Inhaltsverzeichnis
Als ausländischer Staatsbürger, der in der Türkei wohnt oder daran denkt, ein Projekt in der Türkei zu gründen, werden Sie in der Türkei einigen Steuern für Ausländer unterworfen sein, die nach türkischem Recht auf Ausländer mit Wohnsitz in der Türkei erhoben werden, wobei Wohnsitz bedeutet, dass Sie sich mehr als 6 Monate im Jahr ununterbrochen in der Türkei aufhalten. Informieren Sie sich bei uns über die Arten von Steuern in der Türkei für Ausländer, die Ausländern in der Türkei auferlegt werden, im Detail.
In diesem Artikel werden wir über die Arten von Steuern in der Türkei für ausländische Staatsangehörige sprechen
Arten von Steuern für Ausländer in der Türkei
Die Steuern, die in der Türkei für Ausländer erhoben werden, lassen sich in drei Haupttypen unterteilen, und zwar wie folgt
- Einkommenssteuern.
- Steuern auf Ausgaben.
- Steuern auf das Vermögen.
Einkommensteuer für Ausländer in der Türkei
Sie werden in zwei Arten von Steuern unterteilt:
Einkommenssteuer für natürliche Personen und Körperschaftssteuer
Einkommensteuer für natürliche Personen
Es handelt sich um eine Art von Steuern in der Türkei für Ausländer, die auf das tatsächliche Einkommen einer Person erhoben werden, wobei das Einkommen der Person so bestimmt wird, dass es alle Einnahmen und Erträge während des Jahres umfasst, und dies sind Beispiele für die Gewinne und Gewinne der Person, die der Einkommensteuer unterliegen:
Landwirtschaftliche Gewinne.
Gehälter und Löhne.
Einkommen aus unabhängigen persönlichen Dienstleistungen.
Einkünfte aus unbeweglichen Rechten und Vermögen (Mieteinnahmen).
Einkünfte aus beweglichem Vermögen (Erträge aus Kapitalanlagen).
Erfassung sonstiger Gewinne.
Einkommenssteuern werden von Residenten, die sich mehr als 6 Monate im Jahr in der Türkei aufhalten, auf ihre Einkünfte und Einkommen innerhalb und außerhalb der Türkei erhoben.
Nicht in der Türkei ansässige Personen (die sich weniger als 6 Monate in der Türkei aufhalten) werden nur auf ihre in der Türkei erzielten Einkünfte und Einkommen besteuert.
Die Einkommenssteuer in der Türkei für Ausländer variiert in verschiedenen Einkommensbereichen und mit verschiedenen Einkommensarten, ob es sich um Arbeitseinkommen oder Nichterwerbseinkommen handelt.
Das stellen wir fest:
Lohnsteuertarif | Skala des Erwerbseinkommens | Steuertarif für Nichterwerbstätige | Steuer |
13.000 | fünfzehn% | 13.000 | fünfzehn% |
13.001 bis 30.000 | 20% | 13.001 bis 30.000 | 20% |
30.001 bis 110.000 | 27% | 30.001 bis 70.000 | 27% |
110.000 und mehr | 35% | 70.001 und mehr | 35% |
Einkommensteuer für Unternehmen
Die Einkommenssteuer in der Türkei für Ausländer beträgt nach türkischem Recht 20 % auf Unternehmensgewinne in der Türkei.
Die folgenden Steuern werden bei Zahlungen an in der Türkei ansässige Unternehmen von der Quelle abgezogen:
Steuern auf ausgeschüttete Gewinne 15%
Steuern auf Zinsen auf Kabinettgenehmigungen 5%
Bankeinlagen 10% -18%
Steuern auf Rückkaufsvereinbarungen 15%
Was die Quellensteuer auf Zahlungen von nicht in der Türkei ansässigen Unternehmen anbelangt:
Steuern auf ausgeschüttete Gewinne 0%
Steuern auf Zinsen auf Kabinettserlaubnisse und Anleihen 5%
Steuern auf Bankeinlagen 10% -18%
Steuern auf Pensionsgeschäfte 15%
Das Gesetz definiert Körperschaftssteuerzahler wie folgt:
Kapitalgesellschaften.
Kooperative Organisation.
Öffentliche wirtschaftliche Einrichtungen.
wirtschaftliche Einrichtungen im Besitz von Organisationen und Institutionen
gemeinsame Projekte.
Wenn der rechtliche und kommerzielle Status der Unternehmen nicht als ansässig oder nicht-ansässig in der Türkei bestimmt wird, werden sie als nicht-ansässige Unternehmen betrachtet und sie werden nur auf die in der Türkei erzielten Einkünfte besteuert.
Der Rechtsstatus des Unternehmens: Dies ist der im Gründungsvertrag des Unternehmens festgelegte Ort
Das Geschäftszentrum des Unternehmens: Es ist der Ort, an dem der Schwerpunkt der geschäftlichen Aktivitäten und deren Verwaltung liegt.
Steuern auf Ausfuhren für Ausländer in der Türkei
ZWEITENS: STEUERN IN DER TÜRKEI AUF KOSTEN:
Es ist die zweite Art von Steuern in der Türkei für Ausländer, und diese Art ist in 4 Arten von Steuern unterteilt:
- Mehrwertsteuern (VAT).
- Besondere Verbrauchssteuer (SCT).
- Steuern auf Versicherungs- und Bankgeschäfte.
- Stempelabgabe.
MEHRWERTSTEUER (VAT):
Sie beträgt 1 %, 8 % und 18 % und wird auf Waren, gewerbliche Dienstleistungen, Industrie, Landwirtschaft, in das Land eingeführte Waren und Dienstleistungen sowie auf den Prozess der Lieferung von Waren und Dienstleistungen für andere Tätigkeiten erhoben.
Lesen Sie auch: Unternehmenssteuern in der Türkei
Es gibt zahlreiche Ausnahmen von der Mehrwertsteuer (MwSt.):
- Für den Export bestimmte Waren und Dienstleistungen.
- Roaming-Dienste, die in der Türkei für nicht in der Türkei ansässige Kunden gemäß internationalen Roaming-Abkommen erbracht werden, die Gegenseitigkeit zwischen der Türkei und anderen Ländern erfordern.
- Fertigungsdienstleistungen für andere, die für Kunden in den Freizonen erbracht werden.
- Ölexplorationstätigkeiten.
- Dienstleistungen in Häfen und Flughäfen für Schiffe und Flugzeuge.
- Lieferung von Maschinen und Ausrüstungen in Übereinstimmung mit dem Dokument über Investitionsanreize.
- Transitverkehr (Transitfracht).
- Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an diplomatische Vertretungen und Konsulate unter der Bedingung der Gegenseitigkeit zwischen den beiden Ländern.
- Bank- und Versicherungsgeschäfte, die der Steuer auf Versicherungsgeschäfte und Steuern unterliegen.
Besondere Verbrauchssteuer:
Es gibt 4 Hauptgruppen von Produkten, die in der Türkei einer besonderen Verbrauchssteuer für Ausländer unterliegen.
- Erdölprodukte, Erdgas, Schmieröl, Lösungsmittel und Lösungsmittelderivate.
- Autos, Motorräder, Flugzeuge, Hubschrauber, Jachten und andere Fahrzeuge.
- Tabak und dessen Erzeugnisse sowie alkoholische Getränke.
- Freizeitprodukte.
- Spezielle Verbrauchssteuern in der Türkei für Ausländer werden einmalig erhoben.
Steuern auf Versicherungen und Banken
Diese Steuer gilt für einige Transaktionen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, wie zum Beispiel:
- Bankeinkünfte, insbesondere Kreditzinsen, 5%
- Einlagentransaktionen bei Banken 1%
- Umsätze aus Devisengeschäften sind steuerfrei.
STEMPEL
Es ist die letzte Steuerart in der Türkei für Ausländer, die auf Ausgaben erhoben wird, und diese Steuerart wird auf eine große Gruppe von Dokumenten erhoben, wie zum Beispiel:
- Verträge, Zahlungspapiere, Kapitaleinlagen, Akkreditierungsschreiben, Garantieerklärungen, Jahresabschlüsse und Gehaltsabrechnungen.
Der Stempelsteuersatz ist ein Prozentsatz des Wertes des Dokuments selbst, und sein Prozentsatz liegt zwischen 0,189 % und 0,948 %, und es gibt einige Dokumente, auf die Pauschalsteuern angewendet werden.
DRITTENS: VERMÖGENSTEUERN IN DER TÜRKEI:
Es gibt 3 Arten von Vermögenssteuern:
- Erbschafts- und Schenkungssteuern: ihr Prozentsatz von 1-30%.
- Grundsteuern oder Grundsteuern: Wenn Sie eine ausländische Person mit Wohnsitz in der Türkei sind und Gebäude, Wohnungen oder Grundstücke in der Türkei besitzen, unterliegen Sie einer Grundsteuer in Höhe von 0,06 % – 0,1 %.
Neben der Erhaltungsgebühr für Kulturimmobilien, die 10 % des Grundsteuerwertes beträgt,
Die Gebühr für die Entnahme von Eigentumsurkunden wurde kürzlich gemäß den Steueränderungen 2018 von 4% auf 3% gesenkt.
Kfz -Steuer : Es handelt sich um eine Steuer, die auf Autos und andere Fahrzeuge erhoben wird und deren feste Beträge je nach Alter des Autos und Hubraum jährlich variieren. Bei gewerblich genutzten Autos wurden die auf sie erhobenen Steuern (Steueränderungen 2018) von 18% auf 1% gesenkt. Bei Autos unter „1300CC“ wird der Preis um 15 Punkte gesenkt.
Und um Investitionen zu fördern, wurden steuerliche Anreize auf Investitionen angewendet:
Es wurde am 1. Januar 2012 implementiert und umfasst vier verschiedene Pläne und unterscheidet nicht zwischen lokalen und ausländischen Investoren und wird angewendet auf:
Entwicklungsschwerpunkte.
Bereiche der technologischen Entwicklung.
Organisierte Industriezonen.
Forschung und Entwicklung.
Private Bildungseinrichtungen.
Kulturprojekte und Investitionen.
Kreditvergabe.
Türkische Anreize für den internationalen maritimen Sektor.