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In diesem aktualisierten Leitfaden (Stand 2025) erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie in der Türkei einen Gebrauchtwagen kaufen – insbesondere als Ausländer. Sie lernen die wichtigsten Begriffe, die größten Märkte und Plattformen für Gebrauchtwagen kennen, erfahren, worauf Sie beim technischen Check achten müssen und welche Behördengänge, Steuern, Notarkosten und Versicherungen auf Sie zukommen.

Allgemeine Informationen zu Gebrauchtwagen in der Türkei
Der türkische Gebrauchtwagenmarkt gehört zu den größten in Europa. Allein in den ersten vier Monaten des Jahres 2025 wurden über 2,27 Millionen gebrauchte Fahrzeuge verkauft, für das Gesamtjahr werden mehr als 7 Millionen Transaktionen erwartet. Viele Käufer weichen aufgrund der stark gestiegenen Preise für Neuwagen – bedingt durch hohe Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) und Mehrwertsteuer (KDV) – auf den Gebrauchtmarkt aus.
Die Palette der verfügbaren Fahrzeuge ist sehr breit: vom preiswerten Kleinwagen bis zum nahezu neuen Premiumfahrzeug. Modell, Baujahr, Motorisierung, Kilometerstand, Unfallhistorie und Ausstattung beeinflussen den Preis eines Gebrauchtwagens in der Türkei erheblich.
Auch ausländische Staatsangehörige können in der Türkei problemlos ein Auto kaufen. Je nach Aufenthaltsstatus und persönlicher Situation kommen neben regulär besteuerten Fahrzeugen unter Umständen auch steuerbegünstigte oder steuerfreie Sonderregelungen in Betracht (dazu weiter unten mehr). In der Praxis erwerben die meisten Ausländer jedoch ganz normale, in der Türkei zugelassene Fahrzeuge.

Allgemeine Hinweise beim Kauf von Gebrauchtwagen in der Türkei
- Diesel- vs. Benzinfahrzeuge: Dieselautos sind beim Kauf häufig teurer als vergleichbare Benziner, unter anderem wegen höherer Anschaffungskosten und der hohen Nachfrage von Vielfahrern. Gleichzeitig haben sich die Kraftstoffpreise stark verändert: Stand November 2025 kostet ein Liter Benzin in Istanbul rund 55 TL, Diesel liegt mit etwa 57–58 TL sogar etwas höher. Der frühere große Preisvorteil von Diesel beim Tanken existiert somit nicht mehr in der früheren Form.
- Türkische Kennzeichen statt ausländischer Kennzeichen: Wenn Sie langfristig in der Türkei leben oder einen späteren Wiederverkauf planen, ist es in der Regel praktischer, ein Fahrzeug mit normalen türkischen Kennzeichen zu kaufen. Fahrzeuge mit temporären ausländerspezifischen Kennzeichen (z. B. „mavi plaka“/MA) dürfen nur unter bestimmten Bedingungen und in der Regel nicht an türkische Staatsbürger verkauft werden, was den Wiederverkauf einschränkt.
- Bezahlung über ein türkisches Bankkonto: Hinterlegen Sie den Kaufpreis nach Möglichkeit erst beim Notar (Noter) bzw. zahlen Sie ihn unmittelbar im Zuge der Vertragsunterzeichnung per Überweisung von Ihrem Bankkonto in der Türkei. Geben Sie im Verwendungszweck der EFT klar an, dass es sich um den Kauf eines bestimmten Fahrzeugs (mit Kennzeichen) handelt.
- Kfz-Versicherung sofort abschließen: In der Türkei ist die obligatorische Haftpflichtversicherung (Zorunlu Trafik Sigortası) gesetzlich vorgeschrieben und muss jederzeit gültig sein. Nach dem Eigentumsübergang müssen Sie unverzüglich eine neue Police auf Ihren Namen abschließen – ein Fahren ohne gültige Versicherung ist nicht erlaubt und kann zu Bußgeldern und ggf. zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Kfz-Versicherung in der Türkei.
- Unabhängige technische Prüfung (Expertiz): Bevor Sie sich endgültig für einen Gebrauchtwagen entscheiden, lassen Sie das Fahrzeug unbedingt in einem unabhängigen Prüfzentrum umfassend untersuchen. Diese Untersuchung heißt auf Türkisch „expertiz“ und ist einer der wichtigsten Schritte, um versteckte Mängel, Unfallschäden oder Manipulationen am Kilometerstand zu erkennen.
- In der Türkei produzierte Fahrzeuge: In der Türkei hergestellte Autos (z. B. von Marken wie Fiat, Renault, Hyundai) gelten als qualitativ hochwertig und werden in großer Zahl in EU-Länder exportiert. Sie sind auf dem Gebrauchtmarkt weit verbreitet und oft einfach in Wartung und Ersatzteilversorgung.
- Steuern beim Fahrzeugkauf: Beim Kauf eines Neuwagens ist die Sonderverbrauchssteuer ÖTV ein entscheidender Preisfaktor. Stand 2025 liegen die ÖTV-Sätze für Benzin- und Dieselfahrzeuge je nach Motorgröße und Nettopreis typischerweise zwischen 80 % und 220 %. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten teils deutlich niedrigere ÖTV-Sätze. Ein Beispiel: Ein Fiat Egea Sedan mit Benzinmotor beginnt im Oktober 2025 bei knapp 1 Mio. TL, die Dieselvariante kann bis zu fast 1,9 Mio. TL kosten. Für Gebrauchtwagen ist die ÖTV bereits im ursprünglichen Verkaufspreis enthalten und wird beim Weiterverkauf nicht erneut erhoben.
- Jährliche Kfz-Steuer: Zusätzlich zur ÖTV fällt in der Türkei eine jährliche Motorfahrzeugsteuer (Motorlu Taşıtlar Vergisi, MTV) an. Ihre Höhe richtet sich nach Motorgröße, Fahrzeugalter und Fahrzeugklasse. Prüfen Sie vor dem Kauf, wie hoch die MTV für das gewünschte Fahrzeug aktuell ist.
- Versicherungsarten: Es gibt zwei grundlegende Versicherungsformen: die obligatorische Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben) und optionale Kaskoversicherungen, die zusätzliche Schäden (z. B. Diebstahl, eigener Unfallschaden) abdecken.
- Wichtiger Begriff auf Türkisch: Der gebräuchliche Ausdruck für Gebrauchtwagen lautet auf Türkisch „ikinci el araba“ (wörtlich: Auto aus zweiter Hand).
- Preisfaktoren: Die Preise für Gebrauchtwagen in der Türkei hängen von Fahrzeugtyp, Zustand, Wartungshistorie, Anzahl der gefahrenen Kilometer, Nachfrage nach dem Modell sowie von allgemeinen Marktbedingungen (Wechselkurs, Zinsen, Preisniveau für Neuwagen) ab. Inflationsbereinigt sind die Preise auf dem Gebrauchtmarkt 2025 im Vergleich zum Vorjahr teilweise gesunken, obwohl die nominalen Preise weiterhin hoch aussehen können.
- Führerschein beachten: Ausländische Führerscheine werden in der Regel bis zu sechs Monate ab Einreise anerkannt. Wer länger in der Türkei lebt, muss seinen Führerschein in eine türkische Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Die Umschreibung erfolgt über die zuständige Behörde (Nüfus Müdürlüğü). Stand 2025 liegen die Gebühren für eine neue Fahrerlaubnis der Klasse B bei rund 5.678 TL.
Wo kann man in der Türkei ein gebrauchtes Auto kaufen?
In der Praxis gibt es drei Hauptwege, um in der Türkei einen Gebrauchtwagen zu kaufen:
1. Internetseiten und Online-Plattformen
Online-Plattformen bieten die größte Auswahl an Gebrauchtwagen. Zehntausende von Angeboten können gefiltert und miteinander verglichen werden. Die bekannteste Plattform ist Sahibinden.
Auf Sahibinden können Sie direkt mit dem Verkäufer kommunizieren, Fragen zum Zustand des Fahrzeugs stellen, zusätzliche Fotos anfordern und einen Besichtigungstermin vereinbaren. Die Plattform ist sehr benutzerfreundlich, es gibt Apps für iOS und Android, und viele Funktionen sind auch für Nutzer ohne gute Türkischkenntnisse intuitiv nutzbar.
Sie können über Online-Portale gezielt nach bestimmten Marken und Modellen suchen und beispielsweise nur Fahrzeuge mit lückenlosem Serviceheft oder in bestimmten Städten anzeigen lassen. So lassen sich auch viele europäische Gebrauchtwagen finden, die in die Türkei importiert wurden.
Auf der spezialisierten Website arabam.com finden Sie ebenfalls Tausende von Anzeigen für Gebrauchtwagen. Anders als Sahibinden konzentriert sich arabam.com fast ausschließlich auf Fahrzeuge, was die Suche übersichtlich macht.

2. Offene Automärkte in der Türkei
Offene Automärkte sind einer der klassischen Orte, um Gebrauchtwagen in der Türkei zu kaufen und zu verkaufen. Sie werden meist von den Kommunen organisiert und heißen auf Türkisch „açık oto pazarları“.
Auf solchen Märkten stellen viele private Verkäufer und Händler ihre Fahrzeuge aus. Gleichzeitig sind dort in der Regel zahlreiche unabhängige Mechaniker und Gutachter vor Ort, die gegen Gebühr sofort eine technische Untersuchung durchführen und einen neutralen Bericht erstellen können.
Empfehlung: Kommen Sie entweder mit einem eigenen, unabhängigen Experten oder lassen Sie vor Ort eine Expertiz durchführen, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen.
In manchen offenen Automärkten gibt es sogar eine Außenstelle eines Notariats, sodass Kaufverträge direkt vor Ort abgeschlossen und die Eigentumsübertragung sofort erledigt werden kann.
Den nächstgelegenen offenen Automarkt finden Sie, indem Sie bei einer Online-Suche den Begriff „oto pazar“ zusammen mit dem Namen Ihrer Stadt eingeben.

3. Zeitungen und Kleinanzeigen
Auch wenn Online-Portale heute dominieren, veröffentlichen einige Zeitungen und lokale Anzeigenblätter nach wie vor Fahrzeuganzeigen. Dort können Sie die Angebote sichten und die Verkäufer telefonisch kontaktieren, um Besichtigung und Probefahrt zu vereinbaren. Dieser Weg ist heute jedoch deutlich weniger verbreitet als Online-Angebote.

Prüfung eines Gebrauchtwagens vor dem Kauf in der Türkei
In der Türkei ist es üblich und dringend zu empfehlen, vor Abschluss des Kaufvertrags eine umfassende technische Untersuchung des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Dieser Vorgang wird auf Türkisch „expertiz“ genannt.
Im Rahmen der Expertiz werden unter anderem folgende Punkte geprüft:
- Karosserie und Lack (Unfall- und Nachlackierungsspuren)
- Rahmen und tragende Teile (Strukturschäden)
- Motor, Getriebe und Antriebsstrang
- Bremsen, Fahrwerk und Lenkung
- Elektrik, Elektronik und Sicherheitssysteme (Airbags, ABS, ESP, etc.)
- Reifen, Bremsbeläge, Flüssigkeiten und Verschleißteile
- Abgleich des Kilometerstands mit Wartungsnachweisen, soweit möglich
Die Expertiz ist einer der zentralen Schritte beim Gebrauchtwagenkauf. Lehnen Sie den Kauf ab, wenn der Verkäufer sich weigert, das Fahrzeug bei einem unabhängigen Experten prüfen zu lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie einen schriftlichen Bericht, in dem der Zustand jedes geprüften Bereichs bewertet wird. Lesen Sie diesen Bericht sorgfältig und kalkulieren Sie notwendige Reparaturen in Ihren Kaufpreis mit ein.
Wie kaufe ich ein gebrauchtes Auto in der Türkei?
Wenn Sie sich für ein bestimmtes Auto entschieden haben und der Expertiz-Bericht zufriedenstellend ist, folgen Sie in der Regel diesen Schritten, um den Kauf rechtlich korrekt abzuschließen:
- Termin beim Notar (Noter) vereinbaren: Käufer und Verkäufer gehen gemeinsam zu einem Notar, um den Kaufvertrag zu unterschreiben und die Eigentumsübertragung im nationalen Fahrzeugregister vorzunehmen. Viele Notariate arbeiten mit Terminsystem, teilweise genügt auch ein spontaner Besuch.
- Vereidigter Übersetzer für Ausländer: Wenn Sie kein Türkisch sprechen, verlangt der Notar in der Regel einen beeidigten Übersetzer, der den Vertrag mündlich für Sie übersetzt. Die Kosten hängen von Region und Sprache ab. Stand 2025 sollten Sie grob rechnen mit:
- Schriftliche Übersetzungen kurzer Dokumente (z. B. Reisepass, Führerschein): etwa 200 TL pro Dokument
- Längere Unterlagen (z. B. Abschlusszeugnisse): bis zu ca. 500 TL
- Mündliche Übersetzung beim Notar: meist um 800 TL
- Notarielle Beglaubigung der Übersetzung: je nach Textumfang etwa 945–2.500 TL pro Dokument (Stand 2025)
Weitere Details zu Abläufen und Kosten finden Sie in unserem Leitfaden zur Beglaubigung in der Türkei.
- Notargebühren für den Fahrzeugverkauf bezahlen: Für den eigentlichen Verkaufs- und Übertragungsvertrag des Gebrauchtwagens berechnet der Notar eine feste Gebühr. Stand 2025 liegen diese Gebühren bei rund 1.489,36 TL für die Übertragung eines Gebrauchtwagens, unabhängig davon, in welcher Stadt Sie sich befinden.
- Offene Steuern und Strafen ausgleichen: Vor Abschluss des Verkaufs müssen alle offenen Kfz-Steuern, Verkehrsbußgelder oder Gebühren, die mit dem Fahrzeug verbunden sind, bezahlt werden. Üblicherweise liegt die Verantwortung hierfür beim Verkäufer, der Notar prüft die Einträge im System.
- Kaufpreis übergeben: Übergeben Sie den Kaufpreis vorzugsweise per Banküberweisung (oder ggf. treuhänderisch) während des Notartermins. So ist zweifelsfrei dokumentiert, wann und in welcher Höhe der Betrag geflossen ist.
- Fahrzeugdokumente erhalten: Nach der Unterzeichnung erhalten Sie vom Notar die Fahrzeugdokumente und eine Bestätigung über die Eigentumsübertragung. Bewahren Sie diese Unterlagen gut auf – Sie benötigen sie für Versicherung, Kennzeichen und spätere Verkäufe.
Autoversicherung in der Türkei abschließen
Direkt nach dem Eigentumsübergang müssen Sie eine obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Ihren Namen abschließen. Die bisherige Versicherung des Vorbesitzers wird durch den Halterwechsel faktisch hinfällig bzw. ist nicht mehr für Sie gültig.
Wichtig ist weniger eine formale Frist, sondern dass Sie kein Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr bewegen dürfen. Schließen Sie die Versicherung also möglichst am selben Tag ab, an dem Sie den Wagen übernehmen. Viele Versicherungsbüros sitzen in unmittelbarer Nähe der Notariate.
Zusätzlich zur obligatorischen Police lohnt sich in vielen Fällen eine Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko), insbesondere bei neueren oder höherwertigen Fahrzeugen. Einen umfassenden Überblick zu Tarifen, Deckungen und Besonderheiten für Ausländer bietet unser Artikel zur Kfz-Versicherung in der Türkei.
Kennzeichen in der Türkei erhalten
Die Ausgabe bzw. Beibehaltung der Kennzeichen ist Teil des Zulassungs- und Übertragungsprozesses. Die Abläufe unterscheiden sich leicht zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen:
- Neuwagen: In der Regel erledigt der Händler zusammen mit dem Notar alle Formalitäten. Anschließend lassen Sie die Kennzeichen bei einer der autorisierten Stellen der Fahrer- und Automobilhändlerkammer drucken.
- Gebrauchtwagen: Beim Notar entscheiden Sie, ob Sie das bisherige Kennzeichen beibehalten oder ein neues Kennzeichen (z. B. für Ihren Wohnsitzkreis) beantragen möchten. Bei einem neuen Kennzeichen stellt der Notar die notwendigen Unterlagen aus; anschließend lassen Sie die Schilder an einem autorisierten Ausgabepunkt prägen.
Die Kosten für die Herstellung neuer Kennzeichen liegen 2025 bei rund 558 TL für ein Kennzeichenset (vorne und hinten).
Wichtig für Ausländer: Wenn Sie als Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis in der Türkei ein Fahrzeug kaufen und hier zulassen, erhalten Sie normale türkische Kennzeichen – genauso wie türkische Staatsbürger. Die bekannten blauen Kennzeichen mit den Buchstaben „MA“ (mavi plaka) sind in der Regel für Fahrzeuge vorgesehen, die vorübergehend durch Ausländer nach speziellen Regelungen (z. B. Diplomaten, bestimmte Arbeitnehmer) eingeführt werden. Für diese Sonderfälle gelten eigene, teilweise strenge Nutzungsbedingungen.

Steuerfreie und steuerbegünstigte Fahrzeuge in der Türkei
Das türkische Steuerrecht kennt verschiedene Sonderregelungen, die den Kauf von Fahrzeugen steuerlich begünstigen oder bestimmte Steuern ganz erlassen. Für Ausländer und besondere Personengruppen sind insbesondere zwei Bereiche relevant:
1. ÖTV-Befreiung für bestimmte Personengruppen (Neuwagen)
Beim Kauf eines Neuwagens ist die Sonderverbrauchssteuer ÖTV der größte Preisbestandteil. Stand 2025 gibt es ÖTV-Befreiungen im Wesentlichen für:
- Menschen mit Behinderung: Personen mit einem anerkannten Behinderungsgrad von 90 % oder mehr können in der Regel alle fünf Jahre einen Neuwagen ohne ÖTV erwerben. Auch bei bestimmten körperlichen Behinderungen unter 90 % ist eine Befreiung möglich, wenn das Fahrzeug speziell umgebaut wird.
- Angehörige von Gefallenen (Şehit-Aileleri): Ehepartner oder Kinder von im Dienst gefallenen Personen können einmalig einen Neuwagen ohne ÖTV erwerben.
Zusätzlich sind im Jahr 2025 Gesetzesinitiativen diskutiert worden, die eine ÖTV-Erleichterung für Personen vorsehen, die ihr altes Fahrzeug (über 20–25 Jahre) verschrotten und dafür ein in der Türkei produziertes Neufahrzeug kaufen. Zum Zeitpunkt der letzten Überprüfung war jedoch noch unklar, welche Vorschläge tatsächlich in Kraft getreten sind.
2. Steuerbegünstigte Fahrzeuge für bestimmte Ausländergruppen
Daneben existieren spezielle Regelungen, unter denen bestimmte Ausländer und rückkehrende türkische Staatsbürger Fahrzeuge unter erleichterten steuerlichen Bedingungen nutzen können. Beispiele für Personengruppen, die unter bestimmten Programmen – etwa im Rahmen internationaler Abkommen oder Sonderregelungen – in Frage kommen können, sind:
- Inhaber einer Blue Card (ehemalige türkische Staatsbürger mit Auslandswohnsitz)
- ausländische Berufssportler, die in der Türkei unter Vertrag stehen
- ausländische Dozenten und Lehrer mit gültiger Arbeitserlaubnis
- ausländische Studierende und Doktoranden, die ein Studium in der Türkei absolvieren
- ausländische Journalisten und Medienmitarbeiter, die für internationale Institutionen arbeiten
- Mitarbeiter internationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen oder der NATO
- Rentner, die ihren Ruhestand in der Türkei verbringen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Je nach Programm können Fahrzeuge von der Mehrwertsteuer (KDV), von der jährlichen Kfz-Steuer (MTV) oder von Teilen der ÖTV befreit sein. Häufig sind diese Fahrzeuge an spezielle Auflagen gebunden, etwa Einschränkungen beim Verkauf an türkische Staatsbürger oder bei der Nutzung durch andere Personen.
Für den Kauf eines steuerbegünstigten Fahrzeugs benötigen Sie in der Regel mindestens folgende Unterlagen:
- Notarielle Verkaufsurkunde
- Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis bzw. Nachweis des Sonderstatus (z. B. Blue Card)
- Kaufvertrag
- Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs
- Nachweis über Zahlung der ggf. anfallenden ÖTV
- Obligatorische Verkehrsversicherung
Wichtiger Hinweis: Die Regelungen in diesem Bereich sind komplex und ändern sich regelmäßig. Bevor Sie ein steuerfreies oder steuerbegünstigtes Fahrzeug kaufen, sollten Sie unbedingt aktuelle Informationen bei offiziellen Stellen (Zoll, Finanzamt, Verkehrsbehörde) oder einem spezialisierten Rechts- bzw. Steuerberater einholen.
Wie kann ich in der Türkei ein gebrauchtes Auto kaufen?
Sie suchen zunächst ein passendes Fahrzeug (z. B. über Online-Plattformen wie Sahibinden oder auf offenen Automärkten) und lassen es anschließend durch eine unabhängige Expertiz prüfen. Sind Sie zufrieden, gehen Käufer und Verkäufer gemeinsam zum Notar, unterzeichnen den Verkaufsvertrag, übertragen die Zulassung, zahlen den Kaufpreis – und schließen danach umgehend eine Kfz-Versicherung auf Ihren Namen ab.
Was sind die wichtigsten Tipps beim Kauf von Gebrauchtwagen in der Türkei?
Lassen Sie das Fahrzeug immer in einem unabhängigen Prüfzentrum begutachten, bevor Sie sich endgültig entscheiden. Achten Sie darauf, dass alle offenen Steuern und Strafzettel vor dem Kauf beglichen wurden, bestehen Sie auf einen Vertrag beim Notar, zahlen Sie den Kaufpreis möglichst per Banküberweisung und schließen Sie unmittelbar nach dem Eigentumsübergang eine Haftpflicht- und ggf. Kaskoversicherung ab.
Kann ein Ausländer in der Türkei ein Auto kaufen?
Ja. Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis können in der Türkei ohne größere Probleme ein Auto kaufen und auf ihren Namen zulassen. Der Ablauf über Notar und Versicherung ist im Wesentlichen derselbe wie für türkische Staatsbürger. Je nach Status können einzelne Ausländergruppen zusätzlich von steuerlichen Sonderregelungen profitieren oder temporär importierte Fahrzeuge mit speziellen Kennzeichen nutzen.
Was sind die Preise für Gebrauchtwagen in der Türkei?
Die Preise für Gebrauchtwagen hängen stark von Marke, Modell, Baujahr, Laufleistung, Zustand und Ausstattung ab. Aufgrund der hohen Neuwagenpreise sind Gebrauchtwagen 2025 sehr gefragt, allerdings sind inflationsbereinigt die realen Gebrauchtwagenpreise im Vergleich zum Vorjahr tendenziell gesunken. Einen Kleinwagen älteren Baujahrs finden Sie deutlich günstiger als einen fast neuen Mittelklässler mit niedriger Laufleistung; genaue Preise sollten Sie tagesaktuell auf Plattformen wie Sahibinden oder arabam.com vergleichen.
Was muss ich nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens in der Türkei beachten?
Nach dem Notartermin müssen Sie umgehend eine obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Ihren Namen abschließen und, falls ein neues Kennzeichen gewünscht ist, die Kennzeichenschilder drucken lassen. Außerdem sollten Sie die jährliche Motorfahrzeugsteuer (MTV) und die nächsten fälligen Wartungen im Blick behalten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrerlaubnis in der Türkei gültig ist; bei langfristigem Aufenthalt ist gegebenenfalls eine Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins notwendig.






