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Türkisches Handelsministerium: Aufgaben, Geschichte und Kontakt

وزارة التجارة التركية 1

Das türkische Handelsministerium (Ticaret Bakanlığı) ist das zentrale Ressort der Republik Türkei, das für Außenhandel, Binnenhandel und Zollangelegenheiten zuständig ist. Es unterstützt Exporteure und Geschäftsleute, schützt Produzenten und Verbraucher und gestaltet die Handelspolitik des Landes.

Ziel des Ministeriums ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der türkischen Wirtschaft zu stärken, den Waren- und Dienstleistungsaustausch zu erleichtern und ein sicheres, transparentes und schnelles Handelssystem zu gewährleisten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Hightech-Exporten mit hoher Wertschöpfung.

Wie sich diese Politik in Zahlen niederschlägt, lässt sich unter anderem an den Die Außenhandelsindizes der Türkei sowie an der Entwicklung der Top 10 der größten Unternehmen in der Türkei ablesen, die einen wesentlichen Teil des türkischen Außenhandelsvolumens erwirtschaften.

Türkisches Handelsministerium

Über das türkische Handelsministerium

Das türkische Handelsministerium ist das für Handels- und Zolltransaktionen in der Türkei zuständige Ministerium. Es koordiniert die Politik für Binnenhandel, Außenhandel und Zollwesen und arbeitet eng mit anderen staatlichen Institutionen sowie dem Privatsektor zusammen.

Das Ministerium möchte das nachhaltige Wirtschaftswachstum der Türkei anführen, indem es dafür sorgt, dass der Handel wettbewerbsfähiger, schneller und sicherer wird. Dazu gehört insbesondere die Förderung von Exporten mit hoher technologischer und wirtschaftlicher Wertschöpfung.

Die 16 Sterne rund um das Emblem des türkischen Handelsministeriums sind – wie bei allen Ministerien in der Türkei – Teil des allgemeinen Logos der Präsidentschaft der Republik Türkei. Sie symbolisieren 16 historische, unabhängige türkische Staaten. Das Innere des Ministeriumslogos greift die Bestandteile der türkischen Flagge auf: den roten Hintergrund, den Halbmond und den Stern.

Geschichte des türkischen Handelsministeriums

Die Wurzeln des Handelsministeriums gehen auf die Zeit des Osmanischen Reiches zurück. Nach dem Tanzimat-Dekret von 1839 entstand unter Sultan Mahmud II. eine neue Verwaltungsstruktur, in deren Rahmen ein Rat für Landwirtschafts- und Handelsangelegenheiten eingerichtet wurde.

Das erste eigentliche Handelsministerium in der türkischen Geschichte wurde 1840 unter der Bezeichnung „Ministerium für Handel und Landwirtschaft“ gebildet und erbrachte von damals an vielfältige Dienstleistungen im Bereich Wirtschaft und Handel.

Nach der Gründung der Republik Türkei im Jahr 1923 wurde 1924 ein Handelsministerium eingerichtet, das zunächst eigenständig agierte und später zeitweise mit anderen Ressorts – etwa dem Landwirtschaftsministerium – zum „Wirtschaftsministerium“ zusammengeführt wurde.

Im Verlauf seiner Geschichte fusionierte das Handelsministerium mehrfach mit anderen Ministerien, insbesondere mit den Ressorts für Industrie, Bergbau und Landwirtschaft. Die aktuelle Struktur als „Ticaret Bakanlığı“ geht auf ein Präsidialdekret vom 10. Juli 2018 zurück, mit dem die ehemaligen Ministerien für Wirtschaft sowie für Zoll und Handel zu einem einheitlichen Handelsministerium zusammengeführt wurden.

Handel im Osmanischen Reich

Die Verwaltungsstruktur des türkischen Handelsministeriums

Die Verwaltungsstruktur des türkischen Handelsministeriums besteht aus zahlreichen zentralen Direktionen und Einheiten, unter anderem:

Zentrale Institutionen

  • Presse- und PR-Beratung
  • Abteilung für Informationstechnologie
  • Abteilung für Unterstützungsdienste
  • Generaldirektion für Auslandsvertretungen und internationale Veranstaltungen
  • Generaldirektion für Händler, Handwerker und Genossenschaften
  • Ethikkommission
  • Generaldirektion für Zoll
  • Generaldirektion für Zollkontrolle
  • Generaldirektion für Rechtsberatung
  • Abteilung für interne Revision
  • Generaldirektion für Binnenhandel
  • Generaldirektion für Export
  • Generaldirektion für Import
  • Generaldirektion für Personal
  • Abteilung für Anleitung und Inspektion
  • Generaldirektion für Risikomanagement, Liquidation und Revolving Fund
  • Generaldirektion für Freihandelszonen, Investitionen und Auslandsdienstleistungen
  • Abteilung für Strategieentwicklung
  • Generaldirektion für kommerzielle Forschung
  • Generaldirektion für Verbraucherschutz und Marktkontrolle
  • Generaldirektion für internationale Abkommen und Europäische Union
  • Generaldirektion für Produktsicherheit und Inspektion

Darüber hinaus verfügt das türkische Handelsministerium über regionale Direktionen in allen Teilen des Landes, insbesondere in der Ägäisregion, Zentralanatolien, Westanatolien, Ostanatolien, der Marmararegion, der Schwarzmeerregion und der Thrakien-Region, sowie Direktionen in allen Provinzen.

Zur Organisationsstruktur des türkischen Handelsministeriums gehören außerdem Auslandsvertretungen in vielen Staaten der Welt. Diese Handelsberater und -attachés fördern die wirtschaftlichen Beziehungen, unterstützen Exporteure vor Ort und beobachten ausländische Märkte.

Aufgaben des türkischen Handelsministeriums

Nach den geltenden Gesetzen und der Verfassung in der Türkei ist das Handelsministerium mit einer Vielzahl von Aufgaben betraut, unter anderem:

  1. Die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die erwarteten Beiträge ausländischen Kapitals zur Entwicklung des Landes zu ermöglichen, zu lenken und zu überwachen.
  2. Mitwirkung bei der Festlegung der Hauptziele und -politiken in Bezug auf interne und externe Handelsdienstleistungen sowie Arbeitskräfte und Gewährleistung der erforderlichen Koordinierung zur Verbesserung der Außenhandelspolitik.
  3. Durchführung der Marktüberwachung und Inspektion von Konsumgütern.
  4. Rechtliche und administrative Maßnahmen ergreifen, um international anerkannte Verbraucherrechte zu gewährleisten und zu schützen, sowie Kontrollen und Vorschriften durchführen, um den Verbraucherschutz sicherzustellen.
  5. Die notwendigen Schritte zur Strukturierung der wirtschaftlichen Aktivitäten im Hinblick auf den Außenhandel setzen und Studien zur Umsetzung und Koordinierung dieser Maßnahmen durch öffentliche und private Institutionen durchführen.
  6. Alle erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Handel mit nationalen und internationalen Dienstleistungen, einschließlich ausländischer Verträge und Produkte, treffen, um den Binnen- und Außenhandel im Interesse der Volkswirtschaft zu gestalten.
  7. Die Grundsätze für die Umsetzung der internen und externen Handelspolitik organisieren und koordinieren, unter Nutzung der Befugnisse und Pflichten, die öffentlichen Institutionen und Organisationen durch verschiedene Rechtsvorschriften übertragen wurden.
  8. Bei der Vorbereitung und Umsetzung der Zollpolitik mitwirken und sicherstellen, dass die Zolldienste schnell, effizient und wirksam gemäß den geltenden Normen erbracht und überwacht werden.
  9. Den Zolltarif vorbereiten; Zölle, Steuern, Gebühren und andere finanzielle Abgaben, die von den Zollverwaltungen erhoben werden müssen, erheben, einziehen, nachverfolgen und kontrollieren; Überwachungsdienste vor und nach der Abfertigung durchführen; Transaktionen im Zusammenhang mit der Abwicklung strittiger Fälle organisieren und durchführen sowie statistische Informationen zu Zollangelegenheiten erstellen, sammeln, auswerten und veröffentlichen.
  10. Die Eröffnung, den Betrieb und die Überwachung von Zwischenlagern, Lagern, Logistikzentren, Liquidationslagern, Geschäften und Verkaufsabteilungen ermöglichen. Die Liquidation von Waren gemäß dem Zollgesetz durchführen.
  11. Straßen, Eisenbahnen, Luft- und Seehäfen, Freizonen, Lagerhäuser, Zollstellen und die Zollkontrollgebiete im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs der Zollverwaltung überwachen und die diesbezüglichen Aufgaben innerhalb des Zollgebiets der Republik Türkei wahrnehmen.
  12. Die Koordinierung in Zollgebieten sicherstellen und Maßnahmen ergreifen, um Störungen der öffentlichen Ordnung zu verhindern.
  13. Die Arbeiten internationaler Organisationen und der Europäischen Union in Bezug auf die Dienste des Ministeriums verfolgen, Koordinierungsarbeiten mit der Europäischen Union durchführen und Stellungnahmen zu diesen Themen ausarbeiten.
  14. Mit Handelskammern, Industriekammern, Handels- und Industriekammern, maritimen Handelskammern, Handelsbörsen und dem Verband der türkischen Kammern und Börsen kooperieren sowie die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien koordinieren.
  15. In Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen daran arbeiten, Richtlinien, Prinzipien und Ziele von Händlern, Handwerkern und Genossenschaften zu definieren und entsprechende Strategien festzulegen.
  16. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmen, Genossenschaften, Handelsregisterämtern, Handelsregistern und Handwerkern durchführen und überwachen.
  17. Die erforderlichen Maßnahmen treffen und die Tätigkeit von Zollberatern, deren Assistenten und zugelassenen Zollberatern beaufsichtigen.
  18. Maßnahmen ergreifen, um den Umfang der Exporte von Gütern und Dienstleistungen zu erweitern, geeignete Förderinstrumente zu entwickeln und umzusetzen, den Anteil der Türkei am Welthandel zu erhöhen und einen nachhaltigen Anstieg der Exporte sicherzustellen.
  19. Die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Importe im Interesse der Volkswirtschaft zu steuern, die heimische Industrie zu schützen und handelspolitische Schutzinstrumente umzusetzen.
  20. Sicherstellen, dass die Aktivitäten, Mitteilungen und Vorschriften anderer Institutionen und Organisationen, die die interne und externe Handelspolitik beeinflussen, mit der allgemeinen Handelspolitik in Einklang stehen, und diese in Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen koordinieren.
  21. Bilaterale Treffen mit ausländischen Staaten und internationalen Organisationen in der Republik Türkei organisieren, regionale und multilaterale Handels- und Wirtschaftsbeziehungen koordinieren, Abkommen in diesem Bereich vorbereiten, umsetzen und abschließen und zu diesen Themen Stellungnahmen abgeben.
  22. Sicherstellen, dass Produkte, die dem Außenhandel unterliegen, sicher sind und den einschlägigen Gesetzen, technischen Vorschriften und Standards entsprechen.
  23. Weitere Aufgaben ausführen, die durch Gesetze oder Präsidialdekrete festgelegt sind.

Das Ministerium unterstützt dabei zahlreiche exportorientierte Branchen – von industriellen Produkten wie den Beste türkische Schraubenhersteller über die Top 20 türkische Heimtextilmarken bis hin zu Zukunftssektoren wie den Top 10 Solarmodulhersteller in der Türkei.

Handelsministerium Türkei

Aktueller Handelsminister

Seit Juni 2023 ist Ömer Bolat Handelsminister der Republik Türkei (Stand: 2024). Zuvor hatten unter anderem Mehmet Muş (2021–2023) und Ruhsar Pekcan (2018–2021) dieses Amt inne. Die politische Führung des Ministeriums kann sich im Zuge von Wahlen oder Kabinettsumbildungen ändern.

Wenden Sie sich an das türkische Handelsministerium

Sie können das türkische Handelsministerium unter der folgenden Postanschrift kontaktieren:

SÖĞÜTÖZÜ YERLEŞKESİ
Söğütözü Mah. 2176. Sk. Nr.: 63
06530 Ankara / Türkei

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des türkischen Handelsministeriums in englischer Sprache.

Telefonisches Service- und Informationszentrum (Callcenter, Stand: 2024):

+90 312 204 75 00

Für Fälle, in denen Warenschmuggel oder ähnliche Verstöße gemeldet werden sollen, können Sie beim Handelsministerium online eine Anzeige erstatten, indem Sie hier klicken und das entsprechende Formular ausfüllen.

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