Dropshipping in der Türkei: Regeln für Ihren Shop
Shop in der Türkei, Grenzversand oder Kundschaft dort? Anmeldungen, Rechnungen, Zoll und Käuferrechte nach türkischen staatlichen Seiten.
Inhaltsverzeichnis

Ein Dropshipping-Shop verkauft Waren, die sein Lieferant direkt an die Käufer verschickt. Die Regeln auf türkischen staatlichen Seiten knüpfen an drei Dinge an: wer an die Käufer verkauft, ob das Paket die türkische Grenze überquert und wo die Käufer leben. Der Leuchttisch zeigt, welche Regeln für Ihr Verkaufsmodell aufleuchten.
Kurz erklärt · geprüft am 22.10.2026
Drei Dinge entscheiden,
welche Regeln gelten.
- Wer verkauft: Die Regeln gelten für den Verkäufer, mit dem die Käufer zu tun haben, nicht für denjenigen, der die Ware lagert. In der Türkei betrifft das das Finanzamt, die E-Archiv-Rechnung und bei einer eigenen Website das E-Commerce-Register des Handelsministeriums (ETBİS).
- Wo das Paket eine Grenze überquert: Ein Paket, das die Türkei per Post oder Expressdienst verlässt, wird mit einer vereinfachten Zollanmeldung ausgeführt. Seit dem 06.02.2026 darf es bis zu 600 kg wiegen und bis zu 30.000 Euro wert sein.
- Seit dem 01.02.2026: Waren, die ausländische E-Commerce-Plattformen an Privatpersonen in der Türkei verkaufen, durchlaufen unabhängig vom Wert das normale Einfuhrverfahren.
- Wer kauft: Ein leerer Lagerbestand beim Lieferanten ist kein Grund, die Bestellung eines Käufers in der Türkei zu stornieren.
- Nicht genannt: Keine der hier verwendeten staatlichen Seiten nennt Dropshipping, deshalb bezeichnet diese Seite es weder als legal noch als verboten.
- Diese Seite gibt wieder, was auf türkischen staatlichen Seiten steht; fragen Sie für Ihren eigenen Fall eine Steuerberatung (mali müşavir) oder das Finanzamt.
Leuchttisch · geprüft am 22.10.2026
Welche türkischen Regeln leuchten für Ihren Shop auf?
Drei Farbfolien liegen auf dem Tisch: Verkäufer, Paket und Käufer. Eine Folie leuchtet auf, wenn ihre Bedingung auf Ihr Verkaufsmodell zutrifft. Wählen Sie ein Modell oder betätigen Sie die Hebel und lesen Sie die aufleuchtenden Regeln von Behörden wie dem Handelsministerium (dessen E-Commerce-Register ETBİS heißt). Darunter steht eine Frage auf Türkisch, die Sie stellen können.
Shop
Paket
Käufer
Sie verkaufen über
Betrieben als
Ihr Regelblatt
Regeln 13Behörden 3
Handelsministerium
- Registrieren Sie sich vor Verkaufsbeginn im E-Commerce-Register des Handelsministeriums (ETBİS). Das ist kostenlos, läuft online über e-Devlet, das staatliche Onlineportal, und erfordert keine Papierunterlagen. S1 · 04.2023 S2 · 01.2024
- Sie brauchen die Handelsregister- oder Identitätsnummer, die Steuernummer, die Webadresse oder App und eine registrierte E-Mail-Adresse, die für rechtliche Mitteilungen gültig ist. Kaufleute brauchen zunächst einen Handelsregistereintrag, selbstständige Handwerker einen Eintrag im Handwerkerregister. S1 · 04.2023 S2 · 01.2024
- Auf der Startseite stehen die registrierte E-Mail-Adresse, E-Mail, Telefon, der Geschäfts- oder Markenname, die Handelskammer und bei Kaufleuten die Firma, die Handelsregisternummer und die Anschrift des Hauptsitzes (selbstständige Handwerker: Name, Steuernummer, Anschrift). Eine Bestellanleitung erklärt die Bestellschritte, ob der Vertrag gespeichert wird, wie Käufer Eingabefehler korrigieren, die Datenschutzregeln und mögliche Wege zur Streitbeilegung. S2 · 01.2024
- Wenn Sie kein eigenes Lager haben, bietet das Register die Option „ausgelagerte Dienstleistung“, unter der Sie den Geschäftsnamen des genutzten Lagers eintragen. S2 · 01.2024
- Änderungen werden innerhalb von 30 Tagen eingetragen. Wenn Sie grenzüberschreitend verkaufen, melden Sie die grenzüberschreitenden Verkäufe des Vorjahres bis Ende März nach Land und Zahlungsart. Für eine unterlassene Registrierung gibt es ein Bußgeld. S2 · 01.2024
- Verkäufer auf Marktplätzen in der Türkei müssen sich nicht in ETBİS registrieren. Ihre Angaben stehen im Verkäuferbereich, den der Marktplatz bereitstellt: Firma oder Geschäftsname, registrierte E-Mail-Adresse, Steuer- oder Registernummer und Anschrift des Hauptsitzes. S2 · 01.2024
- Verkäufer auf sozialen Netzwerken müssen sich nicht in ETBİS registrieren. S2 · 01.2024
- Wer in der Türkei lebt, Bestellungen über einen Marktplatz im Ausland annimmt und nicht innerhalb der Türkei verkauft, registriert sich vor Beginn in ETBİS. S2 · 01.2024
Finanzverwaltung
- Laut dem Leitfaden der Finanzverwaltung von 2020 meldet ein Einzelunternehmen dem Finanzamt den Tätigkeitsbeginn innerhalb von 10 Tagen, online und ohne Besuch, sowie Änderungen oder die Aufgabe innerhalb eines Monats. Fragen Sie das Finanzamt nach der heutigen Praxis. S11 · 06.2020
- Laut dem Leitfaden der Finanzverwaltung von 2020 erhalten Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften ihre steuerliche Erfassung durch den Handelsregistereintrag und melden dem Finanzamt Änderungen oder die Aufgabe innerhalb eines Monats. Fragen Sie das Finanzamt nach der heutigen Praxis. S11 · 06.2020
- Ein Onlineverkäufer im E-Archiv-Rechnungssystem versendet die Rechnung elektronisch. Sie enthält die Webadresse des Verkaufs, Zahlungsart und Zahlungsdatum, Name und Identitätsnummer des Versanddienstes, das Versanddatum und einen Rücksendeabschnitt sowie den Satz «Bu satış internet üzerinden yapılmıştır.», „Dieser Verkauf wurde über das Internet getätigt.“ Ab dem 01.01.2026 stellen Steuerpflichtige außerhalb des Systems unabhängig vom Betrag E-Archiv-Rechnungen aus; für Steuerpflichtige mit einfacher Besteuerung oder Einnahmen-Ausgaben-Buch gilt der 01.01.2027. S10 · 12.2025
- Die Steuerbefreiung für Einzelunternehmen, die selbst hergestellte Waren verkaufen, gilt für Waren, die Sie zu Hause mit eigenen Händen herstellen. Zum Weiterverkauf eingekaufte Waren fallen nicht darunter. S12 · 2026
Generaldirektion für Zoll
- Bezahlte, endgültige Verkäufe, die per Post oder Expressdienst ausgeführt werden, laufen über die E-Commerce-Ausfuhranmeldung. Der zugelassene Post- oder Expressdienst reicht sie elektronisch für Absender und Empfänger ein. Ein Zollagent, eine Vollmacht oder die Genehmigung eines Exporteurverbands sind nicht erforderlich. S8 · 11.2023 S6 · 05.2025
- Das vereinfachte Verfahren gilt seit dem 06.02.2026 für Pakete mit bis zu 600 kg Bruttogewicht und einem Wert von bis zu 30.000 Euro. S5 · 02.2026
- Bei einem erstmaligen Versand wird der Datensatz automatisch anhand der Identitäts- oder Steuernummer des Absenders in der ersten Anmeldung angelegt. S7 · 09.2024
- Kennt der Versanddienst den Marktplatz, auf dem der Verkauf erfolgte, wird dessen Name in die Anmeldung aufgenommen. Die Daten abgeschlossener Mikroexport-Anmeldungen gehen an das Ministerium für Finanzen und Schatzwesen, das sie für Mehrwertsteuererstattungen nutzt. S6 · 05.2025
- Zurückgesandte Waren werden ausschließlich über zugelassene Versanddienste innerhalb von 3 Jahren zollfrei eingeführt, wenn sie als Mikroexport ausgeführt wurden, der angemeldete Inhalt gleich bleibt und eine etwaige Mehrwertsteuererstattung zurückgezahlt wird. S8 · 11.2023
- Die hier gelesenen staatlichen Seiten legen einem Verkäufer im Ausland keine Pflicht auf; die Ausfuhranmeldung nennt den Absender, fragen Sie daher Ihren Lieferanten oder Versanddienst, wer dort genannt wird. S7 · 09.2024
- Für ein Paket zum persönlichen Gebrauch an eine Person in der Türkei per Post oder Expressdienst, bis zu 30 kg brutto und 1.500 Euro, kann der Expressdienst eine ausführliche Zollanmeldung im Namen des Käufers einreichen. Einfuhrabgaben und Steuern müssen bezahlt werden, und nach vorheriger Information des Käufers kann der Versanddienst Lager- oder Zollagentengebühren berechnen. Über 1.500 Euro gelten die normalen Einfuhrsätze. S3 · 03.2026
- Seit dem 01.02.2026 durchlaufen Waren, die ausländische E-Commerce-Plattformen an Privatpersonen verkaufen, unabhängig vom Wert das normale Einfuhrverfahren. S4 · 01.2026
- Muster und Modelle, Bücher und Drucksachen sowie Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel mit Gutachten oder Rezept nutzen weiterhin das vereinfachte Verfahren. S4 · 01.2026
Generaldirektion für Verbraucherschutz
- Die Verordnung definiert als Verkäufer, wer einem Verbraucher Waren im Rahmen einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit anbietet oder für jemanden handelt, der dies tut. Ein eigener Warenbestand gehört nicht zur Definition. S14 · 08.2022
- Vor der Zahlung muss der Käufer die Vorabinformationen erhalten: wesentliche Merkmale der Ware, Name, Anschrift, Telefon und Steuer- oder Registernummer von Verkäufer und Plattform, Gesamtpreis mit allen Steuern, Lieferkosten und Lieferzeit, Widerrufsbedingungen mit dem benannten Rücksendedienst, eine Mitteilungsadresse sowie Verbrauchergericht und Schlichtungsausschuss. Die wichtigsten Angaben erscheinen unmittelbar vor der Zahlung erneut. S13 · 08.2026 S14 · 08.2022
- Verkäufer und Plattform müssen nachweisen können, dass dies geschehen ist, und die Plattform trägt die Verantwortung mit. Kosten, über die der Käufer nicht informiert wurde, trägt er nicht. S13 · 08.2026 S14 · 08.2022
- Die Ware kommt innerhalb der zugesagten Frist und spätestens nach 30 Tagen an (ausgenommen sind auf Bestellung angefertigte Waren). Andernfalls kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und erhält alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen mit den gesetzlichen Zinsen zurück. S13 · 08.2026 S14 · 08.2022
- Ein leerer Lagerbestand macht die Lieferung nicht unmöglich. Ist die Lieferung tatsächlich unmöglich, informieren Sie den Käufer innerhalb von 3 Tagen und erstatten Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen. S13 · 08.2026 S14 · 08.2022
- Der Verkäufer trägt das Verlust- und Beschädigungsrisiko bis zur Zustellung durch den in den Vorabinformationen benannten Versanddienst. S13 · 08.2026 S14 · 08.2022
- Der Käufer kann innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen und ohne Vertragsstrafe widerrufen. Die Übergabe an einen Versanddienst gilt nicht als Zustellung. Wurde der Käufer nie über den Widerruf informiert, ist er nicht an die 14 Tage gebunden; das Recht endet ein Jahr nach dem regulären Fristende. S13 · 08.2026 S14 · 08.2022
- Der Verkäufer erstattet alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe der Ware an den in den Vorabinformationen benannten Rücksendedienst, in einer Summe über dasselbe Zahlungsmittel. Der Käufer sendet die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück. Nutzt er den benannten Versanddienst oder wurde keiner benannt, trägt der Käufer keine Rücksendekosten. S13 · 08.2026 S14 · 08.2022
- Kein Widerruf bei Waren mit marktbedingt schwankenden Preisen (Gold), auf Bestellung angefertigten Waren, schnell verderblichen Waren, geöffneten Hygieneartikeln (Unterwäsche, Ohrringe), Zeitschriften, Freizeit- und Reisebuchungen mit festem Termin, sofort erbrachten Fernleistungen und Downloads sowie nach dem Öffnen bei Discs und anderen Waren mit digitalen Inhalten, Software, Computerzubehör wie Toner und Patronen sowie Büchern. Bei Telefonen, Smartwatches, Tablets und Computern ist ein Widerruf möglich; normale Nutzung lässt das Recht nicht entfallen. S13 · 08.2026 S14 · 08.2022
- Eine Plattform hält jederzeit ein System für Anfragen und Mitteilungen sowie ein Widerrufsformular mit sofortiger Bestätigung bereit und bewahrt die Unterlagen drei Jahre auf. Wenn sie das Geld verwahrt, haftet sie für die Erstattung mit. S13 · 08.2026 S14 · 08.2022
Keine der hier verwendeten türkischen staatlichen Seiten legt für dieses Verkaufsmodell eine Regel fest.
Das Land des Käufers legt seine Zölle, Mehrwertsteuer und Verbraucherregeln fest. Diese Seiten behandeln sie nicht.
Die Frage dazu
An das Finanzamt oder eine Steuerberatung
Merhaba, şahıs şirketi olarak çevrimiçi satış yapmayı planlıyorum. Satışları kendi web sitemden yapacağım. Ürünler tedarikçiden doğrudan alıcıya gönderilecek, stok tutmayacağım. Alıcılarım yurt dışında yaşıyor. Kargo Türkiye’den yurt dışına gidecek. Vergi dairesine işe başlama bildirimi ve e-Arşiv fatura için ne yapmam gerekiyor? Satıştan önce ETBİS kaydını nasıl yapacağım ve internet sitemde hangi bilgilerin yer alması gerekiyor? Mikro ihracat için e-ticaret gümrük beyanını (ETGB) kim yapacak ve KDV iadesi için nelere dikkat etmeliyim? Hangi belgeleri hangi sırayla hazırlamalıyım?
Guten Tag, ich plane, als Einzelunternehmen online zu verkaufen. Ich werde über meine eigene Website verkaufen. Die Produkte gehen vom Lieferanten direkt an die Käufer; ich werde keinen Warenbestand halten. Meine Kundschaft lebt im Ausland. Das Paket geht aus der Türkei in ein anderes Land. Was muss ich für die Meldung des Tätigkeitsbeginns beim Finanzamt und für die E-Archiv-Rechnung tun? Wie registriere ich mich vor dem ersten Verkauf in ETBİS, und was muss meine Website anzeigen? Wer reicht die E-Commerce-Ausfuhranmeldung (ETGB) für den Mikroexport ein, und worauf muss ich bei Mehrwertsteuererstattungen achten? Welche Unterlagen sollte ich in welcher Reihenfolge vorbereiten?
Jeder Quellenhinweis zeigt die Quelle und den Monat ihres Datums: S5 · 02.2026 ist Quelle 5 in der Liste unten. Quellen
Wenn das Paket die Türkei verlässt
Kleine Pakete, die die Türkei per Post oder Expressdienst als bezahlte, endgültige Verkäufe verlassen, werden als Mikroexport bezeichnet. Sie werden mit der E-Commerce-Ausfuhranmeldung ausgeführt (ETGB, kurz für Elektronik Ticaret Gümrük Beyanı). Der zugelassene Post- oder Expressdienst reicht sie elektronisch für Absender und Empfänger ein; weder ein Zollagent noch eine Vollmacht noch die Genehmigung eines Exporteurverbands ist erforderlich, so der E-Export-Kurs des Handelsministeriums.
- Grenzen: bis zu 600 kg Bruttogewicht und 30.000 Euro Warenwert seit dem 06.02.2026, laut dem Rundschreiben der Generaldirektion für Zoll von diesem Tag. Ältere Seiten des Ministeriums nennen niedrigere Grenzen.
- Erstes Paket und Mehrwertsteuer: Die Identitäts- oder Steuernummer des Absenders in der ersten Anmeldung legt den Datensatz für einen erstmaligen Versand an. Die Daten abgeschlossener Mikroexport-Anmeldungen gehen an das Ministerium für Finanzen und Schatzwesen, das sie für Mehrwertsteuererstattungen nutzt.
- Rücksendungen: Zurückkommende Waren sind innerhalb von 3 Jahren zollfrei, wenn sie als Mikroexport ausgeführt wurden, der angemeldete Inhalt gleich bleibt und eine etwaige Mehrwertsteuererstattung zurückgezahlt wird.

Wenn Ihr Shop im Ausland ist
Die hier gelesenen staatlichen Seiten legen einem Verkäufer im Ausland keine Pflicht auf; die Ausfuhranmeldung nennt den Absender, fragen Sie daher Ihren Lieferanten oder Versanddienst, wer dort genannt wird. Zölle und Mehrwertsteuer im Land des Käufers werden dort festgelegt und von diesen Seiten nicht behandelt.
Wenn der Shop in der Türkei ist
Ein Shop in der Türkei hat vor dem ersten Verkauf mit zwei Stellen zu tun: dem Finanzamt und bei einer eigenen Website oder App dem Register des Handelsministeriums.
- Finanzamt: Laut dem Leitfaden der Finanzverwaltung von 2020 meldet ein Einzelunternehmen dem Finanzamt den Tätigkeitsbeginn innerhalb von 10 Tagen online; die steuerliche Erfassung einer Gesellschaft erfolgt durch den Handelsregistereintrag. Der Leitfaden stammt von 2020, fragen Sie das Finanzamt daher nach der heutigen Praxis.
- Rechnung: Ein Onlineverkäufer im E-Archiv-Rechnungssystem versendet die Rechnung elektronisch, mit der Webadresse des Verkaufs, Name und Identitätsnummer des Versanddienstes, einem Rücksendeabschnitt und dem Satz «Bu satış internet üzerinden yapılmıştır.» („Dieser Verkauf wurde über das Internet getätigt.“). Ab dem 01.01.2026 stellen Steuerpflichtige außerhalb des Systems unabhängig vom Betrag E-Archiv-Rechnungen aus (für manche kleinen Steuerpflichtigen ab dem 01.01.2027; der Leuchttisch nennt sie).
- Selbst hergestellte Waren: Die Steuerbefreiung für Onlineverkäufe von Einzelunternehmen gilt für Waren, die Sie zu Hause mit eigenen Händen herstellen. Zum Weiterverkauf eingekaufte Waren fallen nicht darunter.
Ob Sie sich in ETBİS registrieren, hängt davon ab, wo Sie verkaufen:
| Vertriebskanal | ETBİS-Anmeldung | Aussage des Ministeriums |
|---|---|---|
| Eigene Website oder App | Ja, vor Verkaufsbeginn | Kostenlos, online über e-Devlet. Sie brauchen die Handelsregister- oder Identitätsnummer, die Steuernummer, die Webadresse oder App und eine Adresse für registrierte elektronische Post (KEP), die für rechtliche Mitteilungen gültig ist. |
| Marktplatz in der Türkei | Nein | Verkäufer auf Marktplätzen in der Türkei müssen sich weder registrieren noch Meldungen abgeben. |
| Soziale Netzwerke | Nein | Verkäufer auf sozialen Netzwerken müssen sich weder registrieren noch Meldungen abgeben. |
| Marktplatz im Ausland | Ja, bei Wohnsitz in der Türkei und ohne Inlandsverkauf | Wer in der Türkei lebt und Bestellungen über einen Marktplatz im Ausland annimmt, registriert sich vor Beginn. |
Für eine eigene Website nennen die Antworten des Ministeriums auch die Angaben, die auf der Startseite und in der Bestellanleitung stehen müssen; die Liste finden Sie auf dem Leuchttisch. Änderungen werden innerhalb von 30 Tagen eingetragen, und für eine unterlassene Registrierung gibt es ein Bußgeld.
Wenn das Paket in die Türkei kommt
Für ein Paket per Post oder Expressdienst an eine Person in der Türkei besagen die Zollantworten des Handelsministeriums (05.03.2026), dass der Expressdienst für Waren zum persönlichen Gebrauch bis zu 30 kg brutto und 1.500 Euro eine ausführliche Zollanmeldung im Namen des Käufers einreichen kann. Einfuhrabgaben und Steuern müssen bezahlt werden; nach einer Mitteilung können Lager- oder Zollagentengebühren anfallen. Über 1.500 Euro gelten die normalen Einfuhrsätze.
- Seit dem 01.02.2026: Waren, die über ausländische E-Commerce-Plattformen an Privatpersonen verkauft werden, durchlaufen unabhängig vom Wert das normale Einfuhrverfahren, auch bei einem Wert bis zu 30 Euro.
- Weiter im vereinfachten Verfahren: Muster und Modelle, Bücher und Drucksachen sowie Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel mit Gutachten oder Rezept.
Die Regeln für kleine Pakete haben sich mehrfach geändert, weshalb ältere Seiten andere Zahlen nennen:
| Datum | Änderung | Quelle |
|---|---|---|
| Ende 2016 | Die Grenze von 30 Euro für Post- und Expresspakete tritt in Kraft. Zuvor: 75 Euro. | Handelsministerium, 04.01.2017 |
| 20.10.2025 | Spielzeug, Schuhe und Lederwaren fallen unabhängig vom Wert nicht mehr unter die vereinfachte Anmeldung. | Handelsministerium, 07.01.2026 |
| 07.01.2026 | Das Ministerium kündigt an, dass ab dem 01.02.2026 alle Waren, die über ausländische E-Commerce-Plattformen an Privatpersonen verkauft werden, das normale Einfuhrverfahren durchlaufen. | Handelsministerium, 07.01.2026 |
| 01.02.2026 | Die Regel tritt in Kraft: normales Einfuhrverfahren für diese Waren, unabhängig vom Wert. | Handelsministerium, 07.01.2026 |
| 06.02.2026 | Das Rundschreiben der Generaldirektion für Zoll tritt in Kraft und erhöht die Mikroexport-Grenzen. Zuvor: 300 kg, 15.000 Euro. Jetzt: 600 kg, 30.000 Euro. | Generaldirektion für Zoll, Rundschreiben in Kraft seit 06.02.2026 |
Wenn der Käufer in der Türkei lebt
Die Fernabsatzvertragsverordnung und der Leitfaden der Generaldirektion für Verbraucherschutz vom 17.08.2026 legen fest, was einem Käufer in der Türkei mitgeteilt werden muss, wie schnell die Ware ankommen muss und wann er sie zurücksenden kann.
- Vor der Zahlung: Verkäufer und Plattform geben die Vorabinformationen: was die Ware ist, wer verkauft und die Plattform betreibt, den Gesamtpreis mit allen Steuern, Lieferkosten und Lieferzeit, die Widerrufsbedingungen mit dem benannten Rücksendedienst und die Beschwerdestelle. Sie müssen dies nachweisen können, und die Plattform trägt die Verantwortung mit. Kosten, über die der Käufer nicht informiert wurde, trägt er nicht.
- Lieferung: innerhalb der zugesagten Frist und spätestens nach 30 Tagen (ausgenommen sind auf Bestellung angefertigte Waren), sonst kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und erhält alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen mit den gesetzlichen Zinsen zurück. Ein leerer Lagerbestand macht die Lieferung nicht unmöglich: Ist die Lieferung tatsächlich unmöglich, informieren Sie den Käufer innerhalb von 3 Tagen und erstatten Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen.
- Verlust und Beschädigung: Das Risiko trägt der Verkäufer bis zur Zustellung durch den in den Vorabinformationen benannten Versanddienst.

Widerruf und Erstattung
Der Käufer kann innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen und ohne Vertragsstrafe widerrufen. Der Verkäufer erstattet alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe der Ware an den in den Vorabinformationen benannten Rücksendedienst. Der Käufer sendet die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück und trägt keine Kosten, wenn er den benannten Versanddienst nutzt oder keiner benannt wurde.
Wurde der Käufer nie über den Widerruf informiert, ist er nicht an die 14 Tage gebunden, und das Recht endet ein Jahr nach dem regulären Fristende.
Bei manchen Waren ist kein Widerruf möglich: auf Bestellung angefertigte Waren, schnell verderbliche Waren, geöffnete Hygieneartikel (Unterwäsche, Ohrringe), Waren mit marktbedingt schwankenden Preisen (Gold), Zeitschriften, Freizeit- und Reisebuchungen mit festem Termin, sofort erbrachte Dienstleistungen und Downloads sowie nach dem Öffnen Discs und andere Waren mit digitalen Inhalten, Software, Computerzubehör wie Toner und Patronen sowie Bücher. Bei Telefonen, Smartwatches, Tablets und Computern ist ein Widerruf möglich.
„Mein Lieferant verschickt das Paket, also ist mein Lieferant der Verkäufer.“
Die Verordnung definiert als Verkäufer, wer einem Verbraucher Waren im Rahmen einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit anbietet oder für jemanden handelt, der dies tut. Ein eigener Warenbestand oder der Versand des Pakets gehören nicht zur Definition.
„Wenn mein Lieferant keinen Bestand mehr hat, kann ich die Bestellung stornieren.“
Ein leerer Lagerbestand macht die Lieferung nicht unmöglich. Ist die Lieferung tatsächlich unmöglich, wird der Käufer innerhalb von 3 Tagen informiert und erhält innerhalb von 14 Tagen sein Geld zurück.
Was diese Seite nicht behandelt
Diese Seite wertet türkische staatliche Seiten aus und beschränkt sich darauf. Sie behandelt weder die Unternehmensgründung noch die Wahl der Waren, Lieferanten oder Marktplätze, die Zahlungsabwicklung, Preise und Gebühren oder die Zölle, Mehrwertsteuer und das Verbraucherrecht im Land des Käufers.
Kurze Antworten
Nennen türkische Regeln Dropshipping beim Namen?
Keine der hier verwendeten staatlichen Seiten nennt es, und keine bezeichnet es als legal oder verboten. Sie legen Regeln nach Verkäufer, Paket und Käufer fest, und danach ordnet diese Seite sie ein.
Muss ich mich bei Marktplatzverkäufen in ETBİS anmelden?
Auf einem Marktplatz in der Türkei nicht: Laut Handelsministerium müssen sich Verkäufer weder registrieren noch Meldungen abgeben. Bei einer eigenen Website oder App ja, vor Verkaufsbeginn.
Wer ist Verkäufer, wenn mein Lieferant das Paket versendet?
Die Verordnung definiert den Verkäufer darüber, dass er Verbrauchern Waren im Rahmen einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit anbietet, nicht über einen eigenen Warenbestand oder den Paketversand.
Wie lange kann ein Käufer in der Türkei widerrufen?
14 Tage ab Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen und ohne Vertragsstrafe.
Quellen und Prüfzeitpunkte
Die folgenden Seiten wurden am 22.10.2026 geprüft. Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus einer davon. Die Hinweise S1 bis S14 auf dem Leuchttisch entsprechen den Nummern dieser Liste.
- Elektronik Ticaret Bilgi Sistemi (ETBİS) — Handelsministerium (T.C. Ticaret Bakanlığı), Binnenhandel: wie sich ein Onlineunternehmen über e-Devlet im E-Commerce-Informationssystem registriert, Seite vom 18.04.2023, geprüft am 22.10.2026
- Elektronik Ticaret (sıkça sorulan sorular) — Handelsministerium (T.C. Ticaret Bakanlığı), Binnenhandel: häufige Fragen zum E-Commerce (wer sich registriert, was Startseite und Bestellanleitung zeigen, Änderungen und Jahresmeldungen). Die Antworten wenden das Gesetz Nr. 6563 und die Verordnung über E-Commerce-Vermittlungsdienstleister und E-Commerce-Dienstleister (29.12.2022) an, FAQ vom 22.01.2024, geprüft am 22.10.2026
- Posta ve Hızlı Kargo Muafiyeti — Handelsministerium (T.C. Ticaret Bakanlığı), Zoll: häufige Fragen zu Paketen per Post und Expressdienst an eine Person in der Türkei, FAQ vom 05.03.2026, geprüft am 22.10.2026
- E-ithalatta Basitleştirilmiş Gümrük Beyannamesi kapsamının değiştirilmesine ilişkin yeni düzenleme hakkında basın açıklaması — Handelsministerium (T.C. Ticaret Bakanlığı), Pressestelle: Erklärung zu Waren, die über ausländische E-Commerce-Plattformen verkauft werden (das Rundschreiben vom 20.10.2025 und die Änderung ab dem 01.02.2026), Erklärung vom 07.01.2026, geprüft am 22.10.2026
- 2022/9 Sayılı Genelgede Değişiklik (Genelge) — Generaldirektion für Zoll (Gümrükler Genel Müdürlüğü), Rundschreiben zur Änderung des Rundschreibens 2022/9 über Zollverfahren für Post- und Expresssendungen: die Mikroexport-Grenzen und die Formulierung zur Einfuhr, in Kraft seit 06.02.2026, geprüft am 22.10.2026
- Basitleştirilmiş Gümrük Beyannamesi Yükümlü Beyan Kılavuzu — Generaldirektion für Zoll: Leitfaden für die Abgabe vereinfachter Zollanmeldungen (wie der Versanddienst die Anmeldung einreicht, der Marktplatzname, Daten zur Mehrwertsteuererstattung). Seine Zahlen sind älter als die aus Quelle 5 und werden nicht verwendet, Leitfaden angekündigt am 26.05.2025, geprüft am 22.10.2026
- Ticaret Bakanlığından Mikro İhracat Yapmak İsteyenlere Kolaylaştırıcı Adım — Handelsministerium (T.C. Ticaret Bakanlığı): Nachricht zum erstmaligen Mikroexport (die Identitäts- oder Steuernummer des Absenders in der ersten Anmeldung legt den Datensatz an), Nachricht vom 16.09.2024, geprüft am 22.10.2026
- Modül 16: İade Süreçleri ve Müşteri Hizmetleri — Handelsministerium (T.C. Ticaret Bakanlığı), E-Export-Kurs, Modul 16: was Mikroexport ist, wer die Anmeldung einreicht, kein Zollagent und keine Vollmacht, zurückgesandte Waren. Seine Grenzen sind älter als die aus Quelle 5 und werden nicht verwendet, Kurs vom 10.11.2023, geprüft am 22.10.2026
- 2009/15481 sayılı Bakanlar Kurulu Kararının 45. maddesinde … 75 Avro’luk muafiyet sınırının 30 Avro olarak değiştirilmesi — Handelsministerium (T.C. Ticaret Bakanlığı), Pressestelle: die Grenze von 30 Euro für Post- und Expresspakete, in Kraft seit Ende Dezember 2016 (zuvor: 75 Euro), Bekanntmachung vom 04.01.2017, geprüft am 22.10.2026
- Vergi Usul Kanunu Genel Tebliği (Sıra No: 509), güncel hali — Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı), konsolidiertes Steuerverfahrenskommuniqué Nr. 509, geändert bis Nr. 589: die E-Archiv-Rechnung für Onlineverkäufe, ihre Angaben und der vorgeschriebene Satz, die Stichtage 01.01.2026 und 01.01.2027, konsolidierter Text, in Kraft seit 31.12.2025, geprüft am 22.10.2026
- İşe başlayan ve işi terk eden mükellefler için temel bilgiler — Finanzverwaltung, Service für Steuerpflichtige: Leitfaden für Personen, die eine Tätigkeit beginnen oder aufgeben (Beginnmeldung innerhalb von 10 Tagen, steuerliche Erfassung von Gesellschaften durch das Handelsregister, Änderungen und Aufgabe innerhalb eines Monats). Über die heutige Praxis gibt das Finanzamt Auskunft, Leitfaden vom Juni 2020, geprüft am 22.10.2026
- Evlerde üretilen ürünlerin satışında esnaf muaflığı — Infografik der Finanzverwaltung: die Steuerbefreiung für Einzelunternehmen bei zu Hause hergestellten und online verkauften Waren, Infografik mit Werten für 2026, geprüft am 22.10.2026
- Mesafeli sözleşmeler hakkında bilgilendirme — Handelsministerium (T.C. Ticaret Bakanlığı), Generaldirektion für Verbraucherschutz und Marktüberwachung: der Verbraucherleitfaden zu Fernabsatzverträgen, Seite vom 17.08.2026, geprüft am 22.10.2026
- Mesafeli Sözleşmeler Yönetmeliği — Fernabsatzvertragsverordnung in der von der Generaldirektion für Verbraucherschutz bereitgestellten Fassung (veröffentlicht am 27.11.2014, geändert am 23.08.2022; die seit dem 01.01.2024 geltenden Änderungen stehen in den Fußnoten): Artikel 4 (Verkäufer), 5 (Vorabinformationen), 9–10 (Widerruf), 12 (Erstattung), 15 (Ausnahmen), 16 (Lieferung), 17 (Verlust und Beschädigung), geändert am 23.08.2022, geprüft am 22.10.2026





