Dieser Artikel wird die deutsche Übersetzung des türkischen Technologieentwicklungszonengesetzes Nr. 4691 bereitstellen.

Die Übersetzung wurde von Turkpidya aus dem türkischen Amtsblatt erstellt und ist keine offizielle Übersetzung.

Türkisches Gesetz über Technologieentwicklungszonen Nr. 4691

Zweck, Umfang, Grundlage, Definitionen und Abkürzungen

Ziel

ARTIKEL 1 – (1) Der Zweck dieser Verordnung; um die Einrichtung, den Betrieb, die Verwaltung und die Überwachung von Technologieentwicklungszonen und die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der damit verbundenen Personen und Institutionen sowie andere Verfahren und Grundsätze in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzes Nr. 4691 über Technologieentwicklungszonen vom 26. Juni zu regeln /2001 .

Zielfernrohr

ARTIKEL 2 – (1) diese Verordnung; Es umfasst die Einrichtung, den Betrieb, die Verwaltung und die Überwachung von Technologieentwicklungszonen und die Pflichten, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der damit verbundenen Personen und Institutionen sowie andere Verfahren und Grundsätze in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzes Nr. 4691 über Technologieentwicklungszonen.

(2) bei den Aktivitäten in den Regionen, die unter das Gesetz Nr. 4691 über Technologieentwicklungszonen fallen; Gesetz über öffentliche Finanzverwaltung und -kontrolle Nr. 5018 vom 12.10.2003, Rechnungshofgesetz Nr. 6085 vom 12.03.2010, Gesetz über öffentliche Ausschreibungen Nr. 2886 vom 09.08.1983 und Nr. 4734 vom 4. 1/2002 Die Bestimmungen des Vergabegesetzes finden keine Anwendung.

Sich ausruhen

ARTIKEL 3 – (1) Diese Verordnung unterliegt den Artikeln 4, 5, 8, 9 und 2 vorübergehend des Gesetzes Nr. 4691 und Artikel 27 des Gesetzesdekrets über die Organisation und Aufgaben des Ministeriums für Wissenschaft, Industrie und Technologie datiert vom 06.03.2011 und nummeriert 635. erstellt gem

Definitionen und Abkürzungen

ARTIKEL 4 – (1) In dieser Verordnung;

a) Forschung und Entwicklung (F&E): systematisch durchgeführte kreative Studien, um das Wissen über Forschung und Entwicklung, Kultur, menschliches und gesellschaftliches Wissen zu erweitern und dieses zur Gestaltung neuer Prozesse, Systeme und Anwendungen, einschließlich Software, zu nutzen,

b) Forscher: Experten mit mindestens einem Bachelor-Abschluss, die an der Gestaltung oder Erstellung neuer Informationen, Produkte, Prozesse, Methoden und Systeme und dem Management damit verbundener Projekte in Projekten im Rahmen von F&E-Aktivitäten und Innovationsdefinition beteiligt sind ,

c) Produktionstätigkeiten auf der Grundlage von F&E: Die ursprünglichen Prozesse, Dienstleistungen, Methoden, Produktionstechniken, nützlichen Werkzeuge, Materialien, Software, Produkte und Systeme, die als Ergebnis der von den in der Region tätigen Unternehmern durchgeführten F&E-Tätigkeiten entstehen in der Region angesiedelt. die Aktivitäten zur Herstellung kommerzieller Produkte und deren Produktion in den Feldproduktionseinheiten,

ç) F&E-Zentren oder -Institute: Die Orte, an denen F&E-Tätigkeiten zur Entwicklung von Technologien und Produkten durchgeführt werden, die sich im Eigentum der Öffentlichkeit befinden, verfügen über qualifizierte Arbeitskräfte und Maschinen, Hardware und Software, die auf den modernen Technologien des Tages basieren.

d) F&E-Personal: Forscher, Softwareentwickler und Techniker, die direkt an F&E-Aktivitäten beteiligt sind,

e) Ministerium: Ministerium für Wissenschaft, Industrie und Technologie,

f) Antragsakte: Die Akte mit den erforderlichen Informationen und Unterlagen im Rahmen dieser Verordnung bezüglich des Antrags auf Errichtung der Zone, Hinzufügung eines zusätzlichen Gebiets zur Zone oder Änderung der Zonengrenze oder Aufhebung der Zonenbereich,

g) Region: Technologieentwicklungsregion,

ğ) Zonenbereich: Jeder abgetrennte Bereich der Zone auf dem Land, dessen Grenzen durch Koordinatenwerte bestimmt werden,

h) Zonenbetriebsrichtlinie: Die von der Verwaltungsgesellschaft erstellte Richtlinie, die die Verfahren und Grundsätze in Bezug auf die für die in der Zone anzusiedelnden Unternehmer zu erbringenden Dienstleistungen und die in der Zone durchzuführenden Aktivitäten und Praktiken enthält,

ı) Unterstützung: Aus den Ausgaben im Zusammenhang mit der Infrastruktur, dem Verwaltungsgebäude und dem Bau von Gründerzentren, die für die Regionen erforderlich sind, von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführten oder durchzuführenden Gründerprogrammen zur Unterstützung von F&E- und Innovationsaktivitäten, Dienstleistungen eines Technologietransferbüros und Technologiekooperationsprogrammen wird der Teil, der nicht von der Verwaltungsgesellschaft getragen werden kann, in den Haushalt des Ministeriums überführt. die Aneignung,

i) Hilfspersonal: Manager, technisches Personal, Laborassistenten, Sekretärinnen, Arbeiter und ähnliches Personal, das an F&E-Tätigkeiten teilnimmt oder in direktem Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten steht,

j) Generaldirektion: Generaldirektion des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie,

k) Unternehmer: Natürliche und juristische Personen, die die Dienstleistungen und Möglichkeiten in der Region nutzen wollen oder nutzen möchten,

l) Verwaltungsgebäude: Die Struktur, die die Büros, technischen und sozialen Abteilungen umfasst, die von dem Personal genutzt werden, das von der Verwaltungsgesellschaft einzustellen ist, um die in der Region zu erbringenden Dienstleistungen auszuführen, in denen sich das Gründerzentrum und der Technologietransfer befinden Büros, sowie bei Bedarf die Unternehmer, stattfinden können,

m) Gesetz: Gesetz Nr. 4691 über Technologieentwicklungszonen,

n) KOSGEB: Verwaltung für Entwicklung und Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen,

o) Inkubationszentrum ( Inkubator ): Um besonders junge und neue Unternehmen zu entwickeln; Strukturen, in denen Bürodienste, Ausrüstungsunterstützung, Managementunterstützung, Zugang zu finanziellen Ressourcen, kritische geschäftliche und technische Unterstützungsdienste unter einem Dach für unternehmerische Unternehmen bereitgestellt werden,

ö) Gründungsausschuss: Bestehend aus mindestens einer Universität oder einem Hochtechnologieinstitut oder einem öffentlichen F&E-Zentrum oder Institut und Vertretern anderer Institutionen und Organisationen in der Provinz, in der sich die Region befindet, wobei die Gründung der Region vor den relevanten Institutionen und Organisationen in den Prozess bis zur Gründung der Region Management Company. der für alle damit zusammenhängenden Arbeiten und Geschäfte zuständige Ausschuss,

p) Technologieentwicklungszone: Eine technologische Erfindung, ein kommerzielles Produkt, ein Verfahren, bei dem Unternehmen, die Spitzen-/Fortschrittstechnologie verwenden oder auf neue Technologien ausgerichtet sind, Technologie oder Software produzieren/entwickeln, indem sie die Einrichtungen einer bestimmten Universität oder eines Hochtechnologieinstituts oder F&E-Instituts nutzen. D Zentrum oder Institut . oder in oder in der Nähe der gleichen Universität, des Hochtechnologieinstituts oder des F&E-Zentrums oder -Instituts, wo sie tätig sind, um sie in Dienstleistungen umzuwandeln und so zur Entwicklung der Region beizutragen; der Ort, an dem die akademische, wirtschaftliche und soziale Struktur integriert ist, oder der Technopark oder die Technocity mit diesen Merkmalen,

r) Techniker: Personen, die eine höhere Ausbildung im Bereich der Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Gesundheitswissenschaften erhalten haben oder die technische, naturwissenschaftliche und gesundheitliche Abteilungen von Berufsoberschulen oder Berufsschulen abgeschlossen haben und über technische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen,

s) Technologietransferstelle (TTO): Information, Koordination, Leitung von Forschung, Förderung der Gründung neuer F&E-Unternehmen zwischen F&E-Institutionen und -Organisationen von Technologieentwicklern und Technologieanwender-Industrieunternehmen oder anderen Technologie- oder F&E-Institutionen und -Organisationen, Die Struktur, die befasst sich mit der Entwicklung von Kooperationen, dem Schutz, der Vermarktung und dem Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums, der Verwaltung der Einnahmen aus dem Verkauf des geistigen Eigentums,

ş) Technologisches Produkt: Ein Produkt mit hoher Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit, das von qualifizierten Arbeitskräften unter Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und technologischer Forschung hergestellt wird, um gesellschaftliche Bedürfnisse zu befriedigen und den Lebensstandard zu erhöhen, das sich erheblich vom bestehenden unterscheidet,

t) TOBB: Union der Kammern und Warenbörsen der Türkei,

u) TÜBİTAK: Wissenschaftlicher und technologischer Forschungsrat der Türkei,

ü) Universität: Universitäten, die ihre ingenieurwissenschaftliche und grundlagenwissenschaftliche Strukturierung in Bezug auf Personal und technische Ausstattung abgeschlossen haben und vom Hochschulrat bewilligt wurden, über ausreichend Forschungspersonal auf Doktorandenebene zu verfügen,

v) Produktionseinheiten: Produktionseinheiten, die von natürlichen oder juristischen Personen errichtet oder genutzt werden, die in der Region gemäß dem Zweck des Gesetzes tätig sind, auf neuen und hochentwickelten Technologien basieren und die Umwelt nicht schädigen,

y) Innovation im Produkt: Technologisch neues Produkt ist ein Produkt, das wesentliche und technologische Unterschiede in Bezug auf Material, Teile und Funktionen im Vergleich zur vorherigen Produktgeneration aufweist,

z) Innovation bei Produktionsmethoden: Die Methode, die bei der Herstellung neuer oder verbesserter Produkte verwendet wird, die in traditionellen Produktionsanlagen nicht hergestellt werden können, oder bei der Herstellung von Produkten, die noch mit neuen Techniken hergestellt werden,

aa ) Durchführbarkeitsbericht: Der Bericht, der gemäß den im Anhang dieser Verordnung enthaltenen Grundsätzen zur Erstellung des Durchführbarkeitsberichts für die Technologieentwicklungszone erstellt wurde,

bb ) Software: Entwerfen, in einer bestimmten Systematik, des Satzes von Befehlen oder Programmen, die es einem Computer, Kommunikationsgerät oder einem anderen auf Informationstechnologie basierenden Gerät ermöglichen, zu funktionieren und die erforderlichen Operationen in Bezug auf die ihm übergebenen Daten und Dokumente einschließlich ihres Codes durchzuführen Verzeichnis, Bedienungs- und Benutzerhandbücher, Alle Produkte und Dienstleistungen in Form von Entwicklung und alle Formen der Lieferung wie Lizenzierung, Vermietung und Übertragung mit allen Rechten an diesen Produkten oder Waren und Dienstleistungen,

cc ) Softwarepersonal: Qualifiziertes Personal, das in dem als Software bezeichneten Prozess tätig ist, Programme entwickelt und herstellt und über ausreichende Erfahrung oder Ausbildung auf seinem Gebiet verfügt,

çç ) Innovation: Fähigkeit, soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse zu erfüllen, erfolgreich in bestehende Märkte eingeführt zu werden oder neue Märkte zu schaffen; die Prozesse und die Ergebnisse der Prozesse, die mit der Idee eines neuen Produkts oder Produkts, einer Dienstleistung, einer Anwendung, einer Methode oder eines Geschäftsmodells erstellt wurden,

dd ) YÖK: Hochschulrat,

ee ) Verwaltungsgesellschaft: Die Gesellschaft, die gemäß dem Gesetz als Aktiengesellschaft gegründet wurde und für die Verwaltung und den Betrieb der Zone verantwortlich ist,

meint .

ZWEITER TEIL

Einrichtung, Betrieb, Aktivitäten, die in der Zone stattfinden sollen

Verwandte Verfahren und Prinzipien

Gründung des Gründungsausschusses

ARTIKEL 5 – (1) Vertreter mindestens einer Universität oder eines Hochtechnologieinstituts oder öffentlichen F& E- Zentrums oder Instituts in der Provinz, in der sich die Zone befindet, und diejenigen, die teilnehmen möchten, aus den in Artikel 14 genannten Institutionen und Organisationen, die zusammenkommen mit ihren Vertretern eine Zone zu gründen. Sie bilden den Gründungsausschuss mit Protokoll.   

Standortauswahl

ARTIKEL 6 – (1) Die Standortauswahl für das im Sinne des Gesetzes zu nutzende Zonengebiet erfolgt durch das Gründungskomitee oder die Verwaltungsgesellschaft.

(2) Es ist erforderlich, mindestens eine Universität oder ein Hochtechnologieinstitut oder ein öffentliches F&E-Zentrum oder -Institut innerhalb der Grenzen der Provinz zu haben, in der die Standortauswahl für das Gebiet der Region erfolgt.

(3) Gründungskomitee oder regionale Verwaltungsgesellschaft; Die Nähe des zu wählenden Regionsgebiets zur Universität oder zum Hochtechnologieinstitut oder zum öffentlichen F&E-Zentrum oder -Institut innerhalb des Gründungsausschusses oder der geschäftsführenden Gesellschaftsgesellschaft oder innerhalb oder in der Nähe der Ländereien dieser Institutionen oder Organisationen sowie die Qualifikation der Industriellen und Unternehmer in der Region, in der sie sich befindet, das Arbeitskräftepotenzial, die geologische Situation der Region, ihre soziale und technische Infrastruktur, ihre Übereinstimmung mit den Zielen der Landesentwicklungspläne und der Inhalt der genehmigten Raumordnung Strategiepläne und Umweltplan, falls vorhanden, Eigentums- und Katasterstatus des ausgewählten Grundstücks, der Entwicklungsstraße, des KatastersEs berücksichtigt seine Front zu einer Straße oder Verbindungszufahrtsstraße,

(4) Küstenschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, geologisch bedenkliche Gebiete, Bergbaugebiete, landwirtschaftliche Gebiete, Weidegebiete, Waldgebiete, Nationalparks, Feuchtgebiete, Naturparke, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Wildschutzgebiete, Wildlebensverbesserungsgebiete, monumentale Bäume, 1.7.2003Beispieljagdgebiete, sensible Meeresgebiete, Schutzgebiete, kulturelle und touristische Schutz- und Entwicklungszonen und Tourismuszentren, militärische Sperrzonen und Sicherheitszonen, besondere Umweltschutzzonen und Gebiete, in denen Energie erzeugt wird Einrichtungen befinden, die nach dem Landesjagdgesetz Nr. registriert sind. Andere ähnliche Gebiete, deren Nutzung gemäß der Gesetzgebung beschränkt ist und die nicht als Zone ausgewählt oder für diesen Zweck verwendet werden können, können nicht als Zonengebiet ausgewählt werden. Jedoch, diejenigen, die in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften als Region ausgewählt werden dürfen, können als Regionsbereich ausgewählt werden. In Bezug auf den ausgewählten Regionsbereich,

(5) Autobahnen, Eisenbahnen, Häfen, Flughäfen, Wohnzentren, Universitäten oder Hochtechnologieinstitute oder öffentliche F&E-Zentren oder Institutsgebiete, bestehende oder im Bau befindliche Industriegebiete, Provinzgrenzen, Gemeinde- und angrenzende Gebietsgrenzen, Festabfalllager In angemessenem Umfang Unter der Verantwortung des Vermessungsingenieurs oder Stadtplaners wird eine thematische Karte erstellt, die Gebiete von strategischer Bedeutung für die Region und ihre Umgebung sowie gegebenenfalls andere technologische Entwicklungszonen innerhalb der Provinzgrenzen enthält, zusammen mit einem erläuternden zusammenfassenden Bericht . Zusätzlich wird die topografische Standardkarte im Maßstab 1/25.000 mit markiertem Zonenbereich hinzugefügt. Abdeckung des Bereichs Region, falls vorhanden; räumlich zertifiziert durch die zuständigen VerwaltungenStrategieplan, Umweltplan, Bebauungspläne und Planbeschlüsse im Maßstab 1/5000, Karten im Maßstab 1/1000 oder kleiner, Lufthindernispläne und geologischer oder Bodengutachten, die von der zuständigen Institution, die die Naturgefahren- und Erdbebensituation bestimmt, genehmigt wurden, sind ebenfalls beigefügt. Das Fehlen dieser Unterlagen ist von den zuständigen Institutionen gesondert zu dokumentieren.

(6) Unterzeichnet vom Gründungsausschuss oder dem Vertreter der Verwaltungsgesellschaft, im DIN-A4-Format, in dem die Grenzen des Zonenbereichs und Eckpunkte eingraviert sind, sowie die Koordinatenwerte, die Flächengröße, der Maßstab, das Nordzeichen und der Zonenname und Provinz-, Bezirks- und Stadt-/Stadt-/Dorf-Informationen werden angegeben. Die entsprechende maßstabsgetreue Karte wird unter der Verantwortung des Vermessungsingenieurs erstellt. Wenn der Antrag für die Region vom Bewertungsausschuss genehmigt wird, wird diese Karte zusammen mit der Entscheidung des Bewertungsausschusses dem Ministerrat vorgelegt, um die Grenzen des Gebiets der Region endgültig festzulegen.

Forschung und Entwicklung, Branchenpotenzial und finanzielle Angemessenheit

ARTIKEL 7 – (1) Es wird die Bedingung angestrebt, dass in der Region, in der die Region errichtet werden soll, ein ausreichendes FuE-und Industriepotenzial sowie finanzielle Angemessenheit vorhanden sind.

(2) In der Region abzuhalten; Informationen über den von den Zonengründern bereitzustellenden Finanzierungsplan für die Realisierung des Verwaltungsgebäudes, des Gründerzentrums und des Infrastrukturbaus sowie Gründerprogramme, Technologietransferbürodienste und Technologiekooperationsprogramme, die von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführt werden oder durchgeführt werden sollen Unterstützung von F&E- und Innovationsaktivitäten sind im Machbarkeitsbericht aufgeführt. Der im Machbarkeitsbericht angegebene Barkapitalbetrag darf nicht weniger als das Doppelte des im türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 vom 13.1.2011 geforderten Kapitals betragen.

(3) Der Bewertungsausschuss entscheidet über die Angemessenheit des vorhandenen FuE- und Industriepotenzials in der Region und die für die Errichtung und den Betrieb der Region erforderliche Finanzstruktur gemäß den Angaben in dem dieser Verordnung beigefügten Durchführbarkeitsbericht.

Bezirksbewerbungen

ARTIKEL 8 – (1) Das Gründungskomitee stellt seinen Antrag bezüglich der Einrichtung der Zone und, wenn es sich um die Zonenverwaltungsgesellschaft handelt, bezüglich der Hinzufügung eines zusätzlichen Gebiets zur Zone, der Änderung der Zonengrenze oder der Aufhebung der Zone Zonenbereich, zusammen mit den 8 Team-Bewerbungsunterlagen, die es vorbereitet, an die Generaldirektion.

(2) Die in die Bewerbungsunterlagen aufzunehmenden Angaben und Unterlagen sind nachfolgend aufgeführt.

a) für den regionalen Betrieb;

1) Bewerbungsschreiben,

2) Protokoll des Gründungskomitees,

3) Grundbuchauskünfte und beglaubigte Grundstückskarte oder Karte des ausgewählten Ortes,

4) Einverständniserklärung des Eigentümers des ausgewählten Grundstücks,

5) Dokumente, die gemäß Artikel 6 Absatz 4, 5 und 6 erforderlich sind,

6) Stellungnahme der zuständigen Institution, die befugt ist, den Plan für das ausgewählte Gebiet zu genehmigen, ob es irgendwelche Unannehmlichkeiten in Bezug auf die Integrität des Plans gibt,

7) Machbarkeitsbericht.

b) für die Erweiterung des Zonenbereichs oder das Hinzufügen eines zusätzlichen Bereichs zur Zone;

1) Bewerbungsschreiben,

2) Die Entscheidung des Vorstandes der geschäftsführenden Gesellschaft über den Antrag,

3) Grundbuchauskünfte und beglaubigte Grundstückskarte oder Karte des ausgewählten Ortes,

4) Einverständniserklärung des Eigentümers des ausgewählten Grundstücks,

5) Dokumente, die gemäß Artikel 6 Absatz 4, 5 und 6 erforderlich sind,

6) Stellungnahme der zuständigen Institution, die befugt ist, den Plan für das ausgewählte Gebiet zu genehmigen, ob es irgendwelche Unannehmlichkeiten in Bezug auf die Integrität des Plans gibt,

7) Die Daten des Machbarkeitsberichts im Anhang dieser Verordnung unter der Überschrift „Informationen zur Auswahl des Regionsgebiets“. Wenn sich das der Zone hinzugefügte zusätzliche Gebiet jedoch innerhalb der Grenzen verschiedener Provinzen befindet, wird der Machbarkeitsbericht für diese Provinz erneut erstellt.

c) für die Einengung des Zonenbereichs oder die Aufhebung des Zonenbereichs;

1) Bewerbungsschreiben,

2) Die Entscheidung des Vorstandes der geschäftsführenden Gesellschaft über den Antrag,

3) Grundbuchinformationen und beglaubigtes Grundstücksblatt oder Karte des aus der Zone entfernten Gebiets und des verbleibenden Gebiets oder des Gebiets, dessen Aufhebung als Zonengebiet beantragt wird,

4) Ein Zustimmungsschreiben, das vom Eigentümer des Ortes eingeholt werden muss, der aus der Zone entfernt wurde oder dessen Aufhebung als Zonenbereich beantragt wird,

5) Dokumente, die gemäß Artikel 6 Absatz 6 erforderlich sind

(3) Vorschlag Die Gebietsgrenzen der Zone werden im Kataster – Grundstücksblatt oder Karte, Bebauungsplan, aktuelle Karte und ähnliche Grundlagen in der Antragsakte in Bezug auf die Einrichtung der Zone, die Hinzufügung eines zusätzlichen Gebiets zur Zone, die Änderung der Zonengrenze oder die Aufhebung des Zonenbereichs.

(4) Die regionale Antragsakte wird von der Generaldirektion innerhalb von fünfzehn Tagen auf Vollständigkeit geprüft. Bei Mängeln im Antragsdossier werden die Mängel dem Antragsteller mitgeteilt. Ist das Bewerbungsdossier vollständig, wird es innerhalb von zwei Monaten vom Evaluation Board bewertet. Die Antragsdatei für die regionale Einrichtung wird den Mitgliedern des Bewertungsausschusses spätestens fünfzehn Tage vor dem Sitzungstermin von der Generaldirektion zur Bewertung vorgelegt.

Zusammensetzung des Bewertungsgremiums

ARTIKEL 9 – (1) Der Bewertungsausschuss besteht aus dem Abteilungsleiter oder einem höheren Rektor und einem stellvertretenden Vertreter, der die Bewerbungsunterlagen bezüglich der Region im Hinblick auf die Bestimmungen des Gesetzes und dieser Verordnung und die die Institution betreffenden Angelegenheiten bewertet Sie repräsentieren. Falls das Hauptmitglied an der Versammlung verhindert ist, nimmt das Ersatzmitglied an der Versammlung teil. Für den Fall, dass sowohl ständige als auch stellvertretende Mitglieder nicht an der Sitzung teilnehmen können, werden die entsprechende Institution und Organisation vom Ministerium informiert, um sicherzustellen, dass ihr Mitgliedschaftsstatus überprüft wird.

(2) Evaluationsgremium;

a) Ministerium,

b) Finanzministerium,

c) Ministerium für Umwelt und Urbanisierung,

ç) Ministerium für Entwicklung,

d) YÖK,

e) TUBITAK,

f) TOBB,

g) eine private Einrichtung, die mit einer vom Ministerium zu bestimmenden Technologie arbeitet,

Er besteht aus Vertretern von acht Institutionen bzw. Organisationen.

Arbeitsprinzipien und Verfahren des Evaluationsgremiums

ARTIKEL 10 – (1) Die Arbeitsverfahren und Grundsätze des Bewertungsausschusses sind nachstehend aufgeführt.

a) Der Evaluierungsausschuss tagt unter dem Vorsitz des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie unter Beteiligung von mindestens sechs Mitgliedern.

b) Sekretariatsarbeiten des Vorstands werden von der Generaldirektion durchgeführt.

c) Der Vorstand tritt im Bedarfsfall auf schriftliche Einladung der Generaldirektion oder mindestens dreier Mitglieder des Evaluationsgremiums zum gleichen Thema ohne Antrag zusammen und kann im Rahmen des Beschlusses über die Region entscheiden Gesetz und dieser Verordnung.

ç) Die Vorstandsmitglieder prüfen die Bewerbungsunterlagen im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes und dieser Verordnung in Bezug auf Angelegenheiten, die die Institution und Organisation betreffen, die sie vertreten, und;

1) Die Eignung des ausgewählten Standorts im Hinblick auf Bebauungspläne, genehmigte Raumordnungspläne, falls vorhanden, Umweltplan und andere Standortauswahlkriterien.

2) FuE, akademische und industrielle potenzielle Präsenz und finanzielle Angemessenheit in der Region,

3) Die Eignung der Universität oder des Hochtechnologieinstituts oder des öffentlichen F&E-Zentrums oder -Instituts, das in der regionalen Einrichtung mitarbeitet,

4) Übereinstimmung der technologischen Bereiche, in denen die zu errichtende Zone betrieben wird, mit dem Zweck des Gesetzes,

5) ob die Produktions-, Markt- und Branchenerwartungen in der Region auf einem Niveau sind, das sich positiv auf die Aktivitätsdynamik der Region auswirken wird,

6) Ob es möglich sein wird, neue und fortschrittliche Technologien in der zu etablierenden Region zu produzieren und zu entwickeln,

7) mögliche Beiträge der zu errichtenden Region zur wirtschaftlichen, technologischen, sozialen und kulturellen Entwicklung des Landes und der Region,

8) die möglichen Beiträge der zu kooperierenden Institutionen und Organisationen zur Gestaltung und zum Erfolg der Region,

9) Die Angemessenheit der Finanzstrukturen der Gründer der Zone und die finanzielle Unterstützung, die sie bei der Einrichtung und dem Betrieb der Zone erhalten werden,

10) die Angemessenheit der Begründungen für den Antrag auf Hinzufügung eines zusätzlichen Gebiets zur Zone, Änderung der Zonengrenze oder Aufhebung des Zonengebiets,

und an der Sitzung mit dem vorläufigen Bewertungsbericht teilnehmen, der ihre Ansichten zum Antragsdossier des Distrikts enthält.

d) Bei Bedarf können die Vorstandsmitglieder auch schriftliche oder mündliche Stellungnahmen relevanter öffentlicher Institutionen und Organisationen, lokaler Verwaltungen, Berufskammern und natürlicher und juristischer Personen einholen, den Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen oder eine Ortsbesichtigung durchführen.

e) Die Entscheidung des Bewertungsgremiums über die Genehmigung des Regionalantrags erfolgt mit gleichen Stimmen von mindestens sechs anwesenden Mitgliedern.

f) Die Entscheidung des Evaluationsgremiums über die Anträge und ihre Anlagen werden vom Sekretariat vorbereitet und den Mitgliedern des Evaluationsgremiums zur Unterschrift vorgelegt.

g) Wird der Antrag vom Bewertungsausschuss nicht bewilligt, wird der zuständige Gründungsausschuss oder die geschäftsführende Gesellschaft vom Sekretariat schriftlich benachrichtigt, zusammen mit der Begründung der Entscheidung des Bewertungsausschusses bezüglich der Region.

Ankündigung der Region

ARTIKEL 11 – (1) Wenn der regionale Antrag vom Bewertungsausschuss genehmigt wird, werden der entsprechende Beschluss des Ausschusses und seine Anhänge vom Ministerium dem Ministerrat vorgelegt. Abgeschlossen durch Beschluss des Ministerrates; Die Einrichtung der Zone, die Hinzufügung eines zusätzlichen Gebiets zur Zone, die Änderung der Zonengrenze oder die Aufhebung des Zonengebiets treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

(2) Die Entscheidung des Ministerrates über die Grenzen des Zonengebiets oder die Aufhebung des Zonengebiets, die durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten ist, wird dem Ministerium für Umwelt und Stadtentwicklung und anderen zuständigen Institutionen übermittelt und Organisationen, die im aktuellen Plan bearbeitet oder bei der Planänderung berücksichtigt werden sollen.

Gründung der Verwaltungsgesellschaft und Satzung

ARTIKEL 12 – (1) Die Gründung einer Verwaltungsgesellschaft erfolgt, nachdem der regionale Gründungsbeschluss im Amtsblatt veröffentlicht und dem Gründungsausschuss mitgeteilt wurde. Der Gründungsausschuss übersendet jedoch vor der Gründung der Verwaltungsgesellschaft die Satzung der Gesellschaft an die Generaldirektion zur Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Gesetz und dieser Verordnung. In Fällen, in denen es für notwendig erachtet wird, beantragt die Generaldirektion eine Änderung der Satzung der Verwaltungsgesellschaft im Hinblick auf die Einhaltung des Gesetzeszwecks.

(2) Erfolgt die Gründung einer Aktiengesellschaft vor Bekanntgabe der Region, so übermittelt die Gesellschaft nach Bekanntgabe der Region die Satzung zur Prüfung an die Generaldirektion, damit sie ihre Tätigkeit mit dem Status aufnehmen kann eine Verwaltungsgesellschaft. Als Ergebnis der von der Generaldirektion durchgeführten Prüfung werden gegebenenfalls Änderungen der Satzung im Einklang mit dem Zweck des Gesetzes beantragt.

(3) Nach der Veröffentlichung der Satzung der Verwaltungsgesellschaft im türkischen Handelsregisterblatt ist die Stellungnahme der Generaldirektion für die vorzunehmenden Änderungen zu ihrem Zweck und Gegenstand im Hinblick auf die Einhaltung des Gesetzes einzuholen und dieser Verordnung. Die Geschäftsführung wird über die Änderungen in der Aktionärsstruktur der Verwaltungsgesellschaft informiert.

(4) Nach der Veröffentlichung der Satzung im türkischen Handelsregisterblatt wird eine Kopie an die Generaldirektion gesandt.

(5) Die Gründungsgeschäfte der Verwaltungsgesellschaft werden innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung des regionalen Gründungsbeschlusses im Amtsblatt abgeschlossen. Werden diese Verfahren nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen, beantragt der Gründungsausschuss bei der Generaldirektion eine Fristverlängerung. Soweit angemessen, kann die Generaldirektion einmalig eine Nachfrist von höchstens sechs Monaten gewähren. Für den Fall, dass die Gründung der Verwaltungsgesellschaft nicht innerhalb dieser zusätzlichen Frist in das Handelsregister eingetragen wird, wird der Beschluss des Ministerrates über die Bekanntgabe der Region samt seinen Bestimmungen und Ergebnissen aufgehoben. Diese Situation wird dem Ministerium für Umwelt und Urbanisierung und anderen relevanten Institutionen und Organisationen gemeldet.

Ernennung des Geschäftsführers der geschäftsführenden Gesellschaft

ARTIKEL 13 – (1) Diejenigen, die in die Generaldirektion der Regionalverwaltungsgesellschaft berufen werden, müssen mindestens einen Bachelor-Abschluss einer Universität haben.

(2) Der Generaldirektion werden im Rahmen dieses Artikels Informationen über den bestellten Generaldirektor der ausführenden Gesellschaft gegeben.

(3) Erfolgt die Gründung einer Aktiengesellschaft und die Ernennung des Geschäftsführers der Gesellschaft vor der Bekanntgabe der Zone, wird der Status des Geschäftsführers vom Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft im Rahmen der Bestimmung dieses Artikels und das Ergebnis wird der Generaldirektion gemeldet.

(4) Schulungsprogramme können oder können vom Ministerium bei Bedarf für die Geschäftsführer oder andere Mitarbeiter der regionalen Verwaltungsgesellschaft durchgeführt werden, um die Verwaltung und den Betrieb der Zone in Übereinstimmung mit dem Gesetz und dieser Verordnung sicherzustellen.

Executive Firmengründer

ARTIKEL 14 – (1) Unter den Gründern der Verwaltungsgesellschaft muss es mindestens eine Universität oder ein Hochtechnologieinstitut oder ein öffentliches F&E-Zentrum oder Institut in der Provinz der Region geben.

(2) Neben der Verwaltungsgesellschaft;

a) Kammern und Warenbörsen, die dem Verband der Kammern und Warenbörsen der Türkei angeschlossen sind,

b) Kammern, Gewerkschaften und Verbände, die dem Verband der türkischen Gewerbetreibenden angeschlossen sind,

c) Kommunalverwaltungen,

ç) Banken und Finanzinstitute,

d) in- und ausländische juristische Personen des privaten Rechts,

e) Stiftungen, Genossenschaften und Vereine mit Bezug zu F&E und Technologieentwicklung,

f) Einschlägige öffentliche Einrichtungen,

g) Verbände der Exporteure

kann Gründer oder späterer Gesellschafter sein.

(3) Kommunen können ohne weiteres Zutun durch eigenen parlamentarischen Beschluss Gesellschafter der Trägergesellschaft werden.

(4) Ausländische juristische Personen des Privatrechts können sich an der Verwaltungsgesellschaft beteiligen, sofern sie die erforderlichen Genehmigungen im Rahmen des Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 vom 5.6.2003 und der einschlägigen Rechtsvorschriften erhalten.

(5) von den geschäftsführenden Gesellschaftern; Universitäten, Hochtechnologieinstitute oder öffentliche F&E-Zentren oder -Institute können den von ihnen zugesagten Kapitalanteil aus den Erträgen des revolvierenden Fonds an die Verwaltungsgesellschaft zahlen.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Verwaltungsgesellschaft

ARTIKEL 15 – (1) Die Verwaltungsgesellschaft, um den Zweck des Gesetzes zu verwirklichen;

a) Planung und Projektierung der Region, Durchführung der erforderlichen Infrastruktur- und Suprastrukturleistungen,

b) Im Planungsprozess werden unter Berücksichtigung der Umweltpläne, falls vorhanden, Bebauungspläne und Änderungen, Unterteilungspläne und Änderungen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes und dieser Verordnung erstellt und dem Ministerium zur Genehmigung vorgelegt,

c) Einreichung der Ausführungsprojekte, die gemäß den Bestimmungen des Bauordnungsgesetzes Nr. 3194 vom 03.05.1985 vorbereitet oder vorbereitet werden sollen, mit der technischen Verantwortung des Projektautors und der technischen Verantwortung, die von der Verwaltungsgesellschaft bestimmt wird, an das Ministerium zur Genehmigung

ç) Gemäß dem vom Ministerium genehmigten und in Kraft getretenen Umsetzungsentwicklungsplan; Einholung von Lizenzen und Genehmigungen im Zusammenhang mit der Landnutzung, dem Entwurf, dem Bau und der Nutzung von Bauwerken und Einrichtungen,

d) Vorlage des allgemeinen Terminplans für den Zeitraum von der Einrichtung der Zone bis zu ihrer Inbetriebnahme sowie des Arbeitsprogramms für die Verwendung der Mittel bei der Generaldirektion, falls sie eine Mittelzuweisung beantragt hat,

e) Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen gemäß dem Bauaufsichtsgesetz vom 29.6.2001 mit der Nummer 4708 und den Bestimmungen der einschlägigen Verordnung,

f) Abwasser, Abwasserinfrastrukturanlagen, feste Abfälle, Bodenverschmutzung, Lärm- und Luftverschmutzung, gefährliche medizinische Abfälle, Entsorgung radioaktiver Stoffe und gefährlicher Chemikalien, Brandschutz und Brandbekämpfung, Erstellung und Koordinierung von Notfallplänen, Evakuierung, Erstarbeiten Koordination mit relevanten Institutionen und Organisationen zu Themen wie Hilfe und medizinischer Notfalleinsatz und Naturkatastrophen und Ergreifung notwendiger Maßnahmen im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften,

g) Abschluss aller Gebäudeversicherungen gegen Feuer und Naturkatastrophen in der Region,

ğ) Bereitstellung und ununterbrochene Bereitstellung von Reinigung, Strom, Trink- und Brauchwasser, Erdgas, Heizöl, Heizung und Lüftung, Verteilernetzen, Kanalisation, Abwasser, überregionalen Straßen, Sprach- und Datenkommunikation, Internetdiensten und anderen erforderlichen Dienstleistungen die Region. Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Fortführung der Arbeiten, Festlegen der Arbeitsgrundsätze, Erstellen und Anwenden der Preisgestaltung und Berechnungen, Erbringen aller Arten von Wartungs- und Reparaturdiensten, Identifizieren der Schädiger der Infrastruktur und des Oberbaus und Sicherstellen des Ersatzes der Schäden, Befriedigung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse aller Menschen, wie Essen, Trinken, Unterhaltung, Ruhe, Gebet und Unterkunft, so viel wie möglich,

h) Region; Wenn es sich auf dem Gebiet der Universität oder des organisierten Industriegebiets befindet, wird angestrebt, Löschfahrzeuge und -ausrüstung innerhalb der Universität oder des organisierten Industriegebiets einzusetzen, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl von Löschfahrzeugen und -ausrüstung verfügbar ist, wenn es sich außerhalb der Universität oder des organisierten Industriegebiets befindet Universität oder organisierte Industriezone, oder um mit den nächstgelegenen relevanten Institutionen und Organisationen zum Zonengebiet zusammenzuarbeiten. die notwendigen Vorkehrungen treffen,

ı) Bewertung der Anfragen von Institutionen, Organisationen, lokalen oder ausländischen juristischen oder natürlichen Personen, die stattfinden möchten, um Dienstleistungen in der Zone zu erbringen, und Zuweisung eines Platzes an diejenigen, die gemäß der Betriebsrichtlinie der Zone als geeignet befunden wurden,

i) Jedes F&E-Projekt, das ausschließlich in der Region von den Unternehmern durchgeführt werden soll, die sich an F&E-Aktivitäten in der Region beteiligen wollen, der Projektevaluierungskommission aus mindestens drei Mitgliedern, die nicht mit dem Projekt in Verbindung stehen, davon mindestens zwei Mitglieder sind wissenschaftliche Mitarbeiter und ein Mitglied ist Dozent oder Branchenexperte, bestimmt durch die Geschäftsführende Gesellschaft; in der Lage sein, hochtechnologische/fortgeschrittene technologische Produkte mit Kommerzialisierungspotenzial zu entwickeln, Substitutions- oder Exportpotenzial zu importieren, Innovationen bei Produkten und Produktionsmethoden zu entwickeln, die Produktqualität oder den Standard zu erhöhen, die Produktivität zu steigern, die Produktionskosten zu senken, ein F&E-Programm, das Wissen produzieren und realisieren kann eine effektive Hochschul-Wirtschafts-Kooperation. Es wird geprüft, ob es sich um ein Projekt handelt,

j) Zuweisung von Flächen an Unternehmen, die im Rahmen von Artikel 8 des Gesetzes produzieren wollen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz, dieser Verordnung und der regionalen Betriebsrichtlinie,

k) Vergabe eines vergünstigten Platzes an die Inkubatoren bis zu maximal 36 Monaten, basierend auf der Dauer des FuE-Projekts, vorausgesetzt, dass die in der Region geltenden Quadratmetermieten nicht mehr als 25 Prozent für diejenigen betragen, die haben öffentlich geförderte F&E-Projekte und 50 Prozent für andere, bei der Raumvergabe darauf achten, ganz oder teilweise von anderen Unternehmen getrennte Büroflächen zu schaffen,

l) The management and operation of the Zone, the evaluation of each new R&D project to be carried out by the entrepreneurs in the Zone, the evaluation of each new R& D project to be carried out by the entrepreneurs in the Zone, the allocation of space to those deemed appropriate, the implementation of Article 8 of the Law allowing the production of technological products, the arrangement of lease contracts in accordance with this Regulation , R& DPreparation of the Regional Operations Directive, which includes the procedures and principles regarding all activities and practices to be carried out in the Zone, such as the approval process of the time to be spent outside the Zone, monitoring of projects, entrepreneurs and personnel whose wages will be exempt from income tax, and removal of entrepreneurs from the Zone, in accordance with the Law and this Regulation, and a copy of it by the manager. Sending the company establishment to the General Directorate within a maximum of three months following its publication in the Turkish Trade Registry Gazette,

m) Durchführung von Aktivitäten zur Steigerung der Nachfrage von Unternehmern in der Region, um von den Möglichkeiten, Kenntnissen, Infrastrukturen, Einrichtungen, Maschinen und Ausrüstungen von Universitäten oder Hochtechnologieinstituten oder öffentlichen F&E-Zentren oder -Instituten zu profitieren, und Erfüllung dieser Nachfrage in Abstimmung mit der relevante Einheiten,

n) Falls die Unternehmer in der Region, deren alle F&E-Projekte abgeschlossen sind, innerhalb von drei Monaten kein neues F&E-Projekt vorlegen konnten, Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie aus der Region ausgewiesen werden, unabhängig vom aktuellen Mietvertragslaufzeit, Mitteilung an das zuständige Finanzamt und die Sozialversicherungsanstalt innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum des

o) monatliche Ermittlung und Archivierung der Verzeichnisse der unternehmerischen F&E-Unternehmen, F&E-Projekte und aller in der Region beschäftigten F&E- und Hilfskräfte mit ihren erfassten Daten und auf Verlangen deren Benachrichtigung,

ö) Dem Ministerium innerhalb von sechzig Tagen nach dem Quartal die Informationen zu übermitteln, die gemäß dem vom Ministerium geforderten Format erstellt und von seinem eigenen unabhängigen Buchhalter, Finanzberater oder zertifizierten Wirtschaftsprüfer genehmigt wurden, über die Aktivitäten der Unternehmer in der Region Frist, und die gleichen Informationen an die Generaldirektion in elektronischer Umgebung. die monatlichen Freistellungsbelege werden bei Nichteinhaltung dieser Klausel nicht genehmigt,

p) Überprüfung der Unternehmer gemäß dem Gesetz, den in dieser Verordnung und der Regionalbetriebsrichtlinie festgelegten Fragen, Nichtgenehmigung der monatlichen Freistellungsbescheinigungen ab dem Datum der Feststellung der gegensätzlichen Aktivitäten, Setzen einer bestimmten Frist von höchstens drei Monaten durch Abmahnung der Unternehmer um sie zu korrigieren, bestehender Mietvertrag der Unternehmer, die ihre gegensätzlichen Aktivitäten am Ende des angegebenen Zeitraums nicht korrigieren. Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass er aus der Region ausgewiesen wird, unabhängig von der Dauer,

r) In Bezug auf die Unternehmer in der Region;

1) Gewährleistung, dass der Unternehmer in Übereinstimmung mit dem im Gesetz festgelegten Zweck arbeitet, Durchführung der erforderlichen Inspektionen, um das Dokument mit allen Arten von statistischen Daten, die zu den durchgeführten Aktivitäten angefordert werden, vollständig und rechtzeitig zu erhalten,

2) Zusendung der vom Ministerium angeforderten Informationen und Dokumente über die Aktivitäten der Unternehmer in Übereinstimmung mit der festgelegten Zeit und dem festgelegten Format,

3) Überprüfung, ob die Personen, die von der Einkommenssteuerbefreiung für die vom Unternehmer beschäftigten Löhne profitieren, tatsächlich in der Zone arbeiten,

4) Prüfung, ob das Verhältnis der Zahl des vom Unternehmer und im Rahmen der Befreiung beschäftigten Hilfspersonals und der Zahl des F&E-Personals zueinander den im Gesetz und dieser Verordnung festgelegten Kriterien entspricht,

5) auf Wunsch des Unternehmers das FuE-Personal, das im Rahmen des vom Unternehmer durchgeführten FuE-Vorhabens tätig ist; Prüfung der erforderlichen Auslandsaufenthalte im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Bezirk, Genehmigung der entsprechenden, Prüfung und Archivierung der bei der zuständigen Institution und Organisation eingeholten Unterlagen über den tatsächlichen Auslandsaufenthalt im Rahmen der F&E-Projekt,

s) Abschluss eines Vertrages mit einem Wirtschaftsprüfer bis Ende Januar eines jeden Jahres, um alle Arten von Konten und Transaktionen jährlich von einem nach dem Wirtschaftsprüfer- und Wirtschaftsprüfergesetz zugelassenen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen , vom 1.6.1989 und nummeriert 3568, sicherzustellen, dass ihm eine Kopie des vom Finanzberater im Rahmen dieser Verordnung erstellten Finanzprüfungsberichts gemäß dem vom Ministerium festzulegenden Berichtsformat für Wirtschaftsprüfer zugesandt wird und dem Ministerium innerhalb der gleichen Frist bis Ende Juni eines jeden Jahres,  

ş) Ausarbeitung eines mindestens dreijährigen Strategieplans der Region innerhalb des ersten Jahres nach Gründung der Verwaltungsgesellschaft, Erneuerung des Strategieplans, falls der Zeitraum des Strategieplans abgelaufen ist, und Übermittlung an das Ministerium sowie Berichterstattung an das Ministerium die gemäß dem strategischen Plan am Ende eines jeden Jahres erstellten Leistungsindikatoren zusammen mit ihren Begründungen,

t) Vergleich des Berichts, der gemäß den vom Ministerium festzulegenden Verfahren und Grundsätzen zur Erstellung des Berichts zur Folgenabschätzung für die technologische Entwicklungszone erstellt wurde, mit dem Vorjahr, um die Auswirkungen der Unterstützung und der Ausnahmen zu bewerten, die ihm und den gewährt wurden Unternehmen, die FuE-Tätigkeiten in der Region betreiben, am Ende jedes Jahres, die ausgehängt und im Juni jedes Jahres an das Ministerium gesendet werden,

u) nachdem die Zone in Betrieb genommen wurde; Einrichtung eines Technologietransferbüros innerhalb von drei Jahren, wenn es kein von KOSGEB betriebenes Technologieentwicklungszentrum in der Region gibt, die Einrichtung eines Inkubationszentrums innerhalb von spätestens einem Jahr,

ü) Wenn die Zone in Betrieb geht, Beschäftigung von insgesamt mindestens 3 Personen, einschließlich des General Managers, im Bereich des Zonenmanagerunternehmens, einschließlich mindestens eines Absolventen mit einem Bachelor-Abschluss, der zur Überwachung der Aktivitäten innerhalb der Zone eingesetzt werden soll Geltungsbereich des Gesetzes und dieser Verordnung,

Neben der Erfüllung seiner Pflichten ist er verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen für die Verwaltung und den Betrieb der Zone im Rahmen des Gesetzes und dieser Verordnung zu ergreifen.

(2) Darüber hinaus erbringt die Verwaltungsgesellschaft technische Dienstleistungen für Unternehmer in den Bereichen Ausbildung, Inkubation, Prüfung, Kalibrierung und Qualitätssicherung und ähnlichen Fragen im Einklang mit den Bedürfnissen der Region sowie Schutz von Rechten des geistigen Eigentums und Lizenzierung, Übertragung und ähnliche Transaktionen, Unternehmensgründung, Technologietransfer, Finanzierung, Besteuerung und Rechtsverfahren. Bereitstellung oder Erbringung von Dienstleistungen zu Themen wie Anwendungen, Risikokapital, Marketing und Export, In Übereinstimmung mit den gemeinsamen Bedürfnissen von Institutionen und Organisationen und Unternehmern, die in der Region tätig sind, wichtige Produktions-, Test- und Kontrollinstrumente und -ausrüstung, die nicht finanziell und technologisch sind für sie unmöglich zu kaufen oder alleine zu machen Zweckorientierte neue und hochtechnologische Labore und Einrichtung und Betrieb von Produktionseinheiten, Bereitstellung für die Nutzung durch die Betroffenen gegen Entgelt, Beschäftigung von erfahrenem Personal, das die genannten Werkzeuge, Maschinen und Ausrüstungen im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen verwendet und die Geschäftstätigkeiten bei Bedarf ausführt, Bereitstellung der erforderlichen Zusammenarbeit und Koordination mit dem Personen und Organisationen, die sich mit diesen Themen befassen. Es kann auch an D-Aktivitäten beteiligt sein.

(3) Unternehmer in der Region, die in Technologieentwicklungszentren angesiedelt sind, die von KOSGEB betrieben oder nach anderen Rechtsvorschriften unterstützt werden und an F&E-Tätigkeiten beteiligt sind, sind im Rahmen des Gesetzes und dieser Verordnung auch verwaltungsrechtlich gegenüber dem Ministerium und der Exekutivgesellschaft der Region haftbar.

Inkubationsfirma, Inkubationszentrum und Inkubationsprogramm

ARTIKEL 16 – (1) Gründerunternehmen; sind junge Unternehmer oder neue Unternehmen, die Projekte haben, die hauptsächlich von öffentlichen Institutionen und Organisationen für F & E, technologische Innovation und Softwareaktivitäten unterstützt werden oder für die Unterstützung durch Wettbewerbsprogramme von öffentlichen Institutionen und Organisationen und Unternehmen des privaten Sektors zugelassen sind oder engagiert sind bei diesen Aktivitäten.

(2) Verwaltungsgesellschaft; Es betreibt ein Gründerzentrum, um F&E und innovative Unternehmen in der Region auszubilden und junge und neue Unternehmen zu entwickeln.

(3) Verwaltungsgesellschaft; Es weist Unternehmern, die für die Gründung geeignet sind, oder natürlichen Personen mit einer neuen Idee einen Platz im Rahmen der Bestimmungen dieser Verordnung im Gründungszentrum für maximal sechsunddreißig Monate zu, je nach Projekt bestimmte Zeit.

(4) Verwaltungsgesellschaft; Wenn im Gründerzentrum kein Platz ist, können Gründerfirmen oder reale Personen mit einer neuen Idee in diesen Gebäuden untergebracht werden, sofern im Verwaltungsgebäude, im F&E-Gebäude oder in anderen Gebäuden geeignete Büros vorhanden sind.

(5) Verwaltungsgesellschaft; Falls die Gründerunternehmen den Bürobedarf in der Region nicht decken können, können sie beim Ministerium Unterstützung für den Bau eines neuen Gründerzentrums beantragen. Ein Bedarfsanalysebericht, aus dem hervorgeht, dass ein Inkubationszentrum benötigt wird, ist der Unterstützungsanfrage ebenfalls beigefügt.

(6) Die Zahl der Gründungsunternehmen innerhalb des Zonengebiets darf nicht weniger als 10 Prozent der Gesamtzahl der Unternehmen betragen. Bei Rechnungen werden Brüche voll berechnet. Auch Inkubationsunternehmen, die in dem von KOSGEB betriebenen Technologieentwicklungszentrum in der Region angesiedelt sind, werden in diese Berechnung einbezogen.

(7) Die Verwaltungsgesellschaft im Rahmen von Inkubationsprogrammen; bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten die folgenden Dienstleistungen und Unterstützungen an .

a) Bereitstellung von Büroeinrichtungen, Möbeln und Geräten, Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und Gemeinschaftsräume.

b) Bereitstellung von Sekretariats- und Unterstützungsdiensten, Bereitstellung des Zugangs zu Hard- und Software.

c) Organisation von Wettbewerben und ähnlichen Programmen zur Förderung des Unternehmertums.

d) Organisation relevanter Schulungen, Seminare und Workshops.

d) Bereitstellung von Managementunterstützung, kritischer geschäftlicher und technischer Unterstützung.

e) Bereitstellung von Beratungs- und Betreuungsdiensten in technischen und administrativen Angelegenheiten .

f) Unterstützung in den Bereichen Gründung, Kommerzialisierung, Internationalisierung und ähnlichen Bereichen.

g) Bereitstellung von Beratung zum Zugang zu Finanzmitteln im Zusammenhang mit F&E- und Innovationsaktivitäten und deren Lenkung auf bestehende Programme und/oder Unterstützung von Treffen mit geeigneten Strukturen.

Büro für Technologietransfer

ARTIKEL 17 – (1) Die Verwaltungsgesellschaft richtet das Technologietransferbüro ein und erbringt in diesem Rahmen die folgenden Dienstleistungen und Unterstützungen.

a) Durchführung von Aktivitäten zur Information, Koordinierung und Leitung der Forschung zwischen Technologieentwicklern, F&E-Einrichtungen und -Organisationen und Technologieanwender-Industrieunternehmen oder anderen Technologie- oder F&E-Einrichtungen und -Organisationen.

b) Förderung und Unterstützung der Gründung neuer F&E-Unternehmen und Sicherstellung der Zusammenarbeit.

c) Schutz, Vermarktung, Verkauf, Übertragung, Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum, Verwaltung von Einnahmen aus dem Verkauf von Rechten an geistigem Eigentum.

ç) Durchführung von Studien, die Forscher und Industrielle zu F&E und Innovation ermutigen.

d) Unterstützung des wissenschaftlichen Personals sowie der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von F&E und innovativen Unternehmen sowohl finanziell als auch organisatorisch im Rahmen von Hochschul-Wirtschaftskooperationen.

e) Unterstützung der schnellstmöglichen und effizienten Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, Erfindungen und Technologien in Produkte.

f) Bereitstellung von Unterstützung und Bereitstellung von damit verbundenen Dienstleistungen für die Förderung des hergestellten Produkts in der Industrie, seine Vermarktung und Kommerzialisierung in nationalen und internationalen Bereichen.

Programme zur technologischen Zusammenarbeit

ARTIKEL 18 – (1) Die Verwaltungsgesellschaft im Rahmen von Technologiekooperationsprogrammen; Sie erbringt im Rahmen ihrer Möglichkeiten folgende Dienstleistungen und Unterstützungen, um den Aufbau von F&E- und technologieorientierten Kooperationen mit in der Region tätigen Unternehmen, mit in- und ausländischen Unternehmen, Forschern und Forschungseinrichtungen und verwandten Institutionen zu gewährleisten.

a) Die Delegation kann Projektmärkte besuchen und organisieren.

b) Sie kann Messen, Seminare, Kongresse, Panels und ähnliche Veranstaltungen organisieren und Studien durchführen, um die Teilnahme an solchen Veranstaltungen sicherzustellen.

c) Sie kann Clustering-Aktivitäten durchführen, Kooperationsplattformen, Cluster und Netzwerke aufbauen.

ç) Es kann Mitglied bestehender ähnlicher Strukturen werden oder mit bestehenden Strukturen zusammenarbeiten und gemeinsame Studien durchführen.

d) Kann sich an Matching-Aktivitäten beteiligen, um Technologiebedarf und -angebot zusammenzubringen.

e) Unternehmen in der Region; Sie kann Koordinierungstätigkeiten zwischen Unternehmen, Universitäten oder anderen F&E-Einrichtungen und -Organisationen innerhalb oder außerhalb der Region durchführen, um eine technologische Lösung für die Probleme bereitzustellen, auf die sie während der von ihnen durchgeführten Projekte stoßen.

f) Sie kann Studien im Rahmen von Technologiekooperationsprogrammen mit Technoparks oder Technopolis und ähnlichen Strukturen im In- und Ausland durchführen.

Personaleinsatz in der Region

ARTIKEL 19 – (1) Das Personal wird in Übereinstimmung mit den geltenden Arbeits- und Arbeitsgesetzen in den Aktivitäten beschäftigt, die in der Verwaltungsgesellschaft und der Region stattfinden. Ausländische Führungskräfte und F&E-Personal mit mindestens einem Bachelor-Abschluss können in den Regionen im Rahmen des Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen Nr.

(2) Öffentliche Einrichtungen und Organisationen sowie Hochschulpersonal, dessen Leistungen als wissenschaftliches und administratives Personal für die Tätigkeit in der Region benötigt werden, können mit Zustimmung der Einrichtungen, für die sie tätig sind, unbefristet oder nebenberuflich beschäftigt werden. Die Einkünfte von nebenberuflichen Dozenten, Dozenten, wissenschaftlichen Hilfskräften und Sachverständigen für diese Leistungen sind vom Geltungsbereich der Hochschulumlage ausgenommen. Festangestelltes Personal wird von seiner Institution unbezahlt freigestellt und die Beziehungen zu seinen Mitarbeitern werden fortgeführt. In Bezug auf die soziale Sicherheit, 31.5.2006Sozialversicherungs- und Allgemeines Krankenversicherungsgesetz Nr. 5510 datiert und 5510, der Arbeitgeberanteil an der Versicherungsprämie, der auf der Grundlage der Hauptpositionen der Versicherten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c zu bestimmen ist, oder der Rentenabzug der in den Anwendungsbereich fallenden Personen des vorläufigen Artikels 4 des Gesetzes Nr. 5510, als Gegenleistung dafür, dass die Institution und die allgemeinen Krankenversicherungsprämien von der betreffenden juristischen Person übernommen werden und am Ende ihrer Beschäftigung keine Abfindung gezahlt wird. Die Bestimmungen von Artikel 36 des Hochschulgesetzes vom 11.4.1981 mit der Nummer 2547 sind nicht anwendbar. und es wird am Ende des Arbeitsverhältnisses keine Abfindung gezahlt. Die Bestimmungen von Artikel 36 des Hochschulgesetzes vom 11.4.1981 mit der Nummer 2547 sind nicht anwendbar. und es wird am Ende des Arbeitsverhältnisses keine Abfindung gezahlt. Die Bestimmungen von Artikel 36 des Hochschulgesetzes vom 11.4.1981 mit der Nummer 2547 sind nicht anwendbar.

(3) Dozenten können ihr Studium gemäß den in Artikel 39 des Gesetzes Nr. 2547 festgelegten Grundsätzen der vorübergehenden Entsendung im In- und Ausland mit Genehmigung der Universitätsverwaltung in Einrichtungen der Region durchführen. Das Einkommen des den Regionen zugeordneten wissenschaftlichen Personals, das in der Region einen bezahlten Urlaub hat, ist von der Hochschulumlage ausgenommen. Darüber hinaus können Fakultätsmitglieder mit Genehmigung der Universitätsverwaltung in diesen Regionen Unternehmen gründen, Gesellschafter eines etablierten Unternehmens werden und/oder sich an der Geschäftsführung dieser Unternehmen beteiligen, um ihre Forschungsergebnisse zu kommerzialisieren.

DRITTER TEIL

Planung und Projektierung der Region

Landversorgung

ARTIKEL 20 – (1) Universitätsgrundstücke innerhalb der Gebiete der Zone werden der Verwaltungsgesellschaft der Zone zugeteilt, vorausgesetzt, dass das Eigentum bei der betreffenden Universität verbleibt, wenn diese Universitäten zustimmen und die Erlaubnis erteilen. Dies gilt auch für Grundstücke anderer öffentlich-rechtlicher Anstalten und Organisationen sowie juristischer Personen des Privatrechts.

(2) Im Falle eines Antrags auf Errichtung eines Dienstbarkeitsrechts oder Erteilung einer Nutzungserlaubnis für Immobilien, die sich im Privateigentum des Finanzministeriums oder unter der Gerichtsbarkeit und Verfügung des Staates innerhalb des Zonengebiets befinden, erteilt das Finanzministerium die ersten fünf Jahre unentgeltlich zugunsten der Verwaltungsgesellschaft und die unbeweglichen Anlagegegenstände für die folgenden Jahre. Gegen zwei Tausendstel des Grundsteuerwertes wird das Dienstbarkeitsrecht begründet oder die Nutzungserlaubnis erteilt. Aus den Tätigkeiten an diesen unbeweglichen Sachen, für die das Dienstbarkeitsrecht begründet und die Nutzungserlaubnis erteilt wurde, wird keine Umsatzbeteiligung erhoben. Zur Festlegung der Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung dieses Absatzes und zur Festlegung der Dienstbarkeits- oder Nutzungsgenehmigungsgebühr, wie vom Entwicklungsministerium festgelegt. – Das Finanzministerium ist befugt, nach Provinzen nach ihrer Rangfolge der wirtschaftlichen Entwicklung zu differenzieren oder sie auf Null zu reduzieren. Für den Fall, dass die Registrierung der nicht registrierten Gebiete in der Gerichtsbarkeit und im Besitz des Staates innerhalb des Zonengebiets erforderlich ist, wird nach der Registrierung durch die Verwaltungsgesellschaft im Namen des Finanzministeriums ein Dienstbarkeitsrecht zugunsten der Verwaltungsgesellschaft begründet und/oder eine Nutzungserlaubnis im Rahmen dieses Absatzes erteilt wird und die Generaldirektion über das Ergebnis informiert wird.

(3) Grundstücke von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, die sich in der Zone befinden, können von der Zonenverwaltungsgesellschaft erworben werden, um sie für die Zwecke der Zone zu verwenden, indem sie sie kauft, vermietet oder ein Grunddienstbarkeitsrecht zugunsten der Verwaltungsgesellschaft begründet.

(4) Im Bedarfsfall werden die Enteignungsanträge der Verwaltungsgesellschaft für dingliche oder privatrechtliche juristische Personen innerhalb des zur Zone erklärten Gebietes vom Ministerium geprüft und gegebenenfalls am 11.04.1983 enteignet das Ministerium in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Enteignungsgesetzes Nr. 2942 vom Nr. 2942 und im Namen des Finanzministeriums im Grundbuch eingetragen. Enteignungsverfahren, die keine Entscheidungen im öffentlichen Interesse treffen, können von den Provinzdirektionen des Ministeriums durch Übertragung von Befugnissen durchgeführt werden, wenn das Ministerium dies für angemessen hält. Enteignungskosten und sonstige Auslagen, die im Rahmen des Enteignungsverfahrens erforderlich sind, werden von der die Enteignung beantragenden Verwaltungsgesellschaft getragen. Auf diese Weise,

(5) Die Entscheidung im öffentlichen Interesse über die Enteignung trifft das Ministerium auf Antrag der Verwaltungsgesellschaft.

Grundsätze der Erstellung von Regionalentwicklungsplänen und Genehmigung von Plänen

ARTIKEL 21 – (1) Zonenplanungspläne und Zonenplanänderungen werden von der Verwaltungsgesellschaft der Zone gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung erstellt oder erstellt.

(2) In den Bebauungsplänen des Zonengebiets, deren Grenzen und Koordinaten im Amtsblatt veröffentlicht werden, gemäß den Verfahren und Grundsätzen, die bei der Erstellung des Bebauungsplans für Technologieentwicklungszonen zu befolgen sind, der vom Ministerium in Übereinstimmung mit veröffentlicht wird das Gesetz unter Berücksichtigung der Merkmale und Bedürfnisse des Zonenbereichs . Landnutzungsentscheidungen wie Produktionsfläche sind enthalten.

(3) In der Anlage zum Bebauungsplanerläuterungsbericht sind die für den Zonenantrag vorgesehenen Beschränkungsunterlagen enthalten. Darüber hinaus enthält der Bericht den Abschnitt „Schlussfolgerungen und Empfehlungen“ des geologisch-geotechnischen Untersuchungsberichts auf der Grundlage des von der zuständigen Institution genehmigten Flächennutzungsplans sowie die aktuellen Informationen zur Registrierung der Eigentumsurkunde der dem Flächennutzungsplan unterliegenden Immobilien . Vor dem Bebauungsplan, der dem Ministerium zur Genehmigung vorgelegt werden soll, wird die Zuordnung von Grundstücken der Universität, des Finanzministeriums oder anderer öffentlicher Anstalten oder Organisationen und juristischer Personen des Privatrechts in der Region im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft dokumentiert.

(4) Auf den im Rahmen der Raumordnungspläne geschaffenen Inseln und Parzellen können ein Gebäude oder mehrere Gebäude errichtet werden.

(5) im städtebaulichen Vorhaben oder Siedlungsvorhaben oder Lageplan der Region; Koordinaten und Höhenwerte von Straßen und Parzellen, die aus Straßen, Plätzen, Parks, Parkplätzen, Grünflächen und ähnlichen Anzeigen bestehen, werden ebenfalls an das Ministerium übermittelt.

(6) Die Bebauungspläne der Region werden vom Ministerium genehmigt und treten in Kraft. Vom Ministerium genehmigte Flächennutzungspläne werden von der Gemeinde bekannt gegeben, wenn sie sich innerhalb der Grenzen der Gemeinde und angrenzender Gebiete befinden, und vom Gouverneur, wenn sie außerhalb liegen, für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Datum der Zustellung. Diese Anzeige wird den lokalen und nationalen Presseorganen und der Öffentlichkeit präsentiert. Wenn die Pläne abgeschlossen sind, werden sie zur Information an das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung und relevante Institutionen und Organisationen geschickt.

(7) Gegen die Bebauungspläne können innerhalb eines Monats Einwendungen erhoben werden. Einwendungen werden nach Ablauf der Ausschreibungsfrist von der zuständigen Verwaltung beim Ministerium eingereicht. Beim Ministerium eingereichte Einwände werden innerhalb von 30 Tagen geprüft und abgeschlossen. Auch Änderungen im Bebauungsplan unterliegen denselben Verfahren und Grundsätzen.

(8) Die Verwaltungsgesellschaft muss den Planersteller in ihrer eigenen Körperschaft oder ihrer Partner-öffentlichen Einrichtung oder ihrem Partner in der Gruppe haben, die in der Verordnung über die Zuständigkeit der Urheber zur Durchführung des Plans, veröffentlicht im Amtsblatt vom 1 /2006 und nummeriert 26046 bezüglich des Bebauungsgesetzes Nr. 3194. Wenn in seiner Organisation ein Planautor arbeitet, der über ein Qualifikationszertifikat verfügt, kann er die Bebauungspläne erstellen, indem er eine Planungsgruppe bildet. Die Verwaltergesellschaft, die diese Qualifikationen nicht besitzt, kann die Bebauungspläne von qualifizierten Planerstellern oder Urheberinstitutionen erstellen lassen.

(9) Für jeden zu planenden Zonenbereich darf unter der Bedingung, dass die maximale Höhe zulässig ist, der Bodenflächenkoeffizient vierzig Prozent nicht überschreiten, Äquivalent (E) = 1,00 innerhalb der Grenzen der Stadtgemeinde und Äquivalent (E) = 0,70 an anderen Orten. Als Grundlage für den Bebauungsplan gelten auch die im Rahmen des § 6 vorgelegten Beschränkungsunterlagen. Wenn es das Ministerium für erforderlich hält, kann es Stellungnahmen auf der Grundlage des Bebauungsplans von den zuständigen Institutionen und Organisationen einholen. Keller können unabhängig voneinander bewohnt werden, sofern sie auf oder über dem niedrigsten natürlichen oder korrigierten Gartenniveau auf Höhe ihrer Fassaden bleiben und an keiner Stelle in einer Linie mit den Gartenniveaus auf ihrer Ebene begraben sind, und diese unabhängigen Abschnitte und gemeinsamen Bereiche sind nicht im Präzedenzfall enthalten .

(10) wenn sich ein Gebäude darauf befindet, wenn das Zonengebiet erklärt wird; Vorder-, Seiten- und Hinterhofabstände basieren auf der tatsächlichen Situation.

(11) Das Verfahren zur Einreichung der Entwicklungspläne der Region beim Ministerium zur Genehmigung wird innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung des regionalen Gründungsbeschlusses im Amtsblatt abgeschlossen. Wird dieser Vorgang nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen, beantragt die Verwaltungsgesellschaft beim Ministerium eine Fristverlängerung. Wenn es dem Ministerium angemessen erscheint, kann es einmalig eine Nachfrist von höchstens sechs Monaten gewähren. Werden die Bebauungspläne nicht innerhalb dieser Nachfrist dem Ministerium zur Genehmigung vorgelegt, wird der Beschluss des Ministerrates über die Bekanntgabe der Zone mitsamt seinen Bestimmungen und Ergebnissen aufgehoben. Diese Situation wird dem Ministerium für Umwelt und Urbanisierung und anderen relevanten Institutionen und Organisationen gemeldet. Im Beschluss des Ministerrates;

(12) Die durch Beschluss des Ministerrates bekannt gegebenen Flächennutzungspläne können in einem Zug oder in Etappen erstellt werden. Die Größe jeder Bühnenfläche darf nicht weniger als 30 % der Zonenfläche betragen. Dies geht aus dem Planerläuterungsbericht hervor.

Nutzung regionaler Flächen

ARTIKEL 22 – (1) Das als Region festgelegte Land darf in keiner Weise für andere Zwecke als den Zweck des Gesetzes verwendet werden.

(2) Die Verwaltungsgesellschaft, um die Etablierung der akademischen, wirtschaftlichen und sozialen Struktur in der Region sicherzustellen; Sie kann die erforderlichen Gebäude und Einrichtungen auf einem Abschnitt errichten, betreiben und pachten, der 25 % des gesamten Baurechts der Zone nicht überschreitet, um die Effizienz der durchzuführenden Aktivitäten in Einklang mit den Zwecken der Zone zu bringen und zu Schaffung der von der Zone benötigten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Infrastruktur.

(3) Immobilien, die der Verwaltungsgesellschaft und öffentlichen Institutionen oder Organisationen innerhalb der Zone gehören, können nicht verkauft werden.

Parzellenplan, Zuteilung, Vereinheitlichung und Genehmigung

ARTIKEL 23 – (1) Die Beantragungs- und Änderungsverfahren für die Zoneneinteilung wie Parzellierungspläne und -änderungen, Unterteilung, Vereinigung, Aufgabe der Straße, Erstellung von Straßen- und Erstellungskarten werden von der Verwaltungsgesellschaft gemäß dem Abschluss vorbereitet oder erstellt Umsetzung Bebauungsplan und treten nach Genehmigung durch das Ministerium in Kraft.

(2) Nach der Genehmigung der relevanten Abschnitte der Karten und anderer Dokumente im Zusammenhang mit den oben genannten Transaktionen durch das Ministerium verbleibt eine Kopie der Transaktionsakte beim Ministerium. Andere Kopien werden zur erforderlichen Genehmigung und Registrierung an die Verwaltungsgesellschaft gesendet. Die Verwaltungsgesellschaft sendet nach der Registrierung des Bebauungsantragsverfahrens eine genehmigte Kopie der aktualisierten und belasteten neuen Eigentumsurkunde und der technischen Informationen und Dokumente an das Ministerium.

(3) Gemäß dem abgeschlossenen Bebauungsplan der Ausführung, entsprechend dem von der Verwaltungsgesellschaft erstellten oder erstellten und vom Ministerium genehmigten Flächenverteilungsplan, können den Unternehmerfirmen auf den Baublöcken Flächen über Plankoordinaten zugeteilt werden.

Baugenehmigungen und Genehmigungen

ARTIKEL 24 – (1) Gemäß dem vom Ministerium genehmigten und in Kraft getretenen Umsetzungsentwicklungsplan; Lizenzen und Genehmigungen in Bezug auf Landnutzung, Planung und Bau von Gebäuden und Einrichtungen, kostenlos, falls der Eigentümer des Grundstücks eine öffentliche Einrichtung oder Organisation ist oder die regionale Verwaltungsgesellschaft eine öffentliche Gesellschaft im Sinne von Unterabsatz (d ) des ersten Absatzes von Artikel 2 des Gesetzes Nr. 4734 über das öffentliche Beschaffungswesen. Im Falle eines Problems wird es vom Ministerium gemäß Artikel 26 des Bauordnungsgesetzes Nr. 3194 gegeben. Alle anderen Genehmigungen und Genehmigungen, mit Ausnahme der Baugenehmigung und der Baubenutzungsgenehmigung, werden von den zuständigen Institutionen und Organisationen im Rahmen ihrer einschlägigen Rechtsvorschriften erteilt.

(2) Auf dem freistehenden Katastergrundstück, das sich innerhalb des Zonenbereichs befindet, kann erforderlichenfalls eine Baugenehmigung und/oder eine Baunutzungsgenehmigung gemäß dem Bebauungsplan und den Bestimmungen dieser Verordnung erteilt werden.

(3) Die Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung für die im Zonengebiet befindlichen Immobilien werden im Namen der Verwaltungsgesellschaft oder auf Antrag der Verwaltungsgesellschaft im Namen des Grundstückseigentümers erteilt.

Investition in technologisches Produkt

ARTIKEL 25 – (1) Unternehmen können die für die Herstellung des technologischen Produkts, das sie als Ergebnis der F&E erhalten haben, erforderlichen Investitionen tätigen.D Projekte, die sie in der Region initiiert und abgeschlossen haben, in jeder Region, sofern die Verwaltungsgesellschaft zustimmt und das Ministerium die Erlaubnis erteilt. Bescheinigungen über die Produktionsgenehmigung des technologischen Produkts, das Gegenstand der betreffenden Investition ist, werden von der zuständigen Institution und Organisation nach Einholung der Stellungnahme des Ministeriums ausgestellt. Die mit diesen Investitionen verbundenen Tätigkeiten werden in den nach dem Steuerverfahrensgesetz vom 01.04.1961 mit der Nummer 213 zu führenden Büchern erfasst und die von den investierenden Unternehmen in der Region durchgeführten F&E-Tätigkeiten gesondert überwacht seine Aktivitäten.

(2) Der Antragsteller erstellt das technologische Produktidentifikationsdokument gemäß den Prüfkriterien der gemäß diesem Artikel eingerichteten Kommission für den Antrag auf technologische Produktinvestition und den Investitionsbereich, Informationen zur Maschinenausstattung, Höhe der Investitionskosten, Produktionstechnologie, Verfahren, Umweltverschmutzung, Türkische Öffentlichkeit Es beantragt schriftlich bei der Verwaltungsgesellschaft zusammen mit dem für die Investition erstellten Investitionsdurchführbarkeitsbericht, der das von der Gesundheitseinrichtung erhaltene Zertifikat für saubere Produktion, Personalbedarf, Betriebskosten, Marktforschung, Thema Kläranlage und ähnliches enthält Titel. In diesem Dokument muss der Antragsteller; Es drückt im Detail die Definition von F&E-Tätigkeit, Verfahren, Verwendungszweck und Design aus,

(3) Nach der Übergabe des Dokuments zur Identifizierung des technologischen Produkts und des Investitionsdurchführbarkeitsberichts an die Verwaltungsgesellschaft wird eine Bewertungskommission für technologische Produkte aus mindestens fünf Personen gebildet, von denen drei akademische Mitarbeiter und zwei Branchenexperten sind der Verwaltungsgesellschaft und innerhalb von drei Monaten wird von dieser Kommission die anlageorientierte Prüfung gebildet. und Auswertung erfolgt.

(4) Bei der Prüfung durch die Kommission bezüglich des Produkts;

a) Ob es durch Nutzung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse entworfen wurde,

b) ob es einen bestehenden Bedarf besser erfüllt,

c) ob das Produkt Export- oder Importsubstitutionspotential hat,

ç) Ob es zur Hebung des Lebensstandards beiträgt,

d) ob seine technischen Merkmale und/oder Unterschiede eine Innovation auf technologischer Ebene darstellen,

e) ob die Produktmaterialien, Teile und die Funktion(en), die sie erfüllen, miteinander kompatibel sind,

f) ob die Gestaltungsmerkmale des Produkts entwicklungsfähig sind,

g) ob das Produkt in Übereinstimmung mit Marktstandards und einschlägigen Vorschriften getestet wurde,

ğ) ob die Produktion und der Produktionsprozess negative Auswirkungen auf die Umwelt haben werden,

wertet die Probleme aus.

(5) Investitionen in technologische Produkte sind in vom Ministerium festgelegten Hochtechnologiebereichen zulässig.

(6) Der für technologische Produktinvestitionen erforderliche Gebäude- und Anlagenbau darf 35 % des gesamten Baurechts der Zone nicht übersteigen.

(7) Wird der Investitionsantrag des technologischen Produkts von der Technologischen Produktevaluierungskommission negativ befunden, wird das Ergebnis dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer positiven Bewertung werden zusammen mit der Genehmigung der Verwaltungsgesellschaft der Bericht der Kommission zur Bewertung technologischer Produkte und sein Anhang, das Zertifikat zur Identifizierung technologischer Produkte und der Bericht zur Durchführbarkeit der Investition, der vom Ministerium genehmigte Entwicklungsplan, die Antragsprojekte für die Gebäude, in dem die technologischen Produktinvestitionen getätigt werden, und die von den zuständigen Institutionen und Organisationen eingeholten Produktionsgenehmigungen. Es wird von der Verwaltungsgesellschaft an das Ministerium zur Investitionsgenehmigung gesendet.

Andere Überlegungen

ARTIKEL 26 – (1) Die Bestimmungen des Bebauungsgesetzes Nr. 3194 und der entsprechenden Verordnung finden Anwendung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Bau, der Überarbeitung und Änderung des Bebauungsplans, dem Bau und den Änderungen des Parzellenplans, Ausführungsprojekten, Bau, Baugenehmigung und Baunutzungsgenehmigung, die nicht in dieser Verordnung enthalten sind.

KAPITEL VIER

Unterstützung und Ansporn

Die Mittel sollen zur Unterstützung der Regionen verwendet werden

ARTIKEL 27 – (1) Beschaffung von Grundstücken und Gebäuden, die für die Regionen benötigt werden, Planung und Projektierung, Bau von Infrastruktur und Suprastruktur sowie Inkubationsprogrammen, die von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführt werden oder durchgeführt werden, um F&E- und Innovationsaktivitäten zu unterstützen , Dienstleistungen des Technologietransferbüros und Technologiekooperationen Die mit den Programmen verbundenen Ausgaben gehören der Verwaltungsgesellschaft.

(2) Ausgaben im Zusammenhang mit dem Bau von Infrastruktur, Verwaltungsgebäude und Gründerzentrum sowie Ausgaben im Zusammenhang mit Gründerprogrammen, Dienstleistungen von Technologietransferbüros und Technologiekooperationsprogrammen, die von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführt werden oder durchgeführt werden, um FuE- und Innovationsaktivitäten zu unterstützen, die von der Verwaltungsgesellschaft nicht gedeckt werden können, werden zur Unterstützung in den Haushalt des Ministeriums überführt. Begrenzt auf die Mittel, die für „Technologieentwicklungszonen“ festgelegt sind, können sie im Rahmen der „Verfahren und Grundsätze für die Verwendung der Mittel“ abgedeckt werden, die vom Ministerium gemäß dem Gesetz und dieser Verordnung erstellt werden. Projektmittel sind im jährlichen Investitionsprogramm enthalten. Diese Mittel werden im Rahmen der vom Finanzministerium festgelegten Ausgabenprogramme verwendet.

(3) Die der Verwaltungsgesellschaft im Rahmen des Gesetzes gewährten Unterstützungen dienen der Beihilfe und sind unentgeltlich.

(4) Verwaltungsgesellschaften und Unternehmer können bei ihren Aktivitäten in der Region alle interne und externe Unterstützung durch öffentliche Institutionen und Organisationen sowie ausländische Organisationen in Anspruch nehmen, soweit dies nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig ist.

Förderantragsverfahren und Festlegung der Haushaltsmittel des Ministeriums

ARTIKEL 28 – (1) Für jedes Investitionsjahr die Verwaltungsgesellschaft, die um Unterstützung ersucht, indem sie die Teile ausfüllt, die in den Geltungsbereich der Mittel in der Verteilungstabelle der regionalen Investitionsausgaben nach Jahren fallen, die bei der Generaldirektion erhältlich ist , und die Infrastruktur, das Verwaltungsgebäude, den Bau des Gründerzentrums und die Gründerprogramme, für die sie Unterstützung beantragen, Es fügt den Bedarfsanalysebericht in Bezug auf die Dienstleistungen des Technologietransferbüros und die Technologiekooperationsprogramme der Mittelanforderungstabelle hinzu und sendet ihn an die Generaldirektion.

(2) Wenn die bestehenden Gründerzentren die Nachfrage nicht decken können, kann die Verwaltungsgesellschaft beim Ministerium zusätzliche Unterstützung für den Bau des neuen Gebäudes des Gründerzentrums beantragen. Der Unterstützungsanfrage ist auch ein Bedarfsanalysebericht beigefügt, aus dem hervorgeht, dass ein neues Gründerzentrum benötigt wird.

(3) Der Förderantrag erfolgt jährlich für drei Jahre ab dem nächsten Anlagejahr, längstens bis Ende April des laufenden Jahres.

(4) Die Verwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, den Betrieb in den Zonengebieten so bald wie möglich oder in den Zonengebieten, in denen der Betrieb aufgenommen wurde, aufzunehmen; kann von der Generaldirektion Unterstützung für den Teil der Kosten im Zusammenhang mit der Infrastruktur, dem Verwaltungsgebäude und dem Gründerzentrum, der nicht gedeckt werden kann, mit Begründung beantragen.

(5) Die Verwaltungsgesellschaft kann von der Generaldirektion auch Unterstützung für Ausbildungskosten beantragen, die innerhalb der Grenzen der Region im Rahmen von Gründerprogrammen, Dienstleistungen von Technologietransferbüros und Technologiekooperationsprogrammen zur Unterstützung von FuE- und Innovationsaktivitäten zu tätigen sind.

(6) Ministerium, Regionen; Infrastruktur, Verwaltungsgebäude, Bau von Inkubationszentren und Inkubationsprogrammen, die von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführt oder durchgeführt werden, um F&E- und Innovationsaktivitäten, Technologietransferbürodienste und Technologiekooperationsprogramme durch Bewertung der Unterstützungsanfragen im Einklang mit den Budgetmöglichkeiten zu unterstützen, zusammen mit dem Investitionsbudgetvorschlag des Ministeriums. Berichte an das Ministerium.

Auswertung der Supportanfrage

ARTIKEL 29 – (1) Das Ministerium; Infrastruktur, Verwaltungsgebäude und Bau von Gründerzentren, von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführte oder durchzuführende Gründerprogramme zur Unterstützung von F&E- und Innovationstätigkeiten, Dienstleistungen von Technologietransferbüros und Technologiekooperationsprogrammen gemäß dem Gesetz und dieser Verordnung, „Bewilligung “ vom Ministerium vorbereitet werden. Sie wertet diese im Rahmen der „Use Procedures and Principles“ aus und führt bei Bedarf Prüfungen in der Zone durch.

Grundsätze der Verwendung der Zulage

ARTIKEL 30 – (1) Die in den Haushaltsplan des Ministeriums eingestellten Mittel werden innerhalb des Haushaltsjahres verwendet, zu dem sie gehören.

(2) Abschlagszahlungen im Zusammenhang mit Mittelanträgen im Zusammenhang mit dem Bau von Infrastruktur, Verwaltungsgebäuden und Gründerzentren sowie Unterstützung für Gründerprogramme, Technologietransferbürodienste und Technologiekooperationsprogramme, die von der Verwaltungsgesellschaft zur Unterstützung von FuE durchgeführt werden oder durchgeführt werden sollen D und Innovationsaktivitäten, die sich auf das Jahr beziehen, in dem sie dem Ministerium vorgelegt wurden. Wünsche werden unterjährig berücksichtigt.

(3) Unterstützung des Ministeriums für Fortschrittszahlungsberichte, die für Unterstützungsanfragen im Zusammenhang mit dem Bau von Infrastruktur, Verwaltungsgebäuden und Gründerzentren oder für Gründerprogramme, Technologietransferbürodienste und Technologiekooperationsprogramme erstellt wurden, die von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführt werden oder durchgeführt werden sollen zur Unterstützung von F&E- und Innovationstätigkeiten Die Rechnung und/oder der Ausgabenbeleg über die Ausgaben der Verwaltungsgesellschaft, die den Titel erhalten hat, wird dem Ministerium bis Ende November eines jeden Jahres übermittelt.

(4) Die dem Haushalt des Ministeriums zugewiesenen Mittel werden als Unterstützung an die Regionen gemäß den „Verfahren und Grundsätzen für die Verwendung der Mittel“ gezahlt, die vom Ministerium gemäß dem Gesetz und dieser Verordnung erstellt werden. Der an die Regionen überwiesene Förderbetrag kann nicht für andere als die im Gesetz festgelegten Zuwendungszwecke verwendet werden.

(5) Das Grundstück, das sich innerhalb des Zonengebiets befindet; Für den Bau von Infrastruktur, Verwaltungsgebäuden und Gründerzentren auf Grundstücken, die nicht der Universität, dem Schatzamt oder öffentlichen Einrichtungen und Organisationen gehören, dürfen keine Mittel aus dem Haushalt des Ministeriums verwendet werden. Falls der Infrastrukturbau die gesamte Zone betrifft, ist die Bestimmung im ersten Satz dieses Absatzes nicht anwendbar.

KAPITEL FÜNF

Grundsätze zur Erstellung von Plänen und Projekten, Prüfung der Fortschrittsberichte und Auszahlung der Förderung

Grundsätze für Anwendungsprojekte

ARTIKEL 31 – (1) Umsetzungsprojekte für alle Gebäude in der Zone werden von der Verwaltungsgesellschaft im Rahmen des Zonengesetzes Nr. 3194 und der Bestimmungen der entsprechenden Verordnung vorbereitet oder müssen vorbereitet werden.

(2) Die Verwaltungsgesellschaft reicht die Antragsprojekte für die zu bauenden oder in der Zone zu bauenden Gebäude bei der Generaldirektion im elektronischen Umfeld ein.

(3) Auf den Grundrissen; Name, Vorname, Titel, Registernummer, Finanzamt und Steuernummer des Projektauftragnehmers und der berufsverantwortlichen Architekten und Ingenieure müssen von allen verantwortlichen Personen geschrieben und unterschrieben werden.

Infrastruktur

ARTIKEL 32 – (1) Infrastrukturinvestitionen im Geltungsbereich des Gesetzes und der Verordnung;

1) Abwasser,

2) Regenwassernetz,

3) Löschwassernetz, Warn- und Warnsysteme,

4) Entwässerung,

5) Sauberes Wasser, Abwasser- und Bewässerungswassernetz und Maßnahmen zur Wassereffizienz, Wasser oder Senkgrube,

6) Temporäre Abwasserlager und biologische und chemische Abwasserbehandlungsanlage,

7) Maßnahmen für Strom, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Generator, Stromerzeugungsanlagen und Energieeffizienz,

8) Straße, Parkplatz, Landschafts- und Landschaftsbau,

9) Erdgas,

10) Heizung und Lüftung,

11) Infrastruktur für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Informationsmanagement,

12) Beleuchtung in oder um die Zone,

13) In-Zone- oder Perimeter-Sicherheits-/Alarmsysteme,

14) aus überregionalen kerntechnischen Anlagen,

tritt ein .

Projektverantwortung der Verwaltungsgesellschaft

ARTIKEL 33 – (1) Die Projektverantwortung der Verwaltungsgesellschaft ist wie folgt:

a) Umsetzungsprojekte, technische Verantwortung des Projektautors, die von der Verwaltungsgesellschaft zu bestimmen ist, und die technische Verantwortung des Bebauungsgesetzes Nr. 3194 und Verordnungen, Bebauungsplan, anderer Gesetze, Satzungen und Verordnungen in Bezug auf Wissenschaft, Gesundheit und Umweltbedingungen und die Bestimmungen des türkischen Normungsinstituts, die von festgelegt wurden, werden von der Verwaltungsgesellschaft gemäß den Normen und technischen Bedingungen erstellt oder erstellt und dem Ministerium zur Genehmigung vorgelegt. Besondere Weisungen der Generaldirektion gelten für besondere Situationen und zusätzliche Arbeiten, die nicht in der Spezifikation enthalten sind und während der Arbeit oder Projektierung auftreten.

b) Falls eine Änderung von der Verwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit dem laufenden Bau beantragt wird, wird die Genehmigung durch Antrag beim Ministerium mit Begründung eingeholt. In dieser Situation;

1) Wenn sich die Änderung auf das gesamte Projekt bezieht, Reorganisation des Architekturprojekts,

2) Wenn diese Änderung Änderungen an statischen Konten und Projekten erfordert, Neuorganisation der erforderlichen,

3) Gehört die vorzunehmende Änderung zu bestimmten Stockwerken, nur diese Grundrisse, gehört sie zu einem bestimmten Teil eines Stockwerks, nur der Änderungsplan dieses Teils,

4) Vorlage bei der Generaldirektion in einem Anhang eines Berichts, der den Grund für die Änderung für jedes der Projekte enthält, die obligatorischen Änderungen unterzogen wurden,

verpflichtend .

Prüfung der Projekte

ARTIKEL 34 – (1) Umsetzungsprojekte, die gemäß den Bestimmungen des Bauordnungsgesetzes Nr. 3194 vorbereitet wurden oder vorbereitet werden sollen, mit der technischen Verantwortung des Projektautors und der technischen Verantwortung, die von der Verwaltungsgesellschaft bestimmt wird, werden von der geprüft Ministerium innerhalb von dreißig Tagen genehmigt und lizenziert. Bei Mängeln werden die Umsetzungsprojekte zur Behebung an die ausführende Gesellschaft zurückgeschickt.

Prüfung von Fortschrittsmeldungen

ARTIKEL 35 – (1) Nachdem der technisch erstellte Fortschrittszahlungsbericht, der von der Verwaltungsgesellschaft gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Spezifikation für Bauarbeiten im Anhang des Gesetzes Nr. 4734 über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegt wurde, von der Verwaltungsgesellschaft genehmigt wurde, eine Kopie des zwischen der Vertragsfirma abgeschlossenen Vertrags und der Rechnung, sofern diese ausgestellt wurde, der Generaldirektion zugestellt. . Gemäß den Bestimmungen dieses Artikels werden unvollständige Abschlagsmeldungen nicht ausgewertet.

(2) Fortschrittsberichte werden vor Ort durch das von der Generaldirektion zu beauftragende Fachpersonal geprüft und ein Prüfungsbericht erstellt. Jede Seite des Inspektionsberichts und seiner Anlagen wird von dem technischen Personal, das die Inspektion durchgeführt hat, unterzeichnet oder paraphiert. Die Kosten der Produktionen, die nicht tatsächlich vor Ort durchgeführt werden, oder die Produktionskosten, die für die Produktion nicht tatsächlich gesehen werden, werden von den Fortschrittsabrechnungen abgezogen.

Zahlung der Unterstützung

ARTIKEL 36 –(1) Für diejenigen, deren Antrag auf Unterstützung im Rahmen der vom Ministerium gemäß dem Gesetz und dieser Verordnung zu erstellenden „Verfahren und Grundsätze für die Verwendung der Mittel“ für angemessen befunden wird; Zahlungsfortschrittsberichte für den Bau von Infrastruktur, Verwaltungsgebäude und Inkubationszentrum werden von den zuständigen Fachpersonal und Abteilungsleitern, F&E im Falle von Zahlungen im Zusammenhang mit Inkubationsprogrammen, Dienstleistungen des Technologietransferbüros und durchgeführten oder durchzuführenden Technologiekooperationsprogrammen genehmigt von der Führungsgesellschaft zur Förderung von Innovation und Innovationstätigkeit, die Rechnung und/oder der Ausgabenbeleg als Grundlage für die Ausgaben oder der Beschluss des Vorstands der Führungsgesellschaft zur Durchführung der entsprechenden Tätigkeit von der zuständigen Abteilung eingesehen werden.

(2) Fortschrittszahlungsberichte mit einem Angebotswert von 100.000 TL oder weniger für die dem Ministerium vorgelegten Arbeiten zum Bau von Infrastruktur, Verwaltungsgebäude und Gründerzentrum werden nicht berücksichtigt und nicht gezahlt.

(3) Wenn das Ministerium feststellt, dass der auf sein Konto überwiesene Förderbetrag nicht mit dem Gesetz und dieser Verordnung übereinstimmt oder nicht vor Ort ausgegeben wird, erstattet die Verwaltungsgesellschaft ihn zusammen mit den gemäß der zu berechnenden gesetzlichen Zinsen zurück allgemeine Bestimmungen ab dem Datum der Zahlung.

KAPITEL SECHS

Befreiungen und Ausnahmen, Überwachung und Inspektion der Zone

Befreiungen und Ausnahmen

ARTIKEL 37 – (1) Die Grundsätze für die Anwendung von Befreiungen und Ausnahmen in der Region lauten wie folgt:

a) Die Einkünfte der Verwaltungsgesellschaften aus Tätigkeiten aller Art im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes sind bis zum 31.12.2023 von der Körperschaftsteuer befreit. Die Verwaltungsgesellschaft ist auch von der Stempelsteuer und den Gebühren aufgrund der im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes getätigten Papiere und Transaktionen befreit. Die Verwaltungsgesellschaft beantragt die Anwendung dieser Befreiungen und Ausnahmen bei dem Finanzamt, dem sie angeschlossen ist.

b) Einkommens- und Körperschaftssteuerzahler, die in der Zone ausschließlich mit Software- und/oder F&E-Aktivitäten in dieser Zone tätig sind, sind bis zum 31.12.2023 von der Einkommens- und Körperschaftssteuer befreit. Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, wenden sich Steuerpflichtige an das Finanzamt, dem sie angeschlossen sind. Ein Dokument der Verwaltungsgesellschaft, aus dem hervorgeht, dass der Steuerpflichtige in der Region ansässig ist und die Tätigkeitsbereiche des Steuerpflichtigen belegt, ist diesem Antrag beigefügt, andernfalls wird die Ausnahme im Rahmen dieser Klausel nicht angewendet.

c) Die Löhne des in der Region tätigen und nach dieser Verordnung definierten F&E- und Unterstützungspersonals im Zusammenhang mit diesen Aufgaben sind bis zum 31.12.2023 von allen Arten von Steuern befreit. Damit diese Ausnahme umgesetzt werden kann, verfügt der jeweilige Unternehmer über eine Liste mit allen in der Region tätigen und gemäß dieser Verordnung definierten F&E- und Unterstützungskräften, Stellenbeschreibungen in F&E-Projekten, Qualifikationen und Arbeitszeiten, die von der genehmigt werden müssen Verwaltungsgesellschaft monatlich und bewahrt sie zur Vorlage bei Inspektionen und Audits auf. Bei der Berechnung der Arbeitszeit im Rahmen der Ausnahmeregelung werden Arbeitszeiten über fünfundvierzig Stunden pro Woche und Mehrarbeitsstunden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Mit unverfallbaren Urlaubswochen und bezahlten Jahresurlaubszeiten Feiertage, die im Gesetz über nationale Feiertage und allgemeine Feiertage vom 17.3.1981 mit der Nummer 2429 festgelegt sind, werden bei der Anwendung des Anreizes für den Einkommensteuerabzug berücksichtigt. Bei der Berechnung werden Bruchzahlen zur nächsten ganzen Zahl addiert. Die Zahl der Hilfskräfte im Rahmen der Ausnahmeregelung darf zehn Prozent der Zahl des FuE-Personals nicht übersteigen. Bei der Berechnung der Anzahl des Hilfspersonals werden die Bruchzahlen zur nächsten ganzen Zahl addiert. F&E des Hilfspersonals insgesamt Wenn die Anzahl der Mitarbeiter 10 % übersteigt, werden alle Arten von Steuerbefreiungen angewendet, beginnend mit dem Lohn des Hilfspersonals mit dem niedrigsten Bruttolohn. Bei gleichem Bruttolohn die Hilfskräfte, deren Entlohnung einer etwaigen Steuerbefreiung unterliegt, werden von dem Unternehmerbetrieb bestimmt, für den sie tätig sind. In Fällen, in denen der Lohn dem Brutto zugerechnet werden muss, wird der Bruttolohn ohne Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen steuerlichen Anreize berechnet. Alle Einkünfte (Löhne, Prämien, Prämien und ähnliche Zahlungen), die von FuE- und Hilfspersonal im Geltungsbereich dieses Gesetzes erzielt werden, fallen in den Ausnahmebereich.

ç) Kommunen erheben keine Abwassergebühren von Regionen, die Kläranlagen betreiben.

d) Einkommens- oder Körperschaftssteuerzahler, die in der Zone tätig sind, können aufgrund von Software- und/oder F&E-Aktivitäten von den Steueranreizen des Gesetzes Nr. 4691 als Ganzes profitieren. In diesem Fall, für dieselbe Software und/oder dasselbe F&E-Projekt, 13.6.2006Sie können nicht auch von den Steueranreizen profitieren, die im Körperschaftsteuergesetz Nr. 5520 vom 31.12.1960, dem Einkommensteuergesetz Nr. 193, enthalten sind vom 31.12.1960 und das Gesetz über die Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten vom 28.2.2008 mit der Nummer 5746. In der Region tätige Unternehmer, die von den steuerlichen Anreizen im Gesetz Nr. 5520, Gesetz Nr. 193 und Gesetz profitieren möchten Nr. 5746 gleichzeitig das Finanzministerium und die regionale Verwaltungsgesellschaft zu benachrichtigen.

e) die Löhne des F&E-Personals, das im Rahmen von Software- und/oder F&E-Projekten arbeitet, die von den Unternehmern in der Zone mit Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft in Bezug auf die von ihnen in der Zone ausgeübten Aufgaben durchgeführt werden, im Rahmen ihrer Arbeit für die Zeit, die sie außerhalb der Zone verbracht haben; 50 % für fest an der Universität beschäftigte Lehrkräfte und 25 % für sonstiges F&E-Personal sind von der Einkommenssteuer befreit. Um diese Ausnahme anzuwenden;

1) In Fällen, in denen ein Teil des von der Unternehmergesellschaft durchgeführten Software- und/oder F&E-Projekts außerhalb der Region durchgeführt werden muss, die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter in Bezug auf die Projekte auf begründeten Vorschlag des Unternehmers das Unternehmen, die Software und/oder die Teile des F&E-Projekts, die außerhalb der Region verbracht werden sollen, stellt der Verwaltungsgesellschaft Informationen über die Dauer der Arbeit des Personals in den Projekten und seine Entlohnung zur Verfügung.

2) Der von der Unternehmergesellschaft eingereichte begründete Vorschlag wird von der Verwaltungsgesellschaft geprüft und es wird festgestellt, dass ein Teil des Software- und/oder F&E-Projekts nicht in der Region durchgeführt werden kann (es muss zwingend außerhalb der Region durchgeführt werden). , und die außerhalb der Region durchgeführten Software- und/oder FuE-Aktivitäten werden in der Region durchgeführt . Sofern festgestellt wird, dass es im Rahmen desselben Software- und/oder F&E-Projekts durchgeführt wird, wird der begründete Vorschlag von der Verwaltungsgesellschaft genehmigt.

3) Die Software und/oder das Dokument, das von der Institution oder Organisation, in der die F&E-Arbeit durchgeführt wird, erhalten wurde, in Bezug auf die Zeit, die das F&E-Personal in der Zone außerhalb der Zone in Bezug auf die Software und/oder das F&E-Projekt verbracht hat sie durchführen, wird der Verwaltungsgesellschaft vorgelegt.

f) Lieferungen und Leistungen in Form von Systemverwaltung, Datenverwaltung, Geschäftsanwendungen, sektoraler, Internet-, mobiler und militärischer Führungsanwendungssoftware, die ausschließlich in diesen Zonen hergestellt werden, während der Zeit, in der die Einnahmen der in der Technologieentwicklungszone tätigen Unternehmer erzielt werden nach diesem Gesetz von der Einkommens- oder Körperschaftsteuer befreit sind. Um von der Mehrwertsteuer im Geltungsbereich des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 3065 vom 25.10.1984 befreit zu werden, ist die Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft einzuholen und ein Antrag zu stellen erfolgt beim zuständigen Finanzamt.

g) Informationen, die in Übereinstimmung mit dem vom Ministerium geforderten Format erstellt und von seinem eigenen Finanzberater oder Wirtschaftsprüfer genehmigt wurden, über die Aktivitäten der regionalen Verwaltungsgesellschaft und der Unternehmer in der Region in vierteljährlichen Zeiträumen werden dem Ministerium innerhalb von sechzig Tagen nach dem übermittelt dreimonatiger Zeitraum. Wenn es nicht innerhalb dieser Frist gesendet wird, wird das Finanzministerium vom Ministerium informiert, um sicherzustellen, dass die in der Region vorgesehenen Ausnahmen fortgesetzt werden oder nicht.

ğ) Transaktionen bezüglich der Anwendung von Befreiungen und Ausnahmen in der Region unterliegen den einschlägigen Rechtsvorschriften des Finanzministeriums.

Aufsichtsbefugnisse des Ministeriums

ARTIKEL 38 – (1) Die Grundsätze bezüglich der Inspektionsbefugnisse des Ministeriums lauten wie folgt:

a) Das Ministerium überwacht die Aktivitäten und Praktiken der Verwaltungsgesellschaft und der Unternehmer, wenn es dies für erforderlich hält. Arbeitet bei Bedarf mit relevanten Institutionen und Organisationen zusammen. Während des Prüfungsverfahrens sind die Leitungsgesellschaften und Unternehmer verpflichtet, dem Prüfungspersonal alle Arten von Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der als Ergebnis der Prüfung erstellte Bericht wird der Generaldirektion vorgelegt.

b) Das Ministerium mahnt die Verwaltungsgesellschaft, die in der Region außerhalb des im Gesetz festgelegten Zwecks tätig ist, und fordert unter Fristsetzung die Durchführung der Aktivitäten im Einklang mit dem im Gesetz festgelegten Zweck auf. Wenn nach Ablauf dieser Frist festgestellt wird, dass die Verwaltungsgesellschaft ihren Zweck nicht erfüllt, wendet sich das Ministerium an das zuständige Gericht und beantragt die Beendigung der Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrats der derzeitigen Verwaltungsgesellschaft Gesellschaft, die Bestellung eines Treuhänders für die Geschäftsführung der Gesellschaft und die Liquidation der Verwaltungsgesellschaft. Falls die Liquidation der Verwaltungsgesellschaft vom Gericht beschlossen wird, unbeschadet der Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Gesellschaft und der Manager,

Überprüfung auf Ausnahmen und Ausnahmen

ARTIKEL 39 – (1) Die Verwaltungsgesellschaft, die in der Region tätigen Unternehmer und das in der Region tätige F&E- und Unterstützungspersonal werden vom Finanzministerium in Bezug auf die Befreiungen und Befreiungen, von denen sie profitieren, kontrolliert. Diese Prüfung entbindet die Verwaltungsgesellschaften nicht von ihrer Verantwortung.

(2) Wenn mit Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft festgestellt wird, dass die außerhalb der Zone verbrachte Zeit nicht mit der in der Zone ausgeführten Aufgabe zusammenhängt, ist das betreffende Unternehmen für den Steuerverlust und die damit verbundenen Strafen verantwortlich.

KAPITEL SIEBEN

Sonstiges und Schlussbestimmungen

Übergangsbestimmungen

VORLÄUFIGER ARTIKEL 1 – (1) Regionen, die gemäß dem Zweck des Gesetzes vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung gegründet wurden, bringen ihren Status innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung in Übereinstimmung mit dieser Verordnung.

(2) Regionen, die seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tätig sind, sind verpflichtet, nach Maßgabe dieser Verordnung spätestens innerhalb eines Jahres ein Gründerzentrum und innerhalb von drei Jahren eine Technologietransferstelle einzurichten.

Aufgehobene Verordnung

ARTIKEL 40 – (1) Die im Amtsblatt vom 19.6.2002 mit der Nummer 24790 veröffentlichte Durchführungsverordnung für Technologieentwicklungszonen wurde aufgehoben.

Gewalt

ARTIKEL 41 – (1) Diese Verordnung tritt am 1.4.2014 in Kraft.

Exekutive

ARTIKEL 42 – (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Minister für Wissenschaft, Industrie und Technologie ausgeführt.

Annektieren

TECHNOLOGIEENTWICKLUNGSREGION MACHBARKEITSBERICHT

ZUBEREITUNGSGRUNDSÄTZE

A) Gründungsausschuss / Informationen zur Geschäftsführung

In diesem Abschnitt jede Institution oder Organisation, die das Gründungskomitee / die Verwaltungsgesellschaft bildet;

ein Name

b) Adresse

c) Tätigkeitsbereich

d) Telefon- und Faxnummern

d) E-Mail-Adresse

mit dem Namen der zu gründenden Region.

B) Die Region wird eingerichtet;

a) Gesamtbewertung der Region,

1) Geografische Lage, Naturstruktur und Landnutzungsstatus,

2) Soziale, kulturelle und technische Infrastruktur,

3) Urbanisierung und Planung,

4) Wirtschaftsstruktur,

5) Industrielle Präsenz.

(Die oben genannten Informationen sind bei den zuständigen Governors, Distrikt-Governors, Provinzdirektionen, Kommunen und anderen lokalen Institutionen erhältlich.)

b) Akademisches, technologisches und industrielles Potenzial der Provinz

1) Anzahl des Personals mit Master- und Promotionsabschluss an Universitäten,

2) F&E- und Software-Organisationen, ihre Tätigkeitsfelder und die Anzahl des arbeitenden Forschungspersonals,

3) Industrieorganisationen mit F&E- und Softwareeinheiten und die Anzahl des arbeitenden Forschungspersonals (öffentlich/privat),

4) Technologieentwicklungszone, Technologieentwicklungszentrum, Inkubator und ähnliche Strukturen,

5) Sektorale Verteilung der Industriebetriebe (öffentlich/privat) in Prozent (basierend auf Daten des Türkischen Statistischen Instituts),

6) Sektorale Verteilung von Industriebetrieben mit ausländischen Partnern (basierend auf Daten des türkischen Statistikinstituts),

7) Sonstiges.

C) Gründungsausschuss / Manager Informationen über die F&E- und Softwareaktivitäten der Institutionen oder Organisationen innerhalb des Unternehmens (Wenn eine etablierte Technologieentwicklungszone der Zone innerhalb der Grenzen einer anderen Provinz zusätzlichen Raum hinzufügen möchte, wird dieser Titel innerhalb geprüft Geltungsbereich dieser Provinz.)

a ) Für jede Universität, jedes Institut für fortgeschrittene Technologie oder jedes öffentliche F&E-Zentrum oder Institut innerhalb des Gründungsausschusses / der Verwaltungsgesellschaft (einschließlich der letzten 3 Jahre);     

1) Verteilung des eingesetzten Lehrpersonals nach Titeln und Fachbereichen,

2) Die Anzahl der Aufbaustudiengänge und deren Verteilung auf die Fachbereiche,

3) Anzahl der beschäftigten F&E-Mitarbeiter und deren Verteilung nach Fachgebieten,

4) Gegenstand der durchgeführten F&E-Projekte sowie ggf. öffentliche und/oder private F&E-Förderung, Fördermittel,

5) Themen der abgeschlossenen F&E-Projekte, Unterstützungsressourcen, wenn es öffentliche und/oder private F&E-Unterstützung gibt, kommerzielle Ergebnisse, falls vorhanden,

6) Gewerbliche Schutzrechte (Patent, Markenanmeldung, Sortenschutz, Gebrauchsmusternummern),

7) F&E-Gesamtbudget und dessen Anteil am Gesamtbudget,

8) Anzahl, Themen und Gesamtbudget der gemeinsam mit der Industrie und/oder im Auftrag durchgeführten Projekte,

9) Projektinformationen und Kooperationsbeziehungen mit in der Provinz tätigen Institutionen und Organisationen,

10) Informationen über die bestehende Technologieentwicklungszone, das F&E-Zentrum, das Technologieentwicklungszentrum, den Inkubator und ähnliche Strukturen in der Provinz und die durchgeführten Projekte,

11) Informationen über die Beziehung mit der inländischen Technologieentwicklungszone, dem F&E-Zentrum, dem Technologieentwicklungszentrum, dem Inkubator und ähnlichen Strukturen, die außerhalb der Provinz tätig sind, und die durchgeführten Projekte,

12) Informationen über die Beziehungen zu den Organisationen, die F&E- und Innovationsaktivitäten im Ausland durchführen, und die durchgeführten Projekte.

b) Für jeden der anderen Partner, Institutionen oder Organisationen innerhalb des Gründungskomitees / der Verwaltungsgesellschaft (falls vorhanden) (einschließlich der letzten 3 Jahre);

1) Bar- und Sachleistungen für F&E- und lokale Entwicklungsstudien, die in der Provinz durchgeführt werden,

2) Informationen über bestehende Partnerschaften, Kooperationsprotokolle und ähnliche Beziehungen mit in der Provinz tätigen Institutionen und Organisationen und durchgeführten Projekten,

3) Anzahl der mit Universitäten und/oder F&E-Einrichtungen durchgeführten bzw. abgeschlossenen nationalen und internationalen Verbundprojekte, deren Themen und Gesamtbudgets, ggf. wirtschaftliche Leistungen,

4) Anzahl der beschäftigten F&E-Mitarbeiter und deren Verteilung nach Fachgebieten,

5) Gesamtbudget für F&E,

6) Anzahl der durchgeführten FuE-Projekte und deren Themen,

7) Kurze Informationen über die bestehende Technologieentwicklungszone, das F&E-Zentrum, das Technologieentwicklungszentrum, den Inkubator und ähnliche Strukturen in der Provinz und die durchgeführten Projekte,

8) Informationen über die Beziehung mit der Technologieentwicklungszone, dem F&E-Zentrum, dem Technologieentwicklungszentrum, dem Inkubator und ähnlichen Strukturen, die im Inland außerhalb der Provinz tätig sind, und die durchgeführten Projekte,

9) Informationen über die Beziehungen zu den Organisationen, die F&E- und Innovationsaktivitäten im Ausland durchführen, und die durchgeführten Projekte,

10) Angaben zu F&E-Projekten, die unter Nutzung öffentlicher und privater F&E-Fördermittel durchgeführt wurden, und deren kommerzielle Ergebnisse, falls vorhanden,

11) Gewerbliche Schutzrechte (Patent, Markenanmeldung, Züchterrechte, Gebrauchsmusternummern).

D) Informationen zur Auswahl des Zonenbereichs

a) Lage und Fläche des ausgewählten Regionsgrundstücks (m2)

b) Beschaffungs- und Nutzungsmethoden in Bezug auf die Eigentums-/Nutzungsrechte der regionalen Flächen

c) Die Nähe des Landes der Region zur Universität, zum Hochtechnologieinstitut oder zum öffentlichen F&E-Zentrum oder -Institut sowie zu lokalen, nationalen und internationalen Verkehrsadern

ç) Eigenschaften des Bodens der Region als potenzieller Anziehungspunkt.

(Informationen zur Auswahl des Zonenbereichs werden für jeden eingerichteten Zonenbereich separat angegeben)

D) Informationen über die zu gründende (oder bestehende) Verwaltungsgesellschaft

Zu gründende (oder bestehende) Verwaltungsgesellschaft;

a) Partner und Kapitalstruktur

b) Beschäftigung und Qualifikation

c) Höhe der fixen Investitionsausgaben zur Einrichtung einer Zone (nach Jahren, für die ersten 3 Jahre)

1) Vermessungs-, Projekt- und Ingenieurleistungen

2) Bodenwert (Kauf/Enteignung/Zuteilung)

3) Land- und Landschaftsgestaltung, vorbereitende Strukturen

4) Infrastrukturausgaben

5) Suprastrukturausgaben (Verwaltungsgebäude, Inkubationszentrum, Unternehmergebäude, soziale Einrichtungen und dergleichen sind jeweils als eigene Position anzugeben.)

6) Fahrzeugzustand (Auto- und Service-, Feuerwehr-, Reinigungs- und ähnliche Fahrzeuge)

7) Allgemeine Ausgaben

8) Sonstige Ausgaben

ç) Höhe des regionalen Betriebskapitals (nach Jahren, für die ersten drei Jahre)

1) Lohn- und Personalaufwand

2) Heiz- und Lüftungskosten

3) Betriebs- und Wartungskosten des Fahrzeugs

4) Betriebs- und Wartungskosten der Anlagen

5) Finanzielle Unterstützung für Unternehmer

d) wenn es in der Region geplant ist; Ausgaben für Gründerprogramme, Dienstleistungen des Technologietransferbüros und Technologiekooperationsprogramme, die von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführt werden oder durchgeführt werden sollen, um FuE- und Innovationsaktivitäten zu unterstützen (nach Jahren, für die ersten 3 Jahre)

1) Inkubationsprogramme

2) Dienstleistungen eines Technologietransferbüros

3) Technologiekooperationsprogramme

e) Geschätzter 3-Jahres-Ausgaben-(Investitions-)betrag für die Region (Summe von c, ç und d )

f) Finanzierungsplan (erste 3 Jahre)

Geschätzter Gesamtinvestitionsbetrag (e) : …………………….. TL (100 %)                              

1) Kapital: ……………………….. TL (% …… )                                                               

2) Kredite (Inland+Ausland):…………………….. TL (% …… )                                                 

– Interne Darlehen: …….………………. TL (% …… )                                                              

– Auslandsdarlehen : ………………………….. TL (% …… )                                                          

3) Zulage :………………………….. TL (% …… )                                                                

4) Sonstige Ressourcen (bitte erläutern): …………………….. TL (% …… )                              

5) Geschätzte Einnahmen: ………………………….. TL (% …… )                                                  

– Miete von Unternehmern : ………………………….. TL (% …… )                                 

– Beratungseinkommen :………………………….. TL (% …… )                                             

– TTO-Einnahmen: ………………………….. TL (% …… )                                                          

– Sonstige Einkünfte (bitte erläutern) : …………………….. TL (% …… )                                     

E) Informationen über das Management der Region und Unternehmer

a) Angaben zum Regionalmanagement

1) Die technologischen Bereiche, in denen die Region tätig sein wird, und die erwarteten Ergebnisse

2) Geplante Dienstleistungen für Institutionen und Organisationen und Unternehmer in der Region

3) Die Methode der Gebäude- und/oder Grundstücksvergabe (Pacht, Nutzungsrecht usw.), die an die Institutionen und Organisationen und Unternehmer in der Region zu vergeben ist

4) Falls geplant ist, Strukturen wie Technologieentwicklungszentrum, Ausbildungszentrum und Inkubator innerhalb der Region zu errichten, Verfahren und Methoden zur Umsetzung dieser Strukturen

5) Anreizinstrumente der Region

6) F&E-verbundene Institutionen und Organisationen und andere Unterstützungseinheiten in der Region

7) Vorgeschlagene Methoden und prognostizierte messbare Ergebnisse für die Kommerzialisierung von FuE-Studien und neuen Technologien.

b) Informationen über Unternehmer (Bitte mit Begründung erläutern, unter Berücksichtigung der Branche, F&E, Software und akademischen Daten in der Region.)

1) Die Gesamtzahl der Unternehmer, die in der Region angesiedelt werden sollen, und die geschätzte prozentuale Verteilung dieser Unternehmer auf multinationale, große, kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups

2) Geschätzte Anzahl von F&E- und Unterstützungspersonal, das von Unternehmern gebildet werden muss.

F) Erläutern Sie die möglichen Beiträge der zu gründenden Region zur wirtschaftlichen, technologischen, sozialen und kulturellen Entwicklung des Landes und der Region.

G) Erläutern Sie die möglichen Beiträge der Institutionen und Organisationen, die bei der Einrichtung der Zone zusammenarbeiten werden, zur Bildung und zum Erfolg der Zone.

Ğ) Erläutern Sie die durchzuführenden Projekte im Hinblick auf die Sensibilität der zu gründenden Region gegenüber natürlichen, kulturellen und historischen Werten.

H) Bewerten Sie die Nachfrage nach der Gründung einer Region im Hinblick auf das akademische und industrielle Potenzial der Region und den Bedarf an F&E.

I) Untersuchung der Herstellbarkeit und Entwicklung neuer und fortschrittlicher Technologien in der zu etablierenden Region.

TECHNOLOGIEENTWICKLUNGSZONEN IN DER DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG

VERORDNUNG ÜBER ÄNDERUNGEN VORNEHMEN

ARTIKEL 1 – Artikel 2 der im Amtsblatt vom 10.8.2016 veröffentlichten Durchführungsverordnung für Technologieentwicklungszonen mit der Nummer 29797 wurde wie folgt geändert.

“ ARTIKEL 2 – (1) Diese Verordnung wurde auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 4691 über Technologieentwicklungszonen vom 26.6.2001 und Artikel 389 des Präsidialerlasses über die Präsidialorganisation Nr. 1, veröffentlicht im Amtsblatt vom 7.10.2018 und nummeriert 30474. ”

ARTIKEL 2 – Die Unterabsätze (f), (g), (ğ), (j), (m), (s) und (ss) des ersten Absatzes von Artikel 3 derselben Verordnung wurden wie folgt geändert und die Die folgenden Absätze wurden demselben Absatz hinzugefügt.

„f) Minister: Minister für Industrie und Technologie,

g) Ministerium: Ministerium für Industrie und Technologie,

ð) Antrag: Die Transaktion, die die erforderlichen Informationen und Dokumente im Rahmen dieser Verordnung bezüglich des Antrags auf Errichtung der Zone, Hinzufügung eines zusätzlichen Gebiets zur Zone oder Änderung der Zonengrenze oder Aufhebung der Zone enthält Bereich,

„j) Unterstützung: Für die Regionen erforderliche Infrastruktur, Verwaltungsgebäude, F&E-Gebäude, Werkstatt- und Gründerzentrumsbau, Maschinen, Ausrüstung und Software, die in den Werkstätten verwendet werden sollen, und Gründerprogramme, die von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführt werden oder durchgeführt werden sollen Unterstützung von F&E- und Innovationstätigkeiten sowie Designtätigkeiten Mittelzuweisungen in den Haushalt des Ministeriums für Ausgaben im Zusammenhang mit Dienstleistungen des Technologietransferbüros und Technologiekooperationsprogrammen,

„m) Generaldirektion: Generaldirektion für F&E-Anreize“,

„s) ​​Inkubationszentrum (Incubator): Um besonders junge und neue Unternehmen zu entwickeln; Strukturen, in denen Bürodienste, Ausrüstungsunterstützung, Managementunterstützung, Zugang zu Finanzmitteln, wichtige geschäftliche und technische Unterstützungsdienste unter einem Dach für Unternehmer innerhalb oder außerhalb der Region bereitgestellt werden,

„ss) Zu fördernde Studiengänge: Bachelorstudiengänge in Mathematik, Physik, Chemie und Biologie an Hochschulen und andere vom Ministerium nach Stellungnahme des Hochschulrates festzulegende Studiengänge.“

„şş) Inkubator-Unternehmer: Jungunternehmer mit echter oder juristischer Persönlichkeit, die sich mit F&E, technologischer Innovation, Software- und Designaktivitäten in Gründerzentren befassen,

tt) F&E-Gebäude: Die Struktur, in der sich die Büros, öffentlichen Bereiche und Einheiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung regionaler Dienstleistungen befinden, die Unternehmern zugewiesen werden, die F&E-, Design- und Innovationsaktivitäten in den Regionen durchführen,

uu) Werkstatt: Die Struktur oder der Bereich, in dem die von den Unternehmern im Rahmen von F&E-, Innovations- und Designaktivitäten benötigten Maschinen und Geräte bereitgestellt werden,

ü) Praktikant: Entwicklung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Einstellungen und Verhaltensweisen, die durch die Bildungsprogramme erworben werden sollen, abgesehen von den theoretischen und angewandten Kursen, die speziell für das Fachgebiet auf allen Ebenen festgelegt wurden und die als geeignet erachtet werden, in höheren Fächern erteilt zu werden Bildungseinrichtungen durch den Hochschulrat oder in Berufs- und Fachschulen und -einrichtungen durch das Ministerium für nationale Bildung und die Anerkennung des Sektors Studenten, die in Unternehmen beruflich arbeiten, um sich an das Geschäftsleben anzupassen, in einem aufzuwachsen reale Produktions- und Dienstleistungsumgebung,

ARTIKEL 3 – Der Ausdruck „Antrag auf Eröffnung eines Gründerzentrums außerhalb der regionalen Gebiete“ wurde nach dem Ausdruck „Antrag“ im Titel des zweiten Teils derselben Verordnung hinzugefügt.

ARTIKEL 4 – Der Ausdruck „F&E-Gebäude, Werkstatt und“ wurde hinzugefügt, um nach dem Ausdruck „Verwaltungsgebäude“ in Artikel 6 Absatz 2 derselben Verordnung zu kommen, und „die in den Werkstätten zu verwendende Maschine“ zu kommen Nach dem Ausdruck „Konstruktion“ im selben Absatz wurde der Ausdruck „Ausrüstung und Software“ hinzugefügt und der Ausdruck „zwei“ im selben Absatz wurde in „zehn“ geändert.

ARTIKEL 5 – Der Ausdruck „mit den zu erstellenden Bewerbungsunterlagen“ im ersten Absatz von Artikel 7 derselben Verordnung wurde aufgehoben und der zweite und sechste Absatz desselben Artikels wurden wie folgt geändert.

„(2) Die für die Antragstellung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind nachfolgend aufgeführt:

a) für den regionalen Betrieb;

1) Protokoll des Gründungskomitees,

2) Grundbuchauskunft und beglaubigte Grundstückskarte oder Karte des ausgewählten Ortes,

3) Einverständniserklärung des Eigentümers des ausgewählten Grundstücks für Angehörige öffentlicher Einrichtungen und Organisationen,

4) Dokumente, die gemäß Artikel 5 Absatz 4, 5 und 6 erforderlich sind,

5) Einzuholende Stellungnahme der zuständigen Institution, die befugt ist, den Plan für das ausgewählte Gebiet zu genehmigen, ob es irgendwelche Unannehmlichkeiten in Bezug auf die Integrität des Plans gibt,

6) Machbarkeitsbericht,

7) Wenn es im Zonengebiet ein Gebäude gibt, eine Baugenehmigung, eine Baubenutzungsgenehmigung oder ein Bauregistrierungsdokument.

b) für die Erweiterung des Zonenbereichs oder das Hinzufügen eines zusätzlichen Bereichs zur Zone;

1) Die Entscheidung des Vorstandes der geschäftsführenden Gesellschaft über den Antrag,

2) Grundbuchauskunft und beglaubigte Grundstückskarte oder Karte des ausgewählten Ortes,

3) Einverständniserklärung des Eigentümers des ausgewählten Grundstücks für Angehörige öffentlicher Einrichtungen und Organisationen,

4) Dokumente, die gemäß Artikel 5 Absatz 4, 5 und 6 erforderlich sind,

5) Einzuholende Stellungnahme der zuständigen Institution, die befugt ist, den Plan für das ausgewählte Gebiet zu genehmigen, ob es irgendwelche Unannehmlichkeiten in Bezug auf die Integrität des Plans gibt,

6) die Daten unter der Überschrift „Informationen zur Auswahl des Zonenbereichs“ des Machbarkeitsberichts im Anhang dieser Verordnung; Falls sich jedoch das zusätzliche Gebiet, das der Zone hinzugefügt wurde, innerhalb der Grenzen verschiedener Provinzen befindet, wird der für diese Provinz erstellte Machbarkeitsbericht erneut erstellt,

7) Wenn es im Zonengebiet ein Gebäude gibt, eine Baugenehmigung, eine Baubenutzungsgenehmigung oder ein Bauregistrierungsdokument.

c) für die Einengung des Zonenbereichs oder die Aufhebung des Zonenbereichs;

1) Die Entscheidung des Vorstandes der geschäftsführenden Gesellschaft über den Antrag,

2) Grundbuchinformationen und beglaubigtes Grundstücksblatt oder Karte des Ortes, der aus der Zone entfernt oder als Zonengebiet gelöscht werden soll,

3) Ein Zustimmungsschreiben, das vom Eigentümer des Ortes eingeholt werden muss, der aus der Zone entfernt wurde oder dessen Aufhebung als Zonenbereich beantragt wird, für diejenigen, die öffentlichen Einrichtungen und Organisationen gehören,

4) Dokumente, die gemäß Artikel 5 Absatz 6 erforderlich sind.

ç) Für den Antrag auf Eröffnung eines Gründerzentrums außerhalb der Zonengebiete ist erforderlich, dass die Zone in Betrieb genommen und ein Gründerzentrum innerhalb der Zone eingerichtet wurde. Für die Anwendung;

1) Beschluss des Vorstandes,

2) wenn die Liegenschaft nicht der verwaltenden Gesellschaft gehört, ein mindestens 3-jähriger Mietvertrag mit Zustimmung des Eigentümers,

3) Elektronisch erstellter Machbarkeitsbericht zum Anlass der Eröffnung eines Inkubationszentrums,

4) Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung oder Bauregistrierungsdokument.

d) für die Aufhebung des außerhalb der Zonengebiete gelegenen Inkubationszentrums;

1) Vorstandsentscheidung.“

„(6) Der Antrag auf Eröffnung der Zone oder des Inkubationszentrums außerhalb der Zonengebiete wird von der Generaldirektion innerhalb von 15 Tagen auf etwaige Mängel geprüft. Bei Mängeln im Antrag werden die Mängel dem Antragsteller mitgeteilt. Die vom Ministerium vorgelegten Unterlagen werden nicht gesondert vom Antragsteller angefordert. Weist der Antrag keinen Mangel auf, wird der Antrag innerhalb von 30 Tagen vom Evaluation Board bewertet. Der regionale Niederlassungsantrag wird spätestens 10 Tage vor dem Sitzungstermin der Bewertung durch die Mitglieder des Bewertungsausschusses durch die Generaldirektion vorgelegt.“

ARTIKEL 6 – Der erste Absatz von Artikel 8 derselben Verordnung wurde wie folgt geändert.

„(1) Der Bewertungsausschuss bewertet den Antrag bezüglich des Gründungszentrums, das in der Region oder außerhalb der Zonengebiete eröffnet werden soll, im Hinblick auf die Bestimmungen des Gesetzes und dieser Verordnung und die Angelegenheiten, die die Institution und Organisation betreffen, die sie vertreten;

a) Ministerium,

b) Ministerium für Schatzamt und Finanzen,

c) Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel,

ç) Abteilung Strategie und Haushalt,

d) YÖK,

e) TUBITAK,

f) TOBB,

g) KOSGEB,

ğ) zwei vom Ministerium zu bestimmende Einrichtungen oder Organisationen, die mit Technologie arbeiten, sofern mindestens eine von ihnen eine private Einrichtung ist,

Er besteht aus Vertretern von zehn Institutionen und Organisationen.

ARTIKEL 7 – Der Ausdruck „Generaldirektor für Wissenschaft und Technologie“ in Unterabsatz (a) des ersten Absatzes von Artikel 9 derselben Verordnung wurde in „Vertreter“ geändert und der Ausdruck „sieben“ wurde in „acht“ geändert. der Ausdruck „vier“ in Unterabsatz (c) wurde in „sechs“ geändert und der Ausdruck „Anwendungsdatei“ in Abschnitt (ç) wurde in „Anwendung“ geändert, der folgende Unterabschnitt wurde in denselben Abschnitt eingefügt und der Begriff „ sieben“ in Absatz (e) wurde in „acht“ geändert.

„13) Eignung und Angemessenheit des Antrags auf Eröffnung eines Gründerzentrums außerhalb der Zonengebiete“,

ARTIKEL 8 – Artikel 10 derselben Verordnung wurde zusammen mit seinem Titel wie folgt geändert.

„Regionale Ankündigungen und Ankündigungen von Inkubationszentren sollen außerhalb der Regionen der Region eröffnet werden

ARTIKEL 10 – (1) Wenn der regionale Antrag vom Bewertungsausschuss genehmigt wird, werden der entsprechende Beschluss des Ausschusses und seine Anhänge vom Ministerium dem Präsidenten vorgelegt. Abgeschlossen durch die Entscheidung des Präsidenten; Die Einrichtung der Zone, die Hinzufügung eines zusätzlichen Gebiets zur Zone, die Änderung der Zonengrenze oder die Aufhebung des Zonengebiets treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

(2) Die nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getretenen Grenzen des Zonengebiets oder der Beschluss des Präsidenten über die Aufhebung des Zonengebiets sind den zuständigen Institutionen und Organisationen zur laufenden Bearbeitung zu übermitteln planen oder bei der vorzunehmenden Planänderung zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten in diesen Gebieten das „Gesetz Nr. 4691 über Technologieentwicklungszonen und die Bestimmungen der Durchführungsverordnung zur Technologieentwicklung“. wird von den zuständigen Institutionen und Organisationen in den Plananmerkungen festgehalten.

(3) Die Entscheidung des Bewertungsausschusses über den Antrag auf Eröffnung eines Gründerzentrums außerhalb der regionalen Gebiete wird dem Ministerium vorgelegt. Nach Erhalt der Zustimmung des Ministers wird das Inkubationszentrum eröffnet.

(4) Über die Auflösung des außerhalb der regionalen Gebiete gelegenen Gründerzentrums wird durch Zustimmung des Ministers entschieden. Informationen über die Eröffnung oder Auflösung von Gründerzentren außerhalb der Gebiete der Region werden den zuständigen Institutionen und Organisationen mitgeteilt.

ARTIKEL 9 – Artikel 11 Absatz 3 derselben Verordnung wurde wie folgt geändert.

„(3) Bei Änderungen, die nach der Veröffentlichung der Satzung der Verwaltungsgesellschaft im Türkischen Handelsregisterblatt vorzunehmen sind, ist die Genehmigung des Ministeriums im Hinblick auf die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen erforderlich.“

ARTIKEL 10 – Artikel 14 derselben Verordnung wurde wie folgt geändert.

“ ARTIKEL 14 – (1) Die Verwaltungsgesellschaft, um den Zweck des Gesetzes zu verwirklichen;

a) Planung und Projektierung der Region, Durchführung der erforderlichen Infrastruktur- und Suprastrukturleistungen,

b) Durchführung der erforderlichen Maßnahmen gemäß dem Bauaufsichtsgesetz vom 29.6.2001 mit der Nummer 4708 und den Bestimmungen der einschlägigen Verordnung,

c) Abwasser, Abwasserinfrastrukturanlagen, feste Abfälle, Bodenverschmutzung, Lärm- und Luftverschmutzung, gefährliche medizinische Abfälle, Entsorgung radioaktiver Stoffe und gefährlicher Chemikalien, Brandschutz und Brandbekämpfung, Erstellung und Koordinierung von Notfallplänen, Evakuierung, Erstaufnahme der notwendige Maßnahmen im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften durch Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen und Organisationen zu Themen wie Hilfeleistung und medizinische Nothilfe sowie Naturkatastrophen,

ç) Alle Gebäudeversicherungen gegen Feuer und Naturkatastrophen in der Region zu haben,

d) Bereitstellung von Reinigung, Strom, Trink- und Brauchwasser, Erdgas, Heizöl, Heizung und Lüftung, Verteilungsnetzen, Kanalisation, Abwasser, innerregionalen Straßen, Transport, Sprach- und Datenkommunikation, Internetdiensten und anderen Dienstleistungen, die für die erforderlich sind Region und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie ununterbrochen fortgesetzt wird, Festlegen der Arbeitsprinzipien, Erstellen und Anwenden von Preisen und Kalkulationen, Erbringen aller Arten von Wartungs- und Reparaturdiensten, Identifizieren derjenigen, die die Infrastruktur und Suprastruktur beschädigen, und Ersatz des Schadens leisten, sowie die Bedürfnisse der Menschen in der Region im Rahmen des Gesetzes und dieser Verordnung Befriedigung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse wie Essen, Trinken, Spaß haben, Ausruhen, Beten und Zuflucht so weit wie möglich,

e) Region; Feuerlöschausrüstung und -ausrüstung innerhalb der Universität oder des organisierten Industriegebiets zu verwenden, wenn es sich auf dem Gebiet der Universität oder des organisierten Industriegebiets befindet, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschfahrzeugen und -ausrüstung verfügbar ist, wenn es sich außerhalb der Universität oder des organisierten Industriegebiets befindet Zone, oder mit den nächstgelegenen relevanten Institutionen und Organisationen zum Zonengebiet zusammenzuarbeiten

f) in der Region; Im Rahmen des Gesetzes über die Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs- und Designtätigkeiten vom 28.2.2008 mit der Nummer 5746 sind die Institutionen, Organisationen, in- oder ausländische juristische oder natürliche Personen, die zur Erbringung von Dienstleistungen tätig werden möchten, und diejenigen, die dies wünschen in der Region stattfinden und im Einklang mit dem Zweck des Gesetzes über die Bewertung der Anträge von F&E-Zentren oder Designzentren betrieben werden, die im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen vom 03.07.2014 und für Forschungsinfrastrukturen qualifiziert sind mit der Nummer 6550 und anderen Institutionen und Organisationen und Zuweisung von Räumen an diejenigen, die gemäß der Regionalen Betriebsrichtlinie für geeignet befunden werden,

g) Jedes F&E- oder Designprojekt, das ausschließlich in der Region von Unternehmern durchgeführt werden soll, die sich an F&E- oder Designaktivitäten in der Region beteiligen möchten, wird von der Verwaltungsgesellschaft, zwei sachkundigen Mitgliedern des Bereichs, einem Mitglied bestimmt dem Branchenexperten oder einem Branchenmitglied vom 15.2.2013 und mindestens drei projektfremden Mitgliedern, die ein Einzelbeteiligungsinvestor sind, der über eine Erlaubnis im Anwendungsbereich der Einzelbeteiligungskapitalverordnung verfügt veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 28560, und ein Dozent, der ein Experte für F&E- oder Designprojekte von Unternehmern ist, die für die Inkubation geeignet sind, der einköpfigen Projektbewertungskommission; Die Angemessenheit der Zeit, die erforderlich ist, um in und außerhalb der Region verbracht zu werden, zusammen mit der Dauer des Projekts, wird Innovation enthalten, kann produziert, verwendet werden, ist in jedem Bereich anwendbar,

ğ) Verwaltung und Betrieb der Zone, Anträge von Unternehmern, die in der Zone untergebracht werden sollen, und Bewertung jedes neuen F&E- oder Designprojekts, das von Unternehmern in der Zone durchgeführt werden soll, unter Einhaltung der Vertraulichkeitsbedingungen zum Schutz des Projekts, Zuweisung von Raum an diejenigen, die als angemessen erachtet werden, 8 des Gesetzes zur Genehmigung der Herstellung technologischer Produkte, Umsetzung des Artikels dieser Verordnung, Abschluss von Mietverträgen gemäß dieser Verordnung, Genehmigungsverfahren für FuE- oder Konstruktionspersonal außerhalb der Region im Rahmen des in der Region durchgeführten FuE- oder Designprojekts oder der Postgraduierten- oder Doktorandenausbildung des FuE- oder Designpersonals und Überwachung des Personals, dessen Löhne von der Einkommensteuer befreit werden,Ausarbeitung der Zonengeschäftsrichtlinie, die die Verfahren und Grundsätze für alle Aktivitäten und Praktiken enthält, die in der Zone durchgeführt werden sollen, einschließlich Themen wie die Entfernung von Unternehmern aus der Zone, und zu denen alle natürlichen und juristischen Personen in der Zone verpflichtet sind in Übereinstimmung mit dem Gesetz und dieser Verordnung zu erfüllen, und eine Kopie davon im türkischen Handelsregister der Niederlassung der Verwaltungsgesellschaft. Innerhalb von maximal drei Monaten nach ihrer Veröffentlichung in ihrer Zeitung an die Generaldirektion weiterzuleiten oder im Falle einer Änderung der geltenden Richtlinie innerhalb von maximal einem Monat,

h) Durchführung von Aktivitäten zur Steigerung der Nachfrage von Unternehmern in der Region, um von den Möglichkeiten, Kenntnissen, Infrastrukturen, Einrichtungen, Maschinen und Ausrüstungen von Universitäten oder Hochtechnologieinstituten oder öffentlichen F&E-Zentren oder -Instituten zu profitieren, und Erfüllung dieser Nachfrage in Abstimmung mit der relevante Einheiten,

ı) Unternehmer in der Region übermitteln der Verwaltungsgesellschaft im Geltungsbereich dieser Verordnung zu übermittelnde Informationen und Unterlagen nicht fristgerecht bzw. ab Abschluss des letzten Vorhabens des Unternehmers, der kein neues Vorhaben eingereicht hat ab dem Abschlussdatum ihrer Projekte; Wenn innerhalb von drei Monaten ein neues F&E- oder Designprojekt nicht begonnen werden kann, gilt der Mietvertrag unabhängig von der aktuellen Mietdauer als beendet, und es werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um das zuständige Finanzamt und den Sozialversicherungsträger innerhalb von dreißig Tagen zu benachrichtigen dass der Unternehmer aus der Zone ausgewiesen wird,

i) monatliche Ermittlung und Archivierung der Listen der unternehmerischen F&E- oder Designfirmen, F&E- oder Designprojekte und aller in der Region beschäftigten F&E-, Design- und Support-Personal mit deren Erfassung, Meldung,

j) Tägliche oder sofortige Aufbewahrung der Informationen über ihn und die Aktivitäten der Unternehmer in der Region in schriftlichen und elektronischen Medien gemäß dem von der Generaldirektion festgelegten Format und Übermittlung der jährlichen Informationen, die von seinem eigenen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Publikum genehmigt wurden Buchhalter an die Generaldirektion elektronisch bis Ende Mai eines jeden Jahres. Wird diese Klausel nicht eingehalten, werden die vierteljährlichen Freistellungsdokumente der Unternehmer ab Juni nicht genehmigt, wenn die Informationen nicht bis Ende des dritten Monats eingereicht werden die monatlichen Freistellungsbescheinigungen nicht ab dem Folgemonat genehmigt werden und die Verfahren zur Ausstellung der betreffenden Unternehmer innerhalb dieses Monats eingeleitet werden,Darüber hinaus lässt sie als geschäftsführende Gesellschaft jährlich ihre eigenen Konten und Geschäfte aller Art durch einen nach dem Gesetz über die Wirtschaftsprüfer und vereidigten Wirtschaftsprüfer vom 1.6.1989 mit der Nummer 3568 zugelassenen Wirtschaftsprüfer prüfen , eine Kopie des Rechnungsprüfungsberichts für den gleichen Zeitraum bis Ende Mai eines jeden Jahres, wobei sichergestellt wird, dass er ihm selbst und der Generaldirektion übermittelt wird,

k) In Bezug auf die Unternehmer in der Region;

1) Gewährleistung, dass der Unternehmer in Übereinstimmung mit dem im Gesetz festgelegten Zweck arbeitet, Durchführung der erforderlichen Inspektionen, um das Dokument mit allen Arten von statistischen Daten, die für die durchgeführten Aktivitäten angefordert werden, vollständig und rechtzeitig zu erhalten,

2) Übermittlung der vom Ministerium angeforderten Informationen und Dokumente über die Aktivitäten der Unternehmer in der festgelegten Zeit und im festgelegten Format,

3) Überprüfung, ob die Personen, die von der Einkommenssteuerbefreiung für die vom Unternehmer beschäftigten Löhne profitieren, tatsächlich in der Zone arbeiten,

4) Prüfung, ob das Verhältnis zwischen der Zahl des vom Unternehmer und im Rahmen der Befreiung beschäftigten Hilfspersonals und der Zahl des F&E- und Konstruktionspersonals den im Gesetz und dieser Verordnung festgelegten Kriterien entspricht,

5) auf Wunsch des Unternehmers das F&E- oder Konstruktionspersonal, das im Rahmen des vom Unternehmer durchgeführten F&E- oder Konstruktionsprojekts arbeitet; Überprüfung der erforderlichen Zeit außerhalb der Zone in Bezug auf den in der Zone ausgeübten Dienst, Genehmigung der entsprechenden Zeit, Prüfung und Archivierung der von der zuständigen Institution und Organisation erhaltenen Dokumente über die tatsächliche Zeit im Ausland im Rahmen der F&E- oder Designprojekt,

6) Auf Wunsch des Unternehmers wird unter Berücksichtigung der in Absatz 1 Buchstabe g dieses Artikels aufgeführten Kriterien ein Projektabschlusszertifikat ausgestellt,

i) Unternehmen, die eine Projektabschlussbescheinigung beantragen, bewerben sich elektronisch für ihre abgeschlossenen Projekte in der Region.

ii) Die Verwaltungsgesellschaft bewertet, akzeptiert und unterzeichnet den Antrag elektronisch, indem sie ihn von mindestens einem fachkundigen Dozenten oder Branchenvertreter prüfen lässt.

iii) Die Generaldirektion prüft den Antrag und genehmigt den Antrag, wenn sie dies für angemessen hält.

iv) Das vom Ministerium in elektronischer Umgebung genehmigte Dokument wird der Unternehmergesellschaft über die Verwaltungsgesellschaft zugesandt.

7) Ausstellung einer Projektannahmeurkunde für Unternehmer mit Projektcode in elektronischer Form durch die Generaldirektion,

l) Überprüfung der Unternehmer zu regulatorischen Zwecken gemäß dem Gesetz, dieser Verordnung, der Richtlinie über regionale Unternehmen und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften, Nichtgenehmigung der monatlichen Freistellungsbescheinigungen ab dem Datum, an dem die illegalen Aktivitäten als Ergebnis der Prüfung festgestellt wurden, Warnung die Unternehmer für einen bestimmten Zeitraum, der drei Monate nicht überschreitet, für die Korrektur der illegalen Aktivitäten, die gegebene Zeit, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ausweisung des Unternehmers aus der Zone sicherzustellen, unabhängig von der aktuellen Mietdauer des Unternehmers, der ihre verletzenden Aktivitäten am Ende des Tages nicht korrigieren,

m) Erstellung eines mindestens dreijährigen Strategieplans der Region innerhalb des ersten Jahres nach Gründung der Verwaltungsgesellschaft, Erneuerung bei Ablauf des Strategieplans oder bei Bedarf und Vorlage bei der Generaldirektion,

n) Vergleich des Berichts, der am Ende jedes Jahres gemäß den von der Generaldirektion festzulegenden Verfahren und Grundsätzen für die Erstellung des Berichts zur Folgenabschätzung für die technologische Entwicklungszone erstellt wird, um die Auswirkungen der ihm gewährten Unterstützung und Ausnahmen zu bewerten an die Unternehmen, die in der Region F&E oder Design betreiben, , in einer grafischen Umgebung anzeigen und jedes Jahr im Juni an die Generaldirektion übermitteln,

Neben der Erfüllung seiner Pflichten ist er verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen für die Verwaltung und den Betrieb der Zone im Rahmen des Gesetzes und dieser Verordnung zu ergreifen. Darüber hinaus im Rahmen der Förderung durch das Ministerium; Im Falle von Unstimmigkeiten in den Informationen und Dokumenten der Anträge der Verwaltungsgesellschaft und der Unternehmen in der Region oder Unstimmigkeiten gemäß dem Gesetz und dieser Verordnung ist der Antragsteller zusammen mit dem Unternehmen für diese Situation verantwortlich.

(2) Darüber hinaus erbringt die Verwaltungsgesellschaft technische Dienstleistungen für Unternehmer in den Bereichen Ausbildung, Inkubation, Prüfung, Kalibrierung und Qualitätssicherung und ähnlichen Fragen im Einklang mit den Bedürfnissen der Region sowie Schutz von Rechten des geistigen Eigentums und Lizenzierung, Übertragung und ähnliche Transaktionen, Unternehmensgründung, Technologietransfer, Finanzierung, Besteuerung und Rechtsverfahren Bereitstellung oder Erbringung von Dienstleistungen zu Themen wie Anträge, Risikokapital, Marketing und Export, im Einklang mit den gemeinsamen Bedürfnissen von Institutionen und Organisationen und Unternehmern, die in der Region tätig sind, wichtige Produktions-, Prüf- und Kontrollwerkzeuge und -ausrüstung, deren Anschaffung oder Eigenleistung für sie finanziell und technologisch nicht unmöglich ist Zweckorientierte neue und hochtechnologische Laboratorien durch Kauf oder Anmietung,Einrichtung und Betrieb digitaler (digitaler) Produktions- und Konstruktionslabore und Produktionseinheiten, deren Bereitstellung den Betroffenen gegen Entgelt, Beschäftigung von erfahrenem Personal, das darauf spezialisiert ist, die Werkzeuge, Maschinen und Geräte in Bezug auf diese Dienstleistungen einzusetzen und zu führen aus Geschäftstätigkeiten, Es kann auch FuE-Aktivitäten mit der erforderlichen Kooperation und Koordination durchführen.Es kann sich auch an F&E-Aktivitäten mit der erforderlichen Zusammenarbeit und Koordination mit Personen und Organisationen beteiligen, die sich auf diese Themen beziehen.Es kann sich auch an F&E-Aktivitäten mit der erforderlichen Zusammenarbeit und Koordination mit Personen und Organisationen beteiligen, die sich auf diese Themen beziehen.

(3) TEKMER, F&E-Zentren oder Designzentren und Forschungsinfrastrukturen im Geltungsbereich dieser Verordnung werden nach Maßgabe ihrer eigenen Rechtsvorschriften errichtet, verwaltet, betrieben und beaufsichtigt. Neben diesen Strukturen sind auch Unternehmer, die nach anderen Rechtsvorschriften gefördert werden und an FuE- oder Designtätigkeiten beteiligt sind, dem Ministerium und der regionalen Verwaltungsgesellschaft im Rahmen der Verordnung administrativ verantwortlich.

(4) Innerhalb von höchstens drei Jahren nach der Veröffentlichung des Beschlusses des Präsidenten über die Bekanntmachung des Zonengebiets im Amtsblatt werden die Aktivitäten in diesem Zonengebiet aufgenommen. Außer bei höherer Gewalt, wenn der Zonenbereich nicht innerhalb der angegebenen Zeit in Betrieb genommen werden kann, beantragt die Zonenmanagergesellschaft bei der Generaldirektion eine Fristverlängerung. Wenn es die Generaldirektion für angemessen hält, kann für die Freischaltung des Zonenbereichs einmalig eine Nachfrist von höchstens einem Jahr eingeräumt werden. Für den Fall, dass die Aktivitäten im Zonengebiet innerhalb dieser Nachfrist nicht aufgenommen werden können, wird der Beschluss des Präsidenten über die Bekanntgabe des Zonengebiets mitsamt seinen Bestimmungen und Ergebnissen aufgehoben. Darüber hinaus ist für den Fall, dass die Tätigkeit im betreffenden Gebiet nach der Tätigkeit im Zonengebiet beendet wird, außer bei höherer Gewalt, und der Betrieb nicht innerhalb eines Jahres wieder aufgenommen wird, die Entscheidung des Präsidenten der Republik über die Bekanntgabe von der betroffene Bereich samt seinen Bestimmungen und Ergebnissen wird aufgehoben. Diese Situation wird anderen relevanten Institutionen und Organisationen gemeldet. Nach Erhalt der Genehmigung des Ministers für die Eröffnung des Gründerzentrums außerhalb der regionalen Gebiete wird es innerhalb von maximal sechs Monaten betriebsbereit sein. Kann das außerhalb der Zonengebiete eröffnete Inkubationszentrum außer bei höherer Gewalt nicht innerhalb der festgelegten Frist in Betrieb genommen werden, beantragt die Zonenmanagergesellschaft beim Ministerium eine Fristverlängerung. Soweit das Ministerium dies für angemessen hält, kann für den Betrieb des Inkubationszentrums einmalig eine Verlängerung von bis zu sechs Monaten gewährt werden. Während dieser zusätzlichen Frist Im Falle der Unterlassung wird die Genehmigung des Ministers zu diesem Thema zusammen mit seinen Bestimmungen und Ergebnissen annulliert. Falls festgestellt wird, dass das außerhalb der regionalen Gebiete eröffnete Gründerzentrum für andere Zwecke als die im Gesetz und in dieser Verordnung festgelegten Zwecke verwendet wird, nachdem das Gründerzentrum seinen Betrieb aufgenommen hat, wird die Entscheidung des Gründerzentrums mit Zustimmung der aufgehoben Minister.

(5) Das Zonengebiet gilt als in Betrieb genommen, wenn das Projekt im Rahmen dieser Verordnung evaluiert wird und dem Unternehmer ein Platz zur Durchführung von F&E- und Innovationstätigkeiten sowie Designtätigkeiten zugewiesen wird und wenn das Ministerium es weiterhin besucht Website und wird als angemessen erachtet.

(6) Die Gewerbeerlaubnis und die Gewerbeerlaubnis werden von den Woiwodschaftsdirektionen für Industrie und Technologie im Rahmen des Gesetzes über die Änderung des Gesetzesdekrets Nr. 3572 über Gewerbeeröffnung und Arbeitserlaubnis vom 14.6.1989 und den festgelegten Angelegenheiten ausgestellt in der auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnung geprüft wird. Falls sich das Zonengebiet innerhalb der organisierten Industriezone befindet und von der Zonenverwaltungsgesellschaft angefordert wird, werden alle Arten von Infrastrukturdiensten wie Strom, Wasser, Erdgas, Internet, Geschäftseröffnung und Betriebsgenehmigung, die von der Zone verlangt werden, eingehalten das Gesetz über organisierte Industriezonen Nr. 4562 vom 4.12.2000, bereitgestellt von der Verwaltung der organisierten Industriezone.

(7) Die Generaldirektion ist ermächtigt, die Mietobergrenzen in Technologieentwicklungszonen und außerhalb der Zonengebiete eröffneten Gründerzentren festzulegen und die für Gründerunternehmen in diesen Zentren anzuwendenden Mietrabattsätze entsprechend den Anträgen zu differenzieren oder wenn es notwendig erscheint.

(8) Die Zentrale ist ermächtigt, die Mindestbürofläche pro Gesamtbelegschaft der Unternehmen in den Technologieentwicklungszonen festzulegen.“

ARTIKEL 11 – Artikel 15 derselben Verordnung mit seinem Titel wurde wie folgt geändert.

„ Inkubationsunternehmer, Inkubationszentrum und Inkubationsprogramm

ARTIKEL 15 – (1) Gründerunternehmen; Sie sind Unternehmer, die Unternehmen werden, indem sie an Entrepreneurship-Programmen teilnehmen, die von Verwaltungsgesellschaften für Technologieentwicklungszonen durchgeführt werden, oder an F&E, technologischer Innovation, Software- und Designaktivitäten beteiligt sind und als Unternehmen mit Projekten für maximal drei Jahre in Gründerzentren angesiedelt sind .

(2) Verwaltungsgesellschaft; Es führt Aktivitäten von Gründerzentren durch, um F&E und innovative Unternehmen auszubilden und junge und neue Unternehmen in den Gründerzentren zu entwickeln, die in der Region und außerhalb der Regionen der Region eröffnet wurden.

(3) Es ist erforderlich, dass die Anzahl der Mitarbeiter des Inkubator-Unternehmers, der in den außerhalb der regionalen Gebiete eröffneten Gründerzentren angesiedelt werden soll, weniger als 10 Personen beträgt und dass es sich um ein technologiebasiertes Unternehmen handelt, das in den letzten drei Jahren gegründet wurde.

(4) Verwaltungsgesellschaft; Sie weist Gründerunternehmen im Gründerzentrum im Rahmen der Bestimmungen dieser Verordnung einen Platz zu, je nach Projektdauer bis zu 36 Monaten.

(5) Verwaltungsgesellschaft; Sie kann den Unternehmer, der eine Geschäftsidee oder ein Vorhaben hat, das er umsetzen möchte, und der noch kein einkommen- und körperschaftsteuerpflichtiges Unternehmen gegründet hat, dem Vorgründungsprogramm unterwerfen und weist ihm dafür einen Platz im Gründerzentrum zu maximal 18 Monate.

(6) Verwaltungsgesellschaft; Wenn im Gründerzentrum kein Platz ist, können Gründerunternehmen oder reale Personen mit einer neuen Idee in diesen Gebäuden untergebracht werden, sofern im Verwaltungsgebäude, im F&E-Gebäude oder in anderen Gebäuden geeignete Büros vorhanden sind.

(7) Die regionale Verwaltungsgesellschaft errichtet das Inkubationszentrum spätestens innerhalb eines Jahres, wenn sich im Gebiet der Zone kein TEKMER befindet, nachdem der Betrieb aufgenommen wurde.

(8) Die Anzahl der auf dem Gebiet der Zone gelegenen Gründerzentren darf nicht weniger als zehn Prozent der Gesamtzahl der Unternehmen betragen, und die Verwaltungsgesellschaft weist den innerhalb der Zone gelegenen Gründerzentren mindestens fünf Prozent der gesamten vermietbaren Fläche des Gebäudes zu Zonenbereich. Bei Rechnungen werden Brüche voll berechnet. Gründungsunternehmen in TEKMER, falls vorhanden, innerhalb der Region werden ebenfalls in diese Berechnung einbezogen. Gründerunternehmen, die in außerhalb der Region eröffneten Gründerzentren angesiedelt sind, werden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

(9) Verwaltungsgesellschaft im Rahmen von Inkubationsprogrammen; Es bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten und im Einklang mit den Bedürfnissen von Unternehmern folgende Dienstleistungen und Unterstützungen an:

a) Bereitstellung von Büroeinrichtungen, Möbeln und Geräten, Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und Gemeinschaftsräume.

b) Bereitstellung von Sekretariats- und Unterstützungsdiensten, Bereitstellung des Zugangs zu Hard- und Software.

c) Organisation von Wettbewerben und ähnlichen Programmen zur Förderung des Unternehmertums.

d) Organisation relevanter Schulungen, Seminare und Workshops.

d) Bereitstellung von Managementunterstützung, kritischer geschäftlicher und technischer Unterstützung.

e) Bereitstellung von Beratungs- und Betreuungsdiensten in technischen und administrativen Angelegenheiten.

f) Unterstützung in den Bereichen Gründung, Kommerzialisierung, Internationalisierung und ähnlichen Bereichen.

g) Bereitstellung von Beratung zum Zugang zu Finanzmitteln im Zusammenhang mit F&E- und Innovationsaktivitäten sowie Designaktivitäten und deren Lenkung auf bestehende Programme oder Unterstützung des Treffens mit geeigneten Strukturen.

ğ) Gewährleistung der Interaktion und Kooperation zwischen den Inkubatoren untereinander und mit anderen in der Region ansässigen Unternehmen.

(10) Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass, falls TEKMER in der Zone vorhanden ist, sie von den Dienstleistungen im Rahmen dieses Artikels profitieren kann.

(11) Die regionale Verwaltungsgesellschaft, die Inkubator-Unternehmer, die in der Region geltenden Mietgebühren pro Quadratmeter; Es kann nicht mehr als fünfundzwanzig Prozent für diejenigen sein, die F&E-Projekte öffentlich gefördert haben, und fünfzig Prozent für andere. Basierend auf der Laufzeit des F&E-Vorhabens werden den Inkubationsunternehmen Flächen für maximal 36 Monate zugeteilt. Bei der Flächenvergabe wird darauf geachtet, Büroflächen ganz oder teilweise von anderen Unternehmen abzugrenzen.

(12) Die im Rahmen dieser Verordnung vorgesehenen Unterstützungen, Anreize, Befreiungen und Ausnahmen gelten auch für Gründerzentren, die außerhalb der Zonengebiete eröffnet werden. Die Bestimmungen des Gesetzes und dieser Verordnung gelten für alle anderen Arbeiten und Transaktionen in Bezug auf diese Zentren, einschließlich der Pflichten und Verantwortlichkeiten der Verwaltungsgesellschaft.“

ARTIKEL 12 – Der Ausdruck „Gesetz über Arbeitserlaubnisse von Ausländern vom 27.2.2003 mit der Nummer 4817“ im ersten Absatz von Artikel 18 derselben Verordnung wurde in „Internationales Arbeitsrecht vom 28.7.2016 mit der Nummer 6735“ geändert “.

ARTIKEL 13 – Die Wörter „Finanzministerium“ im zweiten Absatz von Artikel 19 derselben Verordnung wurden in „Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel“, „Entwicklungsministerium“ in „Ministerium“, „Finanzministerium“ geändert ” als „Finanzministerium“ und dasselbe Der Ausdruck „vom Finanzministerium“ im vierten Absatz des Artikels wurde in „vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel“ geändert.

ARTIKEL 14 – Der Ausdruck „unter der Voraussetzung, dass die maximale Höhe freigegeben wird“ in Artikel 20 Absatz 9 derselben Verordnung wurde aufgehoben.

ARTIKEL 15 – Der folgende Satz wurde nach dem ersten Satz des ersten Absatzes von Artikel 23 derselben Verordnung hinzugefügt.

„Alle Arten von Baugenehmigungs- und Nutzungsgenehmigungsverfahren für bestehende und genehmigte Gebäude innerhalb des Zonengebiets vor der Bekanntgabe der Zone und für Gründerzentren außerhalb der Zonengebiete werden von den zuständigen Institutionen und Organisationen durchgeführt, die die Baugenehmigung erteilt haben. ”

ARTIKEL 16 – Artikel 25 derselben Verordnung wurde wie folgt geändert.

“ ARTIKEL 25 – (1) In Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Bau, der Überarbeitung und Änderung des Bebauungsplans, des Baus und der Änderungen des Parzellenplans, der Durchführungsprojekte, des Baus, der Baugenehmigung und der Baugenehmigung, die nicht in dieser Verordnung enthalten sind, alle Bestimmungen des Bebauungsgesetzes Nr. und die Bestimmungen der einschlägigen Verordnung werden angewendet.

(2) Die Änderungen des Bebauungsplans in den frei bestimmten Bereichen der Technologieentwicklungszonen nach dem 01.07.2021 gemäß dem vorläufigen Artikel 20 des Bebauungsgesetzes Nr. 3194 werden vom Ministerium genehmigt.

ARTIKEL 17 – Artikel 26 Absatz 2 derselben Verordnung wurde wie folgt geändert.

„(2) In den Regionen; Ausgaben für den Bau von Infrastruktur, Verwaltungsgebäuden, F&E-Gebäuden, Werkstätten und Gründerzentren, Maschinen, Ausrüstung und Software zur Verwendung in Werkstätten, von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführten oder durchzuführenden Gründerprogrammen zur Unterstützung von F&E- und Innovationsaktivitäten sowie Designaktivitäten , Dienstleistungen von Technologietransferbüros und Technologiekooperationsprogrammen können, begrenzt auf die im Haushalt des Ministeriums festgelegten Mittel, zum Zweck der Unterstützung der regionalen Verwaltungsgesellschaft abgedeckt werden. Die für die Inanspruchnahme der Regionen in den Haushalt des Ministeriums eingestellten Mittel sind im jährlichen Investitionsprogramm enthalten und werden im Rahmen der vom Präsidium festgelegten Ausgabenprogramme verwendet.

ARTIKEL 18 – Artikel 27 derselben Verordnung wurde wie folgt geändert.

“ ARTIKEL 27 – (1) Die Verwaltungsgesellschaft, die die Unterstützung beantragen wird, füllt für jedes Investitionsjahr die Teile aus, die in den Geltungsbereich der Mittel fallen, in der Tabelle der Verteilung der regionalen Investitionsausgaben nach Jahren und reicht die Infrastruktur und das Verwaltungsgebäude ein , F&E-Gebäude, Werkstatt und Gründerzentrum, für das der Förderantrag gestellt wird Bau, Maschinen, Ausrüstung und Software zur Verwendung in Werkstätten, Gründerprogrammen, Technologietransferbürodiensten und Technologiekooperationsprogrammen gemäß dem vom Ministerium festgelegten Format, fügt den Bedarfsanalysebericht der Mittelanforderungstabelle hinzu und reicht ihn bei der Generaldirektion ein.

(2) Der Förderantrag erfolgt jährlich für drei Jahre ab dem nächsten Anlagejahr, längstens bis Ende April des laufenden Jahres. Regionen können auch später im Jahr Unterstützung anfordern.

(3) Ministerium, Regionen; Infrastruktur, Verwaltungsgebäude, F&E-Gebäude, Werkstatt- und Inkubationszentrumsbau und -maschinen, Ausrüstung und Software zur Verwendung in Werkstätten, Inkubationsprogrammen, die von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführt werden oder durchgeführt werden, um F&E- und Innovationsaktivitäten und Designaktivitäten zu unterstützen, Technologietransfer Bürodienste und Technik Es wertet die Förderanfragen zu den Kooperationsprogrammen entsprechend den budgetären Möglichkeiten aus und meldet sie zusammen mit dem Investitionsbudgetvorschlag des Ministeriums an das Strategie- und Budgetpräsidium.

(4) Die Verwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, den Betrieb in den Zonengebieten so bald wie möglich oder in den Zonengebieten, in denen der Betrieb aufgenommen wurde, aufzunehmen; kann von der Generaldirektion Unterstützung für die Ausgaben im Zusammenhang mit Infrastruktur, Verwaltungsgebäude, F&E-Gebäude, Werkstatt und Gründerzentrum beantragen.

(5) Wenn die bestehenden Gebäude innerhalb der Betriebszonen den Bedarf nicht decken können, kann die Verwaltungsgesellschaft beim Ministerium zusätzliche Unterstützung für den Bau des neuen Gebäudes beantragen. Der Unterstützungsanfrage ist auch ein Bedarfsanalysebericht beigefügt, aus dem hervorgeht, dass ein neues Verwaltungsgebäude, ein F&E-Gebäude, eine Werkstatt und ein Gründerzentrum errichtet werden müssen.

(6) Die Verwaltungsgesellschaft kann von der Generaldirektion auch Unterstützung für Gründerprogramme, Technologietransferbürodienste und Technologiekooperationsprogramme zur Unterstützung von F&E- und Innovationsaktivitäten und Designaktivitäten sowie Ausgaben im Rahmen von Maschinen, Ausrüstung und Software beantragen zur Verwendung in Werkstätten in der Zone.“

ARTIKEL 19 – Artikel 28 derselben Verordnung wurde wie folgt geändert.

“ ARTIKEL 28 – (1) Das Ministerium; Infrastruktur, Verwaltungsgebäude, F&E-Gebäude, Bau von Werkstätten und Gründerzentren, Maschinen, Ausrüstung und Software zur Verwendung in Werkstätten, von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführte oder durchzuführende Gründerprogramme zur Unterstützung von F&E- und Innovationsaktivitäten und Designaktivitäten, Technologietransfer Bürodienste und Technik Sie wertet die Unterstützungsanfrage im Zusammenhang mit den Kooperationsprogrammen aus und führt bei Bedarf Prüfungen in der Region durch.

(2) um die beantragte Unterstützung für den Bau der erforderlichen Infrastruktur, des Verwaltungsgebäudes, des F&E-Gebäudes, der Werkstatt und des Gründerzentrums für die Regionen zu bewerten;

a) Gründung der Verwaltungsgesellschaft erfolgt ist,

b) die Bebauungspläne genehmigt sind,

c) die Antragsprojekte für den Bau des im Rahmen des Projekts zu errichtenden Verwaltungsgebäudes, F&E-Gebäudes, der Werkstatt und des Inkubationszentrums bewilligt wurden,

ç) die Baugenehmigung vorliegt,

Bedingung erforderlich. Befindet sich vor der Veröffentlichung im Amtsblatt ein Gebäude im Zonengebiet, so wird die Genehmigungspflicht nicht beantragt. Notwendige Anträge werden bei der Generaldirektion in elektronischer Umgebung von der Regionalverwaltungsgesellschaft gestellt, um dieses Gebäude lizensieren zu lassen, und das Gebäude wird lizensiert. Bewilligungsverfahren stehen der Förderungsübergabe jedoch nicht entgegen.

(3) Wenn die Infrastruktur, das Verwaltungsgebäude und das Gründerzentrum für die in Anhang-3 beschriebenen Arbeiten und Verfahren nicht geeignet sind, wird die Unterstützungsanfrage der Zonenverwaltungsgesellschaft nicht berücksichtigt.

(4) Zur Bewertung des Unterstützungsantrags für Gründerprogramme, Technologietransferbürodienste und Technologiekooperationsprogramme, die von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführt werden oder durchgeführt werden, um F&E- und Innovationsaktivitäten und Designaktivitäten zu unterstützen, sowie für Maschinen, Ausrüstung und Software zur Verwendung in Werkstätten innerhalb der Grenzen der Region;

a) Gründung der Verwaltungsgesellschaft erfolgt ist,

b) die Region in Betrieb genommen wurde,

c) Einrichtung des Inkubationszentrums oder der Technologietransferstelle (Einheit),

ç) Die Programme/Dienstleistungen werden nicht von einem anderen Unternehmen oder dem Unternehmen, mit dem es ein Partner ist, sondern von dem Regionalmanagerunternehmen selbst erstellt,

d) Für einen Aufwands- oder Investitionsposten wurde eine Supportanfrage gestellt,

e) Maschinen, Geräte und Software, die Gegenstand des Unterstützungsantrags sind, mit dem Branchenbereich kompatibel sind, in dem die Unternehmen in der Region überwiegend tätig sind, oder mit den im regionalen Strategieplan enthaltenen Branchenbereichen kompatibel sind,

f) Die Universität, die zu den Anteilseignern der Verwaltungsgesellschaft gehört, verfügt nicht über die Maschinen, Geräte und Software, für die Unterstützung beantragt wird, oder, falls vorhanden, wurde von der Universität genehmigt, dass eine Nutzung nicht möglich ist regionale Unternehmen,

g) Dass die von der Verwaltungsgesellschaft im Rahmen der Förderung angeschafften Maschinen, Geräte und Software für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Übertragung der Förderung durch das Ministerium nicht verkauft, nicht vermietet werden dürfen anderen Personen, Institutionen/Organisationen in einer Weise, die eine gemeinsame Nutzung der Unternehmen in der Region verhindert, zugesagt wurde, dass es unter keinen Umständen übertragen wird,

ğ) Der Abschlussbericht gemäß dem vom Ministerium festgelegten Format, der die tatsächlichen Ergebnisse und die Rechnung oder den Ausgabenbeleg als Grundlage für die Ausgaben enthält, wurde an die Generaldirektion gesendet,

Bedingung erforderlich.

(5) um die Unterstützungsanfragen aus den Regionen auszuwerten; Das Ministerium wird darüber informiert, ob die Zone in Betrieb genommen wurde, ob Mittel wie in den Vorjahren verwendet wurden oder nicht, die Höhe der im Laufe des Jahres gestellten Anträge auf Abschlagszahlungen und andere angeforderte Informationen und Dokumente.“

ARTIKEL 20 – Der Ausdruck „Dokument“ im ersten Absatz von Artikel 29 derselben Verordnung wurde in „und Standortinformationen der Hersteller“ geändert, und der Ausdruck „FuE-Gebäude, Werkstatt“ wurde nach dem Ausdruck „Verwaltungsgebäude“ hinzugefügt “ im vierten Absatz desselben Artikels. und der folgende Absatz wurde demselben Artikel hinzugefügt.

„(6) Bei der Bewertung des Fortschrittsberichts für die Errichtung der Energieerzeugungsanlage, die zu den Infrastrukturinvestitionen gehört; Dabei werden der aktuelle Jahresverbrauch der Region und der geplante Jahresverbrauch der nächsten drei Jahre berücksichtigt.“

ARTIKEL 21 – Der Ausdruck „FuE-Gebäude, Werkstatt“ wurde nach dem Ausdruck „Verwaltungsgebäude“ in Artikel 30 Absatz 1 derselben Verordnung hinzugefügt, und die folgenden Sätze wurden demselben Absatz hinzugefügt.

„Bei den vom Ministerium zu leistenden Unterstützungszahlungen für die Ausgaben der Verwaltungsgesellschaft für die Gründerprogramme, die Dienstleistungen des Technologietransferbüros und die Aktivitäten der Technologiekooperation sowie für die in den Werkstätten zu verwendenden Maschinen, Geräte und Software; Der türkische Lira-Gegenwert der in ausländischer Währung getätigten Ausgaben wird über den Devisenverkaufskurs der Zentralbank der Republik Türkei am Rechnungsdatum berechnet. Übersteigt der errechnete Betrag den für diese Ausgabe im Journal erfassten Betrag, so wird der im Journal erfasste Betrag zugrunde gelegt.

ARTIKEL 22 – Der Titel des sechsten Abschnitts derselben Verordnung wurde wie folgt geändert.

„Befreiungen, Rabatte und Ausnahmen, zu unterstützende Programme, Unterstützung von Doktoranden, Risikokapitalpraktiken, Überwachung und Inspektion der Region“

ARTIKEL 23 – Artikel 35 derselben Verordnung wurde wie folgt geändert.

“ ARTIKEL 35 – (1) Die Grundsätze in Bezug auf die Befreiung, Befreiung und Rabattanwendung in der Region lauten wie folgt:

a) Die Einkünfte der Verwaltungsgesellschaften aus Tätigkeiten aller Art im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes sind bis zum 31.12.2028 von der Körperschaftsteuer befreit. Die Verwaltungsgesellschaft beantragt die Anwendung dieser Befreiungen bei dem Finanzamt, dem sie angeschlossen ist. Die Verwaltungsgesellschaft ist auch von der Stempelsteuer in Bezug auf ausgestellte Papiere zur Umsetzung des Gesetzes, von Gebühren in Bezug auf Transaktionen und von der Grundsteuer aufgrund von Immobilien, die sie im Zonengebiet besitzt, befreit.

b) Einkommens- und Körperschaftssteuerzahler, die in der Zone ausschließlich mit Software-, Design- oder F&E-Aktivitäten in dieser Zone tätig sind, sind bis zum 31.12.2028 von der Einkommens- und Körperschaftssteuer befreit. Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, wenden sich Steuerpflichtige an das Finanzamt, dem sie angeschlossen sind. Für die Anwendung dieser Befreiung sind diesem Antrag Unterlagen beizufügen, die bei der Verwaltungsgesellschaft einzuholen sind und aus denen hervorgeht, dass der Steuerpflichtige in der Region ansässig ist und welche Tätigkeitsbereiche der Steuerpflichtige hat.

c) Bis zum 31.12.2028 wird die Steuer, die auf die Löhne des in der Zone tätigen F&E-, Konstruktions- und Supportpersonals im Zusammenhang mit diesen Aufgaben berechnet wird, vor dem 1.1.2022 im 32. Artikel der Einkommenssteuer gezahlt Gesetz vom 31.12.1960 mit der Nummer 193. Das in Artikel 1.1.2022 geregelte Mindestlebensgeld, der verbleibende Steuerbetrag nach Abzug der Steuer, die der in Artikel 23 Absatz 1 des Gesetzes Nr 193 (18); Die Aufhebung erfolgt durch Abzug der auf der einzureichenden Quellensteuererklärung angefallenen Steuer. Zu Gebühren in diesem Rahmen ausgestellte Papiere sind von der Stempelsteuer befreit. Die Anzahl der unterstützenden Mitarbeiter, die von Anreizen in Bezug auf den Einkommensteuerabzug und die Versicherungsprämie des Arbeitgebers profitieren, darf zehn Prozent der Gesamtzahl des F&E- und Konstruktionspersonals nicht übersteigen. Bei der Berechnung der Anzahl des Hilfspersonals werden die Bruchzahlen zur nächsten ganzen Zahl addiert. Übersteigt die Zahl des Hilfspersonals zehn Prozent der Gesamtzahl des F&E- und Konstruktionspersonals, werden Anreize ausgehend vom Gehalt des Hilfspersonals mit dem niedrigsten Bruttolohn angewendet. Bei gleichen Bruttolöhnen werden die Hilfskräfte, deren Gehalt gefördert wird, von der Unternehmerfirma bestimmt, für die sie tätig sind. Dieser Satz wird für die Zonengesellschaften mit einer Gesamtzahl von Mitarbeitern bis zu fünfzehn (ausgenommen) mit zwanzig Prozent angewendet. In den Geltungsbereich dieser Förderung fallen auch die Löhne, die den Wochenferien und bezahlten Jahresurlaubszeiten sowie den Feiertagen entsprechen, die im Gesetz Nr. 2429 vom 17.3.1981 über nationale Feiertage und allgemeine Feiertage festgelegt sind. Bei der Berechnung werden Bruchzahlen zur nächsten ganzen Zahl addiert. Löhne für mehr als 45 Stunden pro Woche und zusätzliche Arbeitsstunden können nicht von diesem Anreiz profitieren. Die Verwaltungsgesellschaft prüft, ob die Personen, deren Lohn von der Einkommensteuerabzugsförderung profitiert, tatsächlich in der Zone arbeiten. Damit dieser Anreiz umgesetzt werden kann, muss dem betreffenden Unternehmer die Liste aller in der Region tätigen und gemäß dieser Verordnung definierten F&E-, Design- und Unterstützungsmitarbeiter, ihre Stellenbeschreibungen in F&E- und Designprojekten, ihre Qualifikationen und Arbeitszeiten zur Verfügung gestellt werden Verwaltungsgesellschaft monatlich und übermittelt sie monatlich an die Verwaltungsgesellschaft. Bei der Berechnung der Steuer, die auf den Bruttobetrag der Nettolohnzahlungen des Personals zu erheben ist, das in der Zone außerhalb des Anreizbereichs arbeitet, sollten die durch das Gesetz vorgesehenen Steueranreize bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt werden. Im Geltungsbereich des Gesetzes verdientes F&E-, Design- und Supportpersonal, Prämien, Auch Prämien und ähnliche Zahlungen sind im Rahmen des Incentives enthalten. Themen wie Stunden, Sätze, Dauer, Löhne im Rahmen dieses Absatzes werden monatlich und auf 30-Tage-Basis berechnet.

ç) Kommunen erheben keine Abwassergebühren von Regionen, die Kläranlagen betreiben.

d) Einkommens- oder Körperschaftssteuerzahler, die in der Region tätig sind, können aufgrund von Software-, Design- oder F&E-Aktivitäten von den Steueranreizen im Gesetz Nr. 4691 insgesamt profitieren. In diesem Fall können sie für dasselbe Software-, F&E- oder Designprojekt nicht von den Steueranreizen profitieren, die im Körperschaftsteuergesetz Nr. 5520 vom 13.6.2006, Gesetz Nr. 193 und Gesetz Nr. 5746 enthalten sind.

e) Sofern es in direktem Zusammenhang mit den Projekten steht, die von den in den Unternehmen der Region tätigen F&E- und Konstruktionsmitarbeitern durchgeführt werden, in Fällen, in denen einige der Aktivitäten im Rahmen des Projekts außerhalb der Region durchgeführt werden müssen, der Anteil vom Präsidenten der Republik gesondert oder gemeinsam festzulegen, sofern sie nicht hundert Prozent der Gebühren für diese Tätigkeiten außerhalb der Region übersteigt, die im Rahmen der Einkommensteuerabzugsförderung bewertet werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Einkommensteuerabzugsanreizes auch Zeiten, die außerhalb der Zone verbracht werden, im Rahmen des Einkommensteuerabzugsanreizes berücksichtigt, sofern sie zwanzig Prozent der Gesamtzahl der in der Zone tätigen Mitarbeiter oder der Gesamtzahl nicht überschreiten Arbeitsstunden, die dem Anreiz unterliegen, mit Ausnahme der in diesem Absatz genannten Fälle. Präsident, Er ist berechtigt, diesen auf zwanzig Prozent festgelegten Satz in den zu bestimmenden regionalen und/oder sektoralen Bereichen auf bis zu fünfundsiebzig Prozent zu erhöhen oder wieder auf den gesetzlichen Satz herabzusetzen. Um von der Förderung im Rahmen dieses Absatzes profitieren zu können, ist es zwingend erforderlich, die Genehmigung der regionalen Verwaltungsgesellschaft einzuholen und das Ministerium zu informieren. Wenn mit Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft festgestellt wird, dass die außerhalb der Zone verbrachte Zeit nicht mit der in der Zone ausgeführten Aufgabe zusammenhängt, ist das betreffende Unternehmen für den Steuerverlust und die damit verbundenen Strafen verantwortlich. Um die Ausnahme im Rahmen dieses Absatzes anzuwenden; Wenn mit Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft festgestellt wird, dass die außerhalb der Zone verbrachte Zeit nicht mit der in der Zone ausgeführten Aufgabe zusammenhängt, ist das betreffende Unternehmen für den Steuerverlust und die damit verbundenen Strafen verantwortlich. Um die Ausnahme im Rahmen dieses Absatzes anzuwenden; Wenn mit Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft festgestellt wird, dass die außerhalb der Zone verbrachte Zeit nicht mit der in der Zone ausgeführten Aufgabe zusammenhängt, ist das betreffende Unternehmen für den Steuerverlust und die damit verbundenen Strafen verantwortlich. Um die Ausnahme im Rahmen dieses Absatzes anzuwenden;

1) In Fällen, in denen es notwendig ist, einen Teil des Software- oder F&E- oder Designprojekts durchzuführen, das vom Unternehmer außerhalb der Region durchgeführt wird, die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter in Bezug auf Projekte mit einem begründeten Vorschlag zu den Teilen das Unternehmerunternehmen, Software- oder F&E- oder Designprojekt, das außerhalb der Region verbracht werden soll, Er übermittelt Informationen über die Zeiträume, in denen er in den Projekten gearbeitet hat, und seine Gehälter an das Managerunternehmen.

2) Der begründete Vorschlag des Unternehmers wird von der Verwaltungsgesellschaft geprüft und es wird festgestellt, dass ein Teil des Software- oder F&E- oder Designprojekts nicht in der Region durchgeführt werden kann (es muss zwingend außerhalb der Region durchgeführt werden) und die in der Region durchgeführten Software-, Design- oder F&E-Tätigkeiten bestimmt werden. Sofern festgestellt wird, dass sie in den Rahmen desselben Software- oder F&E- oder Designprojekts fallen, wird der begründete Vorschlag von der Verwaltungsgesellschaft genehmigt.

3) Die Software oder das Dokument oder andere unterstützende Dokumente, die von der Institution oder Organisation, in der die F&E-Arbeit durchgeführt wird, erhalten wurden, in Bezug auf die Zeit, die das F&E- oder Designpersonal in der Zone außerhalb der Zone in Bezug auf die Software oder das F&E- oder Designprojekt verbracht hat, das sie durchzuführen, werden der Verwaltungsgesellschaft vorgelegt.

f) Einkommenssteuerabzugsanreiz, der separat oder gemeinsam vom Präsidenten des F&E- und Konstruktionspersonals festgelegt wird, das in den Unternehmen der Region tätig ist, sofern er 100 % des Lohns für die außerhalb der Region verbrachte Zeit nicht übersteigt, höchstens anderthalb Jahre für Postgraduierte und zwei Jahre für Doktoranden In diesem Zusammenhang ist es zwingend erforderlich, die Genehmigung der regionalen Verwaltungsgesellschaft einzuholen und das Ministerium zu informieren, um von der Förderung zu profitieren. Wenn festgestellt wird, dass die außerhalb der Zone verbrachte Zeit nicht im Genehmigungsbereich liegt, ist das entsprechende Unternehmen mit Genehmigung der Verwaltungsgesellschaft für den Steuerverlust und die damit verbundenen Strafen verantwortlich. Die Zeit, die in der postgradualen Ausbildung verbracht werden muss, um die Ausnahme im Rahmen dieses Absatzes anzuwenden, Sie errechnet sich mit Zustimmung der regionalen Trägergesellschaft unter Berücksichtigung des von der Hochschule genehmigten Studienprogramms. Bei diesen Berechnungen können auch Forschungsarbeiten im Rahmen der Lehrveranstaltungen der Graduiertenausbildung berücksichtigt werden. Bei der Anwendung von Anderthalb- und Zweijahresfristen werden die im Rahmen der Eintragungssperre verstrichenen Zeiten nicht berücksichtigt.

g) Umzusetzen bis 31.12.2028, Kapitalunterstützungen, die von Einkommens- und Körperschaftssteuerzahlern für diejenigen bereitgestellt werden, die in der Zone tätig sind, die zur Finanzierung von Projekten im Geltungsbereich des Gesetzes verwendet werden, vorausgesetzt, dass sie zehn Prozent nicht überschreiten das deklarierte Einkommen oder Unternehmenseinkommen und zwanzig Prozent des Eigenkapitals. Gemäß Artikel 89 der Gewerbeeinnahmen und gemäß Artikel 10 des Gesetzes Nr. 5520 erfolgt der Abzug bei der Bestimmung des Unternehmenseinkommens. Der abzuziehende Betrag darf 1.000.000 Türkische Lira pro Jahr nicht überschreiten. Der Präsident ist ermächtigt, die Sätze und die Geldgrenze in diesem Artikel um die Hälfte herabzusetzen oder bis auf das Vierfache zu erhöhen. Falls die zur Finanzierung der Projekte in diesem Rahmen zu verwendenden Kapitalzuschüsse der Einkommens- und Körperschaftsteuerzahler nicht mindestens vier Jahre nach der Übertragung in den betreffenden Unternehmen verbleiben, werden die Anteile verkauft oder das investierte Kapital teilweise veräußert oder vollständig zurückgenommen, werden die durch den Rabatt nicht rechtzeitig angefallenen Steuern zusammen mit den Verzugszinsen eingezogen. Rabatte werden auch für vorübergehende Steuerperioden verwendet. Die Kapitalunterstützung kann auf folgende Weise erfolgen:

1) Von Einkommens- oder Körperschaftsteuerzahlern bereitgestellte Kapitalunterstützung muss von Steuerzahlern bereitgestellt werden, die Unternehmen, die in der Zone tätig sind, Kapitalunterstützung gewähren, indem sie Partner werden und Kapital während oder nach der Gründung des Unternehmens investieren.

2) Der Betrag, der als Abschlag berücksichtigt werden kann, ist auf zehn vom Hundert des nach Abzug aller Vorjahresverluste und aller Abschläge und Ausnahmen verbleibenden Restbetrags von der Gesamtsumme der deklarierten Erträge und Einnahmen im Kalenderjahr, in dem die Kapitalförderung vorgesehen ist, begrenzt reale Personen. Bei Körperschaftsteuerpflichtigen ist sie auf maximal zehn Prozent der Körperschaftserträge begrenzt, sofern diese zwanzig Prozent des Eigenkapitals zu Beginn des Abrechnungszeitraums, in dem die Kapitalförderung gewährt wird, und bei der Festsetzung des Abzugsbetrags nicht übersteigt Betrag, nicht rechtlich anerkannte Aufwendungen werden dem Handelsbilanzgewinn oder -verlust als Unternehmenseinnahmen hinzugerechnet, alle Vorjahresverluste und alle etwaigen Abzüge eingeschlossen und der durch Abzug der Ausnahmen ermittelte Betrag [Handelsbilanzgewinn (Verlust) + illegale Ausgaben – Vorjahresverluste – alle Rabatte und Ausnahmen] werden berücksichtigt.

ğ) Unternehmer, die in der Technologieentwicklungszone und der spezialisierten Technologieentwicklungszone gemäß dem Gesetz tätig sind, innerhalb des Zeitraums, in dem die Einkünfte der Unternehmer von der Einkommens- oder Körperschaftssteuer befreit sind, die ausschließlich in diesen Zonen erzielt und für die Systemverwaltung verwendet werden , Datenverwaltung, Geschäftsanwendungen, Branchen-, Internet-, Spiel-, mobile und militärische Führungsanwendungen. Damit die Lieferungen und Leistungen in Form von Software im Anwendungsbereich des Umsatzsteuergesetzes Nr. 3065 vom 25.10.1984 wird mit Zustimmung der geschäftsführenden Gesellschaft ein Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt.

h) Jährliche Informationen, die gemäß dem von der Generaldirektion festgelegten Formular erstellt wurden, über die Aktivitäten der Zonenverwaltungsgesellschaft und der Unternehmer in der Zone, die von ihrem eigenen Wirtschaftsprüfer oder zertifizierten Wirtschaftsprüfer genehmigt wurden, werden an die Generaldirektion übermittelt elektronisch bis Ende Mai eines jeden Jahres.

ı) Spezialisierte Technologieentwicklungszonen profitieren auch von der Unterstützung, den Anreizen, Befreiungen und Ausnahmen, die den Zonen gewährt werden.

i) Waren, die zur Verwendung in Forschungen im Zusammenhang mit Software, F&E, Innovations- und Designprojekten, die im Rahmen des Gesetzes in den Regionen durchgeführt werden, eingeführt werden, Zölle und alle Arten von Geldern, Papieren und Transaktionen, die in diesem Bereich getätigt werden, sind von der Stempelung befreit Zoll und Gebühr. Im Rahmen dieser Ausnahme eingeführte Waren; Es besteht aus den Waren, die in der Genehmigung angegeben sind, die von der Generaldirektion genehmigt und über das Single-Window-System an das Handelsministerium gesendet werden, um in der Forschung im Zusammenhang mit F&E-, Innovations- und Designprojekten verwendet zu werden. Unternehmen, die von dieser Befreiung profitieren, müssen ihre Anträge gemäß dem Antragsformular und seinen Anhängen, die von der Generaldirektion festgelegt werden, der regionalen Verwaltungsgesellschaft mitteilen. Die regionale Führungsgesellschaft bewertet, ob die Nachfrage nach importierten Gütern im Hinblick auf die Eignung für das Projekt im Rahmen von Artikel 14 angemessen ist. In diesem Zusammenhang sendet die regionale Verwaltungsgesellschaft den Antrag, einschließlich Informationen über die Waren, die sie für geeignet hält, eingeführt zu werden, über das Single-Window-System des Handelsministeriums an die Generaldirektion. Die Generaldirektion bewertet den Antrag, wenn sie es für angemessen hält, genehmigt sie den Antrag und benachrichtigt das Handelsministerium über das Single-Window-System zur Verwendung in Zollverfahren.

j) Die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten werden bei der Durchführung dieser Verordnung nicht als Entwurfstätigkeiten betrachtet:

1) Marktscans, Marktforschung oder Verkaufsförderungs- und Marketingaktivitäten.

2) Aktivitäten zur Qualitätskontrolle.

3) Forschungsaktivitäten im Zusammenhang mit Gründung und Organisation.

4) Ausgaben für Investitionstätigkeiten für Produktion und Produktionsinfrastruktur, Planung der kommerziellen Produktion und des Massenproduktionsprozesses.

5) Verwendung entwickelter Prozesse, die außerhalb eines Designprojekts erfunden wurden oder existieren.

6) Anfertigen und Verteilen von Kopien von Prototypen für Bemusterungen und Verbrauchertests zu Werbezwecken.

7) Direkter oder eingebetteter Technologietransfer, der nicht dazu dient, ein neues Verfahren, System oder Produkt einzuführen, ohne Teil eines Designprojekts zu sein.

8) Aktivitäten zum Schutz dieser Rechte, mit Ausnahme des Erwerbs von Rechten an geistigem Eigentum in Bezug auf das durch Designaktivitäten entwickelte Produkt oder Verfahren.

9) Die Zeichen, Wappen, Embleme, Insignien oder Konfessionen, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 2 bis der Pariser Verbandsübereinkunft fallen und die außerhalb dieses Anwendungsbereichs liegen, aber in religiöser, historischer und kultureller Hinsicht öffentliches Eigentum geworden sind Werte und nicht von den zuständigen Behörden autorisiert sind, sind unangemessen

10) Entwerfen von Aktivitäten, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.

k) Transaktionen bezüglich der Anwendung von Befreiungen und Ausnahmen in der Region unterliegen den einschlägigen Rechtsvorschriften des Ministeriums für Finanzen und Finanzen.“

ARTIKEL 24 – Der Titel von Artikel 35/A derselben Verordnung und die Absätze 1, 3, 4 und 8 wurden wie folgt geändert.

„Programme zur Unterstützung“

„(1) Der monatliche Lohn, der jedem dieser Mitarbeiter von den Unternehmen der Technologieentwicklungszonen gezahlt wird, die Mathematik-, Physik-, Chemie- und Biologie-Bachelorprogramme von Hochschuleinrichtungen und F&E-Personal mit mindestens einem Bachelor-Abschluss in den zu benennenden Bereichen beschäftigen des Ministeriums nach Stellungnahme des Hochschulrates, Der monatliche Bruttobetrag des für das Jahr beantragten Mindestlohns wird aus den in den Haushalt des Ministeriums einzustellenden Mitteln für einen Zeitraum von zwei Jahren gedeckt.

„(3) Diese Förderung gilt gleichermaßen für die Absolventinnen und Absolventen des zu fördernden Programms, die in den Verwaltungsgesellschaften der Technology Development Zones, Incubation Centers und Technology Transfer Office (Unit) Services beschäftigt sind.

(4) Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Personal am 01.07.2017 (einschließlich) die grundständigen Studiengänge Mathematik, Physik, Chemie und Biologie der Hochschuleinrichtungen, die eingestellt werden sollen, und das Personal die zu besetzenden Fachrichtungen absolviert haben vom Ministerium nach Stellungnahme des Hochschulrates am 02.03.2021 (einschließlich) bekannt gegeben Es ist unbedingt erforderlich, nach dem Datum von ) eingestellt und zum ersten Mal in dem betreffenden Unternehmen der Technologieentwicklungszone beschäftigt zu werden.“

„(8) Damit die Zahlungen im Rahmen dieser Förderung geleistet werden können, ist ein Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die oben genannten, von der Verwaltungsgesellschaft geprüften und genehmigten Bedingungen erfüllt sind und dass die Zeitlöhne von der Gesellschaft zu zahlen sind das zuständige Personal, sind dem Ministerium vorzulegen. Der vom Ministerium genehmigte Betrag wird bis zum Ende des dritten Monats nach Zustellung des Berichts auf das vom Unternehmen mitgeteilte Bankkonto eingezahlt.

ARTIKEL 25 – Die folgenden Artikel wurden hinzugefügt, um nach Artikel 35/A derselben Verordnung zu kommen.

„ Doktorandenförderung

ARTIKEL 35/B – (1) Der monatliche Bruttobetrag des Mindestlohns, der auf das F&E-Personal des Doktoranden angewendet wird, das von den Unternehmen in den Technologieentwicklungszonen zum ersten Mal nach dem Datum des 02.03.2021 (einschließlich) beschäftigt wird, z für einen Zeitraum von zwei Jahren und kann vom Ministerium getragen werden, begrenzt auf die Mittel, die in den Haushalt des Ministeriums eingestellt werden sollen.

(2) Der monatliche Grundlohn des von dem Unternehmen beschäftigten FuE-Personals, das von dieser Förderung profitieren kann, darf das Eineinhalbfache des Bruttomindestlohns nicht unterschreiten.

(3) Die Förderung pro Unternehmen ist auf maximal zwei Promovierende in den Promotionsprogrammen der Universitäten begrenzt. Damit Unternehmen von dieser Förderung profitieren können, ist es erforderlich, dass die von ihnen beschäftigten Doktoranden keine Förderung von einer anderen öffentlichen Einrichtung erhalten.

(4) Damit das Unternehmen diese Förderung in Anspruch nehmen kann, muss der einzustellende Doktorand im Promotionsprogramm der Universitäten in der Türkei eingeschrieben sein, die Studienzeit absolviert und die Abschlussarbeitsphase bestanden haben.

(5) Technologieentwicklungszonen-Verwaltungsgesellschaften sind verpflichtet, die Beschäftigung des in den Unternehmen beschäftigten Personals im Rahmen dieser Förderung, das Ausscheiden aus dem Dienst, den Abschluss des Promotionsprogramms und das Ausscheiden zu verfolgen und dem Ministerium anzuzeigen.

(6) Firmen, die von dieser Unterstützung profitieren werden, melden ihre Anforderungen an die regionale Verwaltungsgesellschaft. Die regionale Verwaltungsgesellschaft prüft, ob der Antrag im Hinblick auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften angemessen ist. In diesem Zusammenhang übermittelt sie dem Ministerium den Antrag, den sie für angemessen hält, und den Bericht, aus dem hervorgeht, dass die Bedingungen dieses Artikels erfüllt sind, bis Ende des Monats, der auf die Anfrage des betreffenden Unternehmens über das Portal folgt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nicht davon absehen, Bewerbungen regionaler Unternehmen entgegenzunehmen, und kann die Bewerbungen nicht auf Angemessenheit prüfen. Die Mindestinformationen und sonstigen relevanten Punkte, die in den im Rahmen dieser Unterstützung zu erstellenden Bericht aufgenommen werden müssen, werden vom Ministerium festgelegt.

(7) Für diese Förderung an das Unternehmen zu leistende Zahlungen leistet das Ministerium bis zum Ende des dritten Monats nach Abgabe des Gutachtens nach Maßgabe der im Rahmen der Förderung vorzunehmenden Berechnung des Personals, unter Berücksichtigung der mitgeteilten Anzahl Versicherungsprämientage des jeweiligen Monats.

(8) Personal, das in Verwaltungsgesellschaften für Technologieentwicklungszonen beschäftigt ist, fällt nicht in den Geltungsbereich dieser Unterstützung.

Venture-Capital-Anwendungen

ARTIKEL 35/C –(1) In den ab dem 01.01.2022 einzureichenden jährlichen Einkommens- und Körperschaftsteuererklärungen sind Einkommens- und Körperschaftsteuerpflichtige, deren Einkünfte im Rahmen des vorläufigen Artikels 2 des Gesetzes befreit sind und deren Einkünfte 1.000.000 Türkische Lira betragen, und oben werden zwei Prozent dieses Betrags auf ein vorläufiges Konto in den Verbindlichkeiten überwiesen. Der im Rahmen dieses Absatzes zu überweisende Haftungsbetrag ist auf jährlich 20.000.000 Türkische Lira begrenzt. Bis zum Ende des Jahres, in dem das temporäre Konto eingerichtet wird, ist es obligatorisch, die Anteile von Risikokapital-Investmentfonds zu kaufen, die gegründet wurden, um in in der Türkei ansässige Unternehmer zu investieren, oder in Risikokapital-Investmentfonds oder andere Unternehmer zu investieren, die in Gründerzentren tätig sind im Geltungsbereich des Gesetzes. Wird der genannte Betrag bis zum Ende des betreffenden Jahres nicht überwiesen, Zwanzig Prozent der im Rahmen dieses Gesetzes von der Jahreserklärung befreiten Einkünfte können nicht der im jeweiligen Jahr in Anspruch genommenen Einkommen- und Körperschaftsteuerbefreiung unterliegen. Steuern, die aufgrund dieses Betrags nicht fristgerecht eingezogen werden, werden ohne Anrechnung einer steuerlichen Verluststrafe erhoben. Der Präsident ist ermächtigt, die Beträge und Sätze in diesem Absatz auf null zu reduzieren oder sie zusammen oder einzeln bis auf das Fünffache zu erhöhen.

ARTIKEL 26 – Der folgende Absatz wurde dem ersten Absatz von Artikel 36 derselben Verordnung hinzugefügt.

„c) Das Ministerium kann im Rahmen der Pflichten und Verantwortlichkeiten der Verwaltungsgesellschaft und der Unternehmer die in dieser Verordnung festgelegten Fristen für ihre Aktivitäten und Praktiken im Falle höherer Gewalt verlängern.“

ARTIKEL 27 – Der Ausdruck „Finanzen“ im zweiten Absatz von Artikel 38 derselben Verordnung wurde in „Finanzen und Finanzen“ geändert, die Ausdrücke „und sein Anhang zum Ministerrat“ im zweiten und vierten Absatz desselben Artikels wurden in denselben Absätzen in „An die Präsidentschaft“ und „Finanzministerium“ geändert.Die Formulierungen „zur Vorlage an das Premierminister“ und „An das Premierminister“ wurden aufgehoben.

ARTIKEL 28 – Artikel 42 derselben Verordnung wurde wie folgt geändert.

„ ARTIKEL 42 – (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Minister für Industrie und Technologie ausgeführt.“

ARTIKEL 29 –Die Worte „Ministerrat“ in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe y und in Artikel 11 Absatz 5 derselben Verordnung werden durch „Präsident“ ersetzt; Der Ausdruck „An den Ministerrat“ in Artikel 5 Absatz 6 wird in „Präsident“ geändert; Die Worte „Ministerrat“ im zwölften und dreizehnten Absatz von Artikel 20 stehen für „Präsident“; Der Ausdruck „vom Entwicklungsministerium“ in Artikel 26 Absatz 6 wird ersetzt durch „Strategie- und Haushaltspräsidium“; Der Ausdruck „Entwicklungsministerium“ in Artikel 26 Absatz 7 wird durch „Strategie- und Haushaltsvorsitz“ ersetzt; In Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b und in Artikel 37 Absatz 1 werden die Ausdrücke „Finanzen“ als „Finanzen und Finanzen“ bezeichnet;

ARTIKEL 30 – Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und tritt am 3.2.2021 in Kraft.

ARTIKEL 31 – Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Minister für Industrie und Technologie ausgeführt.

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