the mission of Turkish Gendarme

Was ist die Mission der türkischen Gendarmerie?

Entdecken Sie die Mission des türkischen Gendarms! Entdecken Sie ihre wichtigen Rollen, Verantwortlichkeiten und historischen Auswirkungen.

Die türkische Gendarmerie, oder  Jandarma Genel Komutanlığı , wie sie in der Türkei genannt wird, ist seit langem Teil des Sicherheitsapparats des Landes. Zurückgehend auf die Ära des Osmanischen Reiches hat sich die Rolle der Gendarmerie im Einklang mit den Sicherheitsbedürfnissen der Türkei verändert und weiterentwickelt.

die Mission des türkischen Gendarmen

Einführung

Geschichte und Rolle des türkischen Gendarmen

Die Wurzeln der türkischen Gendarmerie  reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als sie als Zweigstelle der osmanischen Polizei gegründet wurde, die für die innere Sicherheit zuständig war. Es hat einen militärischen Aspekt in die Neuzeit übertragen; Heutzutage wird es jedoch hauptsächlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in Bereichen eingesetzt, die außerhalb der Zuständigkeit der Polizeikräfte liegen.

Bedeutung des Gendarmen für die Aufrechterhaltung der Sicherheit

Angesichts der geopolitischen Komplexität, die die Türkei sowohl im Inland als auch in der Region erfasst, war die Rolle der Gendarmerie noch nie so wichtig.

Ihre Aufgabe ist die Verhütung und Aufklärung von Straftaten, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Unterstützung anderer Sicherheitsbehörden bei Bedarf. Von der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität bis hin zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit auf dem Land erfüllt die Gendarmerie ein breites Spektrum an Aufgaben, um die Sicherheit des Landes zu gewährleisten.

Somit ist die türkische Gendarmerie eine entscheidende Säule bei der Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit und trägt zur Widerstandsfähigkeit und Stabilität der Türkei bei.

Aufgaben des türkischen Gendarms

Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in ländlichen Gebieten

Die Jandarma  ist in Gebieten zuständig, in denen es keine Polizei gibt, vor allem in ländlichen Regionen. Sie sind dafür verantwortlich, die Sicherheit dieser Gemeinschaften zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass Recht und Ordnung gewahrt bleiben.

Die Jandarma spielt auch eine aktive Rolle bei der Aufklärung von Straftaten, der Ausführung von Justizdiensten und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in diesen Bereichen.

Mission des türkischen Gendarmen

Grenzsicherungs- und Terrorismusbekämpfungseinsätze

Die Jandarma hat die Aufgabe, die Grenzen der Türkei vor illegalen Aktivitäten wie Schmuggel und Menschenhandel zu schützen.

Sie sind für die Durchführung von Anti-Terror-Operationen gut gerüstet und spielen eine wesentliche Rolle im Kampf gegen den Terrorismus im Land. Die Jandarma verfügen über eine spezielle Ausbildung und Ausrüstung, die es ihnen ermöglicht, effektiv und entschlossen auf diese ernsten Bedrohungen zu reagieren. Ihre harte Arbeit trägt wesentlich zur nationalen Sicherheit bei.

Jede dieser Aufgaben trägt zur übergeordneten Mission der Jandarma bei: die Sicherheit, den Frieden und den Wohlstand der türkischen Nation und ihrer Bürger zu gewährleisten.

Zusammenarbeit mit anderen Strafverfolgungsbehörden

Die  türkische Gendarmerie  spielt eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung von Frieden und Ordnung in ländlichen Gebieten. Allerdings arbeitet die Jandarma nicht allein – sie nutzt oft die Zusammenarbeit mit anderen Strafverfolgungsbehörden, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Partnerschaften mit Polizei und Militär

Innerhalb der Türkei arbeitet die Jandarma eng mit den örtlichen Polizei- und Militärkräften zusammen, um einen harmonisierten Ansatz für Sicherheit und Gefahrenabwehr zu gewährleisten.

Von gemeinsamen Operationen bis zum Austausch von Informationen ermöglichen diese Partnerschaften eine effizientere Reaktion auf Notfälle und Bedrohungen. Sie arbeiten bei verschiedenen Einsätzen zusammen, darunter bei der Terrorismusbekämpfung, der Drogenkontrolle und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Koordination mit internationalen Organisationen

Auf internationaler Ebene hat die Jandarma Partnerschaften mit Organisationen wie  INTERPOL  und  EUROPOL aufgebaut  , um gemeinsam die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen.

Diese Kooperationen ermöglichen es der Jandarma, über globale Sicherheitsfragen auf dem Laufenden zu bleiben und so proaktive Maßnahmen in der Türkei umzusetzen.

IV. Ausbildung und Ausrüstung der türkischen Gendarmerie

Spezialisierte Schulungsprogramme

Das Jandarma-Kommando unterhält mehrere Schulungseinrichtungen, in denen das Personal strenge und spezielle Schulungsprogramme durchläuft, um sicherzustellen, dass es für die Bewältigung einer Vielzahl von Sicherheitsfragen gut gerüstet ist.

Die Schulung umfasst theoretisches Lernen und praktische Übungen, die ihre operative Wirksamkeit in Bereichen wie Terrorismusbekämpfung, Aufstandsbekämpfung, Kriminalitätsermittlung und Grenzsicherheit verbessern.

Moderne Ausrüstung und Technologie

Neben einer umfassenden Ausbildung wird die Leistungsfähigkeit der türkischen Gendarmerie durch den Zugang zu moderner Ausrüstung und Technologie gesteigert. Dazu gehören hochmoderne Waffen, Überwachungssysteme, gepanzerte Fahrzeuge und Flugzeuge sowie Kommunikationsgeräte.

Ihre Fähigkeit, innovative technologische Lösungen anzupassen und zu nutzen, spielt eine wichtige Rolle bei der Verbesserung ihrer Reaktionszeit und Effektivität bei der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung.

Jandarma-Training

Die Pflichten der türkischen Gendarmen laut Gesetz

Zivilpflichten

Grundsätze der Zivilpflichten 

ARTIKEL 11 – (1) Gendarmerie;

a) Schützt das Leben, die Ehre und das Eigentum des Volkes.

b) Ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen, um die Begehung von Straftaten zu verhindern und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.

c) Schützt die öffentliche Ordnung, die Sicherheit der Öffentlichkeit und der Personen sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung.

ç) Ergreifen Sie die notwendigen Maßnahmen für die sichere Ausübung der in der Verfassung und den Gesetzen verankerten Rechte und Freiheiten.

d) Verhindert rechtswidrige Handlungen, die den Frieden und die Ruhe der Öffentlichkeit stören.

e) Helfen Sie Hilfesuchenden, schutzbedürftigen Kindern, hilfsbedürftigen Minderjährigen, Behinderten, Kranken, Alten, Gebrechlichen oder Waisen sowie Fremden.

f) Verhindert Schmuggel jeglicher Art.

g) Ergreift Maßnahmen, um den externen Schutz der Strafvollzugsanstalten sicherzustellen, und gewährleistet den Schutz von Gefangenen und Verurteilten durch deren Überstellung und Überstellung.

ğ) Sammelt Informationen, kooperiert mit anderen Geheimdienst- und Strafverfolgungsbehörden und tauscht Informationen aus, um Sicherheit und Schutz zu gewährleisten, Verbrechen aufzudecken und die Täter der begangenen Verbrechen zu identifizieren und festzunehmen.

h) Arbeitet mit anderen Strafverfolgungsbehörden, öffentlichen Institutionen, Universitäten und Nichtregierungsorganisationen zusammen und führt Projekte zur Kriminalprävention durch.

ı) Führt Verkehrsdienste durch und führt Transaktionen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen durch.

Pflichten im Zusammenhang mit dem Schutz von Leben, Eigentum und Eigentum der Menschen

ARTIKEL 13 – (1) Es ist wichtig, allgemeine und schützende Maßnahmen zum Schutz des Lebens, des Eigentums und des Eigentums der Menschen zu ergreifen. Personenschutz und Schutz dürfen nur auf Anordnung der zuständigen Zivilbehörde durchgeführt werden, wenn eine besondere gesetzliche Regelung besteht oder Fälle besonderer Art vorliegen.

(2) Gemäß den Bestimmungen des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 26 vom 9.2004/5237 und anderen Gesetzen zum Schutz von Eigentum und zur Sicherheit von Eigentum werden die zu ergreifenden Maßnahmen und Inspektionen von der Gendarmerie durchgeführt in seinem Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

Katastrophen- und ereignisbezogene Aufgaben

ARTIKEL 14 – (1) Gendarmerie; Wenn es Informationen über Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen und ähnliche Ereignisse erhält, benachrichtigt es seine eigenen Vorgesetzten und zuständigen Beamten. Auch die Gendarmerie ist unverzüglich vor Ort und ergreift alle notwendigen Maßnahmen. Es werden Vorkehrungen getroffen, um den Verlust und die Plünderung des geretteten Gegenstands zu verhindern. Ermitteln Sie die Brandursachen, den durch andere Ereignisse verursachten Schaden sowie die Art und Menge der geborgenen Gegenstände. Die Gendarmerie übergibt eine Kopie des im Zusammenhang mit dem Vorfall erstellten Berichts an die Zivilbehörde und eine weitere Kopie an die Staatsanwaltschaft.

(2) Die im Gesetz Nr. 15 vom 5.1959.7269 über die Hilfeleistung bei Maßnahmen bei Katastrophen, die das öffentliche Leben beeinträchtigen, und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Aufgaben werden im Rahmen des oben genannten Gesetzes wahrgenommen und Gesetzgebung.

Aufgaben im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten und Tollwut sowie Überweisung von psychisch Kranken

ARTIKEL 15 – (1) Gendarmerie; Wenn es von ansteckenden Krankheiten bei Menschen oder Tieren erfährt, benachrichtigt es zunächst die betreffenden Personen und erfüllt weitere Aufgaben, die in ihren Regionen im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung, insbesondere des Gesetzes über öffentliche Hygiene vom 24.4.1930 mit der Nummer 1593 und dem Gesetz über öffentliche Hygiene, erforderlich sind Veterinärdienste, Pflanzengesundheit, Lebensmittel- und Futtermittelgesetz vom 06.11.2010 mit der Nummer 5996.

(2) Die Gendarmerie ist außerdem verpflichtet, im Falle eines Angriffs in den Überwachungs- und Trennungsanlagen tollwütige Tiere in ihrem Aufgabenbereich oder von diesen Tieren gebissene Personen unverzüglich den zuständigen Gesundheitsbehörden zu melden und den ordnungsgemäß mitgeteilten Hilfeersuchen nachzukommen die von diesen Institutionen durchgeführt werden müssen.

(3) Besteht die Möglichkeit, dass psychisch kranke Patienten, deren Überweisung an Orten ohne Polizeiorganisation für notwendig erachtet wird, andere angreifen, wird die Überweisungspflicht von der Gendarmerie wahrgenommen, um nicht dafür verantwortlich zu sein der Überweisung und nur zur Verhinderung des Angriffs. Im Rahmen des Gesetzes Nr. 2803 liegt jedoch in Fällen, in denen die Gendarmerie in einer ganzen Provinz oder einem ganzen Bezirk zuständig ist, auch die Dispositionspflicht bei der Gendarmerie.

Pflichten im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte und Freiheiten

ARTIKEL 17 – (1) Gendarmerie; ergreift die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen ihre in der Verfassung und den Gesetzen verankerten Rechte und Freiheiten ohne Angst und in Sicherheit ausüben können. Es verhindert und unterdrückt rechtswidrige Handlungen und Verhaltensweisen, die natürliche Personen daran hindern, die Befugnisse und Rechte des Staates und anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts und juristischer Personen des privaten Rechts im Rahmen der Gesetzgebung auszuüben.

Aufgaben im Zusammenhang mit dem Lärmverbot

ARTIKEL 21 – (1) Personen, die nach 24 Uhr innerhalb und außerhalb der Wohnung Lärm machen, der den Komfort und die Ruhe der Menschen in der Umgebung stört, werden von der Gendarmerie verboten. Die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 30.3.2005 mit der Nummer 5326 und des Gesetzes Nr. 5237 gelten für diejenigen, die sich nicht an dieses Verbot halten.

(2) Um bei Hochzeiten, Verlobungen, Konzerten, Jahrmärkten, Festen und ähnlichen Zusammenkünften Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung treffen zu können, müssen die Betroffenen dies der Zivilbehörde 48 Stunden im Voraus mitteilen.

(3) Die Bestimmungen der Verordnung über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, veröffentlicht im Amtsblatt vom 04.06.2010 mit der Nummer 27601, bleiben vorbehalten.

Aufgaben für diejenigen, die Hilfe brauchen

ARTIKEL 22 – (1) Die Pflichten der Gendarmerie gegenüber denjenigen, die Hilfe benötigen, sind wie folgt.

a) Allen zu helfen, die in Gefahr sind, und um Hilfe zu bitten.

b) Bereitstellung eines geeigneten Transportmittels für Personen, die auf der Straße krank sind, einen Unfall erlitten haben und es sich nicht leisten können, an den gewünschten Ort zu fahren, sie an die zuständige Gesundheitseinrichtung zu schicken oder Gesundheitspersonal zu finden , um ihre Familien zu informieren und sie bei Bedarf zu begleiten.
c) Sicherzustellen, dass ein geeigneter Ort für diejenigen verfügbar ist, die mit den Transportmitteln nicht mithalten können oder die diesen Fahrzeugen im Weg bleiben, falls sie sich aus verschiedenen Gründen nicht fortbewegen können, und daher keinen Ort haben, an den sie gehen können oder sind nicht in der Lage, für sich selbst einen geeigneten Platz zu finden.
ç) Die gesetzlichen Vertreter der arbeitsunfähigen Personen oder Kinder, die nicht befugt sind, ihren Wohnort zu melden, zu finden und sie ihren gesetzlichen Vertretern zu übergeben, und diejenigen, die keine gesetzlichen Vertreter haben, an die zuständige Sozialbehörde zu übergeben Wohlfahrtseinrichtungen oder Kommunen.

d) Um den Bewerbern die notwendigen Informationen zu geben, damit sie nach einem Platz oder Weg fragen können.

(2) Verzichten die gesetzlichen Vertreter von Hilfsbedürftigen, Waisen und Bedürftigen auf die Aufnahme, so stellt die Gendarmerie den Sachverhalt in einem Bericht fest und leitet gerichtliche Schritte ein.

(3) Gemäß dem Gesetz Nr. 5237 und dem Gesetz über soziale Dienste Nr. 24 vom 5.1983/2828 ist die Gendarmerie verpflichtet, die Behörden des Ministeriums für Familien- und Sozialpolitik über die Familien, Kinder, Behinderte usw. zu informieren ältere Menschen und andere sozialbedürftige Personen, die Schutz, Pflege und Hilfe benötigen, und bei den diese Personen betreffenden Ermittlungen mit den Behörden des jeweiligen Ministeriums zusammenzuarbeiten.

(4) Gendarmerie; Im Rahmen des Gesetzes Nr. 8 vom 3.2012/6284 über den Schutz der Familie und die Verhütung von Gewalt gegen Frauen nimmt es die Pflichten wahr und übt die Befugnisse im Zusammenhang mit den Maßnahmen aus, die zum Schutz von Frauen zu ergreifen sind. Kinder, Familienangehörige und Personen, die Opfer von einseitigem anhaltenden Stalking sind, zu schützen und Gewalt gegen diese Personen im Verantwortungsbereich zu verhindern. Die Gendarmerie ist verpflichtet, die Zivilbehörden und zuständigen Behörden unverzüglich über diese Angelegenheiten zu informieren.

Aufgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung und dem Prozess gegen Häftlinge und Verurteilte

ARTIKEL 25 – (1) Die Liste der Namen der Festgenommenen und Verurteilten, die den Justizbehörden zur Untersuchung und Anhörung übergeben werden sollen, wird dem Gendarmeriekommandanten, der die Schutzpflicht wahrnimmt, vom Direktor der Hinrichtungsanstalt schriftlich mitgeteilt. Der Gendarmeriekommandant bestimmt die Stärke des Wachtpostens und stellt die Verurteilten und Inhaftierten am gewünschten Ort und zur gewünschten Zeit zur Verfügung.

(2) Verurteilten und Inhaftierten ist es nicht gestattet, sich auf der Straße oder im Gerichtsgebäude mit anderen zu treffen und irgendetwas auszutauschen oder auszutauschen.

(3) Bei der Vorführung von Verurteilten und Inhaftierten vor die Staatsanwaltschaft, den Richter oder das Gericht sind sie, wenn sie mit Absonderungsvorrichtungen ausgestattet sind, abzuziehen und ihnen den Zutritt ungebunden zu gestatten. Beim Verlassen dieser Orte können die Instaggering-Tools im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung wieder installiert werden.

Militäreinsätze

ARTIKEL 41 – (1) Gendarmerieeinheiten; Im Mobilmachungs- und Kriegsfall wird es mit den durch Beschluss des Ministerrates zu bestimmenden Teilen den Truppenkommandos unterstellt und führt mit dem übrigen Teil seine normalen Aufgaben fort. Im Mobilmachungs- und Kriegsfall nimmt die Gendarmerie die Aufgaben wahr, die ihr durch das Gesetz über Mobilmachung und Kriegszustand vom 4.11.1983 mit der Nummer 2941 zugewiesen sind.

(2) Gendarmerieeinheiten; Auf Ersuchen des Generalstabschefs nimmt der Minister und in den Provinzen auf Ersuchen des Garnisonskommandanten mit Zustimmung des Gouverneurs auch die ihnen übertragenen militärischen Aufgaben wahr. Umfang, Art und Grundsätze der Erfüllung dieser Aufgaben werden vom Generalstab und vom Ministerium festgelegt.

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