Steuern in der Türkei für Ausländer: Einkommensteuer & KDV
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Wer als Ausländer in der Türkei lebt, arbeitet oder investiert, wird schnell feststellen: Das türkische Steuersystem ist komplex, aber logisch aufgebaut – wenn man die Spielregeln kennt. Die wichtigste Regel vorab: Ihr Aufenthaltsstatus entscheidet über alles.
Viele Expats tappen in die Falle der „unbeschränkten Steuerpflicht”, ohne es zu wissen. In diesem aktualisierten Leitfaden für 2025 analysieren wir nicht nur die nackten Zahlen, sondern erklären, was diese für Ihr Portemonnaie bedeuten. Wir ersetzen veraltete Daten durch die aktuellen Sätze für 2025 und zeigen Ihnen, wo die versteckten Kosten lauern.
Der entscheidende Faktor: Die 183-Tage-Regel
Bevor wir über Steuersätze sprechen, müssen wir klären, wer überhaupt steuerpflichtig ist. Das türkische Steuerrecht unterscheidet zwischen zwei Gruppen:
- Unbeschränkt steuerpflichtig (Tam Mükellef): Wenn Sie Ihren legalen Wohnsitz in der Türkei haben oder sich mehr als 6 Monate (183 Tage) im Kalenderjahr ununterbrochen in der Türkei aufhalten.
Die Konsequenz: Ihr weltweites Einkommen muss in der Türkei versteuert werden (vorbehaltlich Doppelbesteuerungsabkommen). - Beschränkt steuerpflichtig (Dar Mükellef): Sie leben nicht dauerhaft in der Türkei (weniger als 6 Monate Aufenthalt).
Die Konsequenz: Nur das Einkommen, das Sie in der Türkei erzielen (z. B. Mieteinnahmen, Gehälter vor Ort), wird besteuert.
Praxis-Tipp: Es gibt Ausnahmen von der 183-Tage-Regel für Wissenschaftler, Pressevertreter oder Personen, die zu medizinischen Zwecken im Land sind. Sie bleiben oft beschränkt steuerpflichtig, auch bei längerem Aufenthalt.
1. Einkommensteuer für natürliche Personen
Die Einkommensteuer (Gelir Vergisi) in der Türkei ist progressiv. Das bedeutet: Je mehr Sie verdienen, desto höher der Steuersatz. Für das Jahr 2025 wurden die Einkommensgrenzen deutlich angehoben, um der Inflation Rechnung zu tragen.
Die folgenden Sätze gelten für Einkünfte aus Gehältern, Mieten, und geschäftlichen Tätigkeiten:
| Einkommensstufe (Jahreseinkommen in TL) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 158.000 TL | 15 % |
| 158.001 TL – 330.000 TL | 20 % |
| 330.001 TL – 800.000 TL (für Lohnempfänger bis 1.200.000 TL) | 27 % |
| 800.001 TL – 4.300.000 TL (für Lohnempfänger bis 4.300.000 TL) | 35 % |
| Über 4.300.000 TL | 40 % |
Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählen:
- Gehälter und Löhne
- Mieteinnahmen (Immobilien)
- Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit
- Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)
2. Körperschaftsteuer: Wichtig für Unternehmer
Für ausländische Investoren, die in der Türkei eine Firma gründen (z. B. eine Limited/Ltd. Şti. oder A.Ş.), gelten klare Regeln. Die Zeiten extrem niedriger Steuersätze sind vorbei, dafür bietet das Land Stabilität durch klare Strukturen.
Der Standard-Körperschaftsteuersatz 2025 beträgt 25 %.
Wichtige Details für Geschäftsinhaber:
- Finanzsektor: Banken und Finanzinstitute zahlen einen erhöhten Satz von 30 %.
- Export-Bonus: Unternehmen, die Waren exportieren, erhalten oft einen Nachlass von 5 Punkten auf den Steuersatz für ihre Exporterlöse.
- Mindeststeuer 2025: Neu eingeführt wurde eine Mindestkörperschaftsteuer von 10 % auf den Gewinn vor gewissen Abzügen, um Steuervermeidung zu reduzieren.
Lesen Sie mehr über die wichtigsten Akteure im türkischen Markt in unserem Artikel über die Top 10 der größten Unternehmen in der Türkei.
3. Quellensteuer (Stopaj) auf Investitionen
Wenn Sie Geld in der Türkei anlegen, behält der Staat die Steuer oft direkt an der Quelle ein (Quellensteuer). Das macht die Erklärung einfacher, mindert aber den sofortigen Ertrag.
- Dividenden: Werden Gewinne an nicht ansässige Ausländer ausgeschüttet, fällt eine Quellensteuer von 15 % an (reduzierbar durch Doppelbesteuerungsabkommen).
- Bankzinsen: Die Sätze variieren je nach Währung und Laufzeit (oft zwischen 0 % und 15 %). Längerfristige Lira-Einlagen werden oft steuerlich begünstigt.
- Staatsanleihen: Erträge aus türkischen Staatsanleihen unterliegen meist einer reduzierten Quellensteuer (oft 0 % oder 10 %, abhängig vom Emissionsdatum).
Für detaillierte Informationen zu Finanzdienstleistungen empfehlen wir unseren Leitfaden zu internationalen Banken und Finanzsystemen in der Region.
4. Verbrauchssteuern: KDV und ÖTV
Die „versteckten” Kosten des Alltags in der Türkei sind oft die Verbrauchssteuern. Hier müssen Sie unterscheiden:
Mehrwertsteuer (KDV)
Die Mehrwertsteuer (Katma Değer Vergisi) wurde Mitte 2023 erhöht und beträgt aktuell:
- 20 % Standard-Satz: Gilt für die meisten Waren, Möbel, Elektrogeräte und Dienstleistungen.
- 10 % Reduzierter Satz: Gilt für Textilien, Bekleidung und viele Lebensmittel (Restaurantbesuche).
- 1 % Super-Reduzierter Satz: Gilt für Grundnahrungsmittel wie Mehl und Brot (unverarbeitet).
Wichtig für Exporteure: Waren und Dienstleistungen, die für Kunden im Ausland erbracht werden (Export), sind in der Regel von der KDV befreit.
Besondere Verbrauchssteuer (ÖTV)
Die ÖTV (Özel Tüketim Vergisi) ist eine einmalige Steuer, die Produkte wie Luxusgüter, Alkohol, Tabak und vor allem Fahrzeuge extrem verteuert. Beim Autokauf kann die ÖTV je nach Hubraum und Preis über 80 % oder sogar weit über 100 % des Fahrzeugwertes betragen.
Wenn Sie ein Fahrzeug in der Türkei anmelden, ist neben der ÖTV auch die jährliche Kraftfahrzeugsteuer (MTV) fällig, die 2025 um ca. 44 % erhöht wurde. Mehr Details dazu finden Sie in unserem Artikel zur Kfz-Versicherung in der Türkei.
5. Immobilien und Vermögen
Immobilien sind bei Ausländern beliebt, aber auch hier greift der Fiskus zu. Es gibt drei Phasen der Besteuerung:
Beim Kauf
Es fällt eine Grunderwerbsteuer (Tapu-Gebühr) von 4 % des deklarierten Kaufpreises an. Offiziell teilen sich Käufer und Verkäufer diese Kosten (je 2 %), in der Praxis wird oft vom Käufer erwartet, die vollen 4 % zu tragen.
Vorsicht: Viele notarielle Vorgänge und Beglaubigungen verursachen zusätzliche Kosten. Informieren Sie sich hierzu über Beglaubigungen und Notargebühren in der Türkei.
Während des Besitzes
Die jährliche Grundsteuer (Emlak Vergisi) ist im internationalen Vergleich niedrig:
- Wohnimmobilien: 0,1 % (in Großstädten wie Istanbul 0,2 %)
- Geschäftsräume: 0,2 % (in Großstädten 0,4 %)
Zusätzlich gibt es die „Wohnsteuer für wertvolle Immobilien” (Değerli Konut Vergisi) für Luxusobjekte, die einen Wert von ca. 12,8 Millionen TL (Grenzwert wird jährlich angepasst) überschreiten.
Beim Verkauf (Wichtigster Tipp!)
Hier liegt das größte Sparpotenzial: Wenn Sie eine Wohnimmobilie länger als 5 Jahre halten, ist der Gewinn aus dem Verkauf in der Türkei komplett steuerfrei. Verkaufen Sie früher, wird der Gewinn (Verkaufspreis minus inflationsbereinigter Kaufpreis) als Einkommen versteuert.
Fazit: Planung ist alles
Die Türkei bietet steuerlich sowohl Chancen (steuerfreier Immobilienverkauf nach 5 Jahren, moderate Grundsteuern) als auch Herausforderungen (hohe Konsumsteuern auf Autos und Alkohol, strenge 183-Tage-Regel). Für Ausländer ist es essenziell, den Aufenthaltsstatus genau zu prüfen, um eine weltweite Steuerpflicht zu vermeiden, wenn diese nicht gewünscht ist.







