Türkischer Führerschein: Kosten, Umschreibung & Prüfung
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Kaum jemand weiß: In der Türkei ersetzt der Führerschein im Alltag oft den Personalausweis – selbst bei Behördengängen oder Bankgeschäften. Umso wichtiger ist es, die aktuellen Regeln zu kennen, besonders für Ausländer und Rückkehrer.
Dieser Leitfaden fasst den Stand Anfang 2026 zusammen: gültige Fristen für ausländische Führerscheine, offizielle Gebühren, Umschreibung ohne Prüfung und der Weg zum Neuantrag – ohne Schönfärberei, dafür mit Praxis-Tipps.

Grundlagen zum Führerschein in der Türkei
Der türkische Führerschein (Sürücü Belgesi, umgangssprachlich Ehliyet) wird von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten (Nüfus ve Vatandaşlık İşleri) ausgestellt. Er berechtigt zum Führen motorisierter Fahrzeuge und wird im Inland fast überall als offizieller Lichtbildausweis akzeptiert.
Aktuell gibt es 17 Führerscheinklassen – vom Motorroller bis zum Schwerlastverkehr. Wer ohne gültige Klasse fährt, riskiert hohe Bußgelder und Probleme mit der Versicherung.
Gültigkeit ausländischer Führerscheine

Die Nutzungsdauer eines ausländischen Führerscheins hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Wer die Fristen ignoriert, fährt schnell illegal – auch wenn der Führerschein im Heimatland noch gültig ist.
Für ausländische Staatsbürger (Touristen & Expats)
Ausländische Staatsbürger dürfen ihren heimischen Führerschein 6 Monate ab jeder Einreise nutzen. Danach ist eine Umschreibung zwingend erforderlich. Ein internationaler Führerschein ersetzt diese Pflicht nicht.
Für türkische Staatsbürger & Blue-Card-Inhaber
Nach geltender Rechtslage dürfen türkische Staatsbürger einen im Ausland ausgestellten Führerschein bis zu 1 Jahr ab Einreisedatum verwenden. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten ist zusätzlich eine notariell beglaubigte türkische Übersetzung oder eine Konsulatsbestätigung mitzuführen. Danach ist die Umschreibung in einen türkischen Führerschein verpflichtend.
Direkte Umschreibung ohne Prüfung
Die Türkei erkennt Führerscheine aus 84 Vertragsstaaten des Straßenverkehrsübereinkommens an. Stammt Ihr Führerschein aus einem dieser Länder, ist die Umschreibung ohne Theorie- oder Praxisprüfung möglich. Für alle anderen gilt der reguläre Weg über Fahrschule und Prüfungen.
Aktuelle Führerscheingebühren
Die folgenden Beträge gelten laut offizieller Tarife seit Januar 2026. Sie setzen sich aus Führerscheingebühr (Harç), Dokumentengebühr (Değerli Kağıt) und Stiftungsanteil zusammen.
- Klasse A / A1 / A2 / F: 4.335 TL
- Klasse B (PKW): 8.849 TL
- Klasse C / D / CE / DE: 13.365 TL
Praxis-Tipp: Die Gebühren zahlen Sie vorab bei Bank oder online. Bringen Sie den Zahlungsbeleg unbedingt zum Termin mit – ohne Nachweis kein Antrag.
Prüfungen bei Neubeantragung
Wer keinen umschreibbaren Führerschein besitzt, muss den türkischen Führerschein komplett neu erwerben. Das läuft landesweit einheitlich.
Theorieprüfung (E‑Sınav)
50 Multiple-Choice-Fragen am Computer, 45 Minuten Zeit. Bestanden ist die Prüfung ab 70 Punkten. Die Gebühr beträgt aktuell 1.000 TL. Das Ergebnis sehen Sie sofort.
Praktische Fahrprüfung
Die Fahrprüfung dauert etwa 30–35 Minuten. Bewertet wird von einem MEB-Prüfungsteam. Die Gebühr für den ersten Versuch liegt bei 1.350 TL.
Umschreibung Schritt für Schritt
Die Umschreibung erfolgt beim Nüfus Müdürlüğü. Termine werden ausschließlich online vergeben.
- Termin buchen: über randevu.nvi.gov.tr.
- Unterlagen vorbereiten: Originalführerschein, notarielle Übersetzung, Reisepass, Ikamet, Gesundheitsbericht, biometrisches Foto, Strafregisterauszug (e‑Devlet).
- Antrag stellen: Persönlich erscheinen, Fingerabdruck abgeben, Fertig.
Der neue Führerschein kommt per Einschreiben an Ihre Adresse. Bis dahin dürfen Sie mit der vorläufigen Bescheinigung fahren.
Wer anschließend ein Fahrzeug anmeldet, sollte sich frühzeitig um die passende Kfz‑Versicherung in der Türkei kümmern – ohne gültige Police geht nichts.







