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Die Registrierung eines Neugeborenen in der Türkei wird von den Verwaltungsbehörden durchgeführt und ist relativ einfach.
Es ist unbedingt erforderlich, dass Neugeborene registriert werden, damit sie in den Genuss von Vorteilen wie Bildung und Gesundheitsversorgung kommen. Aufgrund fehlender Geburtenregistrierung und -dokumentation besteht für Kinder die Gefahr der Staatenlosigkeit. Die Registrierung der Geburt eines Kindes zeigt, dass es das richtige Alter hat.
Über die Geburtenregistrierung in der Türkei
In der Türkei müssen Geburten bei den Bevölkerungs- und Zivilstandsämtern der Gouvernements „Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü“ gemeldet werden. Dazu gehören auch vaterlose Kinder.
Die Mutter, der Vater oder der Erziehungsberechtigte des Kindes muss sich an die Behörden wenden. Sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht anwesend, müssen die Großmutter, der Großvater, die erwachsenen Geschwister des Kindes oder andere Begleitpersonen die Bevölkerungs- und Standesämter informieren.
Das türkische Recht schreibt vor, dass die Meldung innerhalb von 30 Tagen bei den Bevölkerungs- und Standesämtern erfolgen muss. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 30 Tagen, wird keine Gebühr erhoben.
Ihr Baby erhält nach der Geburtsregistrierung eine Geburtsurkunde. Sowohl die Registrierung als auch die Ausstellung des Zertifikats sind kostenlos.
Wie meldet man ein Neugeborenes in der Türkei an Registrierung eines Neugeborenen in der Türkei – Schritt für Schritt
Die Türkei schreibt vor, dass Geburten in der Provinzdirektion für Bevölkerung und Standesamt jedes Gouvernements registriert werden müssen.
Schritt 1: Kenntnis des Anmeldeverfahrens
Der erste Schritt besteht darin, sich mit den Meldepflichten vertraut zu machen.
Jede Geburt in der Türkei muss bei der Provinzdirektion für Bevölkerung und Standesamt registriert werden, unabhängig davon, ob es die Geburt der Eltern war oder nicht. In Abwesenheit von Eltern, Erziehungsberechtigten, Großeltern, erwachsenen Geschwistern oder anderen Personen, die das Kind begleiten, kann die Geburt bei den Abteilungen für Bevölkerung und Standesamt gemeldet werden.
Schritt 2: Sammeln von Dokumenten
Bevor Sie sich an die Bevölkerungs- und Standesämter wenden, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie die folgenden Dokumente haben:
- Geburtsurkunde (ausgestellt von dem Krankenhaus, in dem die Geburt stattgefunden hat, unabhängig davon, ob es sich um ein staatliches oder privates Krankenhaus handelt).
- Übersetzung des Reisepasses oder der Aufenthaltsgenehmigung der Eltern, falls vorhanden.
- Übersetzung des Ehevertrags oder des Familienbuchs, wenn die Ehe außerhalb der Türkei registriert wurde, oder des türkischen Familienbuchs, wenn die Ehe innerhalb der Türkei registriert wurde.
Schritt 3: Gang nach Kaymakam und Erhalt einer Geburtsurkunde
Nach Einreichung der oben genannten Dokumente, der Bezirkshauptmann „Kaymakam“ in der Gegend von Wohnsitz, wo das Neugeborene bei der Abteilung für Zivilstandswesen registriert ist, und dann die Eltern sind zwei beglaubigte Dokumente auf der Geburtsurkunde gegeben.
Es ist bemerkenswert, dass die türkischen Gesetze dem Neugeborenen nicht die türkische Staatsbürgerschaft verleihen, wenn die Eltern Ausländer sind, aber wenn ein Elternteil die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, erhält das Neugeborene sofort nach der Geburt einen türkischen Personalausweis.