Freizonen in der Türkei: Standorte, Genehmigungen, Zoll
Was eine Freizone in der Türkei ist, welche 19 Zonen bestehen, wer dort arbeiten darf und wie Waren die Grenze passieren.
Inhaltsverzeichnis

Eine Freizone (serbest bölge) ist ein eingezäuntes Gebiet in der Türkei, das zollrechtlich als außerhalb des türkischen Zollgebiets gelegen gilt. Es bestehen neunzehn Zonen, jede unter einer Direktion des Handelsministeriums und, außer Rize, mit einer eigenen Betreibergesellschaft. Um dort tätig zu werden, braucht ein Unternehmen eine Betriebsgenehmigung. Jede Warenbewegung wird erfasst.
Kurz gefasst · geprüft am 25.10.2026
Neunzehn Zonen, eine Genehmigung und feste Regeln am Zaun.
- 19 Zonen sind in Betrieb. Ihre Gründungsjahre reichen von 1985 (Mersin und Antalya) bis 2021 (Westanatolien).
- Für den Zoll außerhalb, für den Ursprung innerhalb. Zollrechtlich gilt eine Zone als außerhalb des türkischen Zollgebiets gelegen. Für die Ursprungsregeln (menşe, das Land, in dem die Waren hergestellt wurden) gilt sie als innerhalb gelegen.
- Kein Handel ohne Genehmigung. Die Betriebsgenehmigung (faaliyet ruhsatı) gilt je nach Nutzerart und Gegenstand der Tätigkeit 15 bis 45 Jahre. Die Antragsgebühr beträgt 5.000 US-Dollar und wird bei Ablehnung der Genehmigung erstattet.
- Befreiungen haben Bedingungen. Einkünfte aus in der Zone hergestellten Waren sind von der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer befreit, wenn die Waren ins Ausland, in dieselbe Zone oder in andere Zonen verkauft werden und die Genehmigung für die Produktion gilt. Der Steuerabzug auf Löhne entfällt nur, wenn die Ausfuhren mindestens 85 % des FOB-Werts (Preis ohne Fracht und Versicherung) der in der Zone hergestellten Waren erreichen.
- Eine Gebühr auf dem Weg durch das Tor. Nutzer mit einer Produktionsgenehmigung zahlen eine Sonderkontogebühr: 0,1 % des CIF-Werts (Preis einschließlich Fracht und Versicherung) für Waren aus dem Ausland und 0,9 % des FOB-Werts für Waren, die in die Türkei gelangen.
Was eine Freizone ist: der Zaun und die Verantwortlichen dahinter
Das Freizonensystem der Türkei beruht auf Gesetz 3218, dem Freizonengesetz (Serbest Bölgeler Kanunu) vom 06.06.1985. Seine erklärten Ziele sind, Investitionen und Produktion für den Export zu fördern, ausländische Direktinvestitionen und den Technologietransfer zu beschleunigen, Unternehmen auf den Export auszurichten und den internationalen Handel auszubauen. Das Handelsministerium datiert den Betrieb der Zonen auf 1987, und in seiner Gründungsliste stehen Mersin und Antalya bei 1985.
- Zollgebiet (gümrük bölgesi)
- Das Gebiet, in dem die Zollregeln eines Landes gelten: Zölle sowie Einfuhr- und Ausfuhrverfahren.
- Zollrechtlich außerhalb
- Zollrechtlich gilt eine Freizone als außerhalb des türkischen Zollgebiets gelegen, bis die Türkei Vollmitglied der EU wird.
- Für den Ursprung innerhalb
- Der Ursprung (menşe) ist das Land, in dem Waren hergestellt wurden. Für die Ursprungsregeln gilt eine Freizone als innerhalb der Türkei gelegen.
- Freier Verkehr (serbest dolaşım)
- Der Zollstatus von Waren, die innerhalb der Türkei und der EU ohne weitere Zölle weiterbefördert werden dürfen.
- Ergebnis
- Waren aus der Türkei gelangen im Ausfuhrverfahren in eine Zone. Waren aus einer Zone werden in der Türkei in den freien Verkehr überführt, also im Einfuhrverfahren. Zonennutzer kaufen Waren aus dem Ausland zollfrei sowie Waren und Dienstleistungen aus der Türkei ohne Mehrwertsteuer.
Der Präsident
Nur der Präsident entscheidet über den Standort einer Zone und den Verlauf ihres Zauns. Der Präsident ermächtigt auch die Unternehmen, die eine Zone errichten oder betreiben.
Die Betreibergesellschaft
Eine Gründungs- und Betreibergesellschaft, Bölge Kurucu ve İşleticisi (BKİ), investiert in eine neue Zone oder erneuert eine bestehende und betreibt sie. Türkische oder ausländische Personen sowie öffentliche Stellen können dazu ermächtigt werden.
Das Handelsministerium
Die Generaldirektion für Freizonen (Serbest Bölgeler Genel Müdürlüğü) in Ankara entscheidet über Genehmigungen. Jede Zone hat eine Zonendirektion (Serbest Bölge Müdürlüğü), die Genehmigungsanträge entgegennimmt.

Für ein Unternehmen, das Waren aus dem Ausland per Post in die Türkei versendet, gelten andere Zollregeln.
Die Standorte der 19 Zonen: Betreiber, Orte, Jahre und Zahlen
Neunzehn Zonen sind in Betrieb, verteilt auf sechs Regionen nach der Einteilung des Ministeriums. Die Namen entsprechen der Schreibweise des Ministeriums. A.Ş. (anonim şirket) bedeutet Aktiengesellschaft.
- Mittelmeerküste (3)
- Mersin, Antalya, Adana-Yumurtalık
- Ägäisregion (4)
- Ege, Denizli, İzmir, Batı Anadolu
- Marmararegion (7)
- İstanbul İhtisas, İstanbul Endüstri ve Ticaret, İstanbul Trakya, Avrupa, Kocaeli, TÜBİTAK-MAM Teknoloji, Bursa
- Schwarzmeerküste (3)
- Trabzon, Rize, Samsun
- Südostanatolien (1)
- Gaziantep
- Zentralanatolien (1)
- Kayseri
Zu jeder Zone stehen die Betreibergesellschaft, das Gründungsjahr, der Ort, die E-Mail-Adresse der Zonendirektion und zwei Kennzahlen aus den Tabellen des Ministeriums für 2025: Handelsvolumen (ein- und ausgehende Waren in Tausend US-Dollar) und Beschäftigte.
Zwölf Zonen außerhalb der Marmararegion
- Freizone MersinMittelmeerküste · Mersin Serbest Bölgesi
- Betreiber
- MESBAŞ (Mersin Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 1985
- Ort
- Bezirk Akdeniz (Viertel Karaduvar), Mersin
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 3.549.500 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 7.858
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone AntalyaMittelmeerküste · Antalya Serbest Bölgesi
- Betreiber
- ASBAŞ (Antalya Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 1985
- Ort
- Yeniliman, Antalya
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 1.165.094 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 7.463
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone Adana-YumurtalıkMittelmeerküste · Adana-Yumurtalık Serbest Bölgesi
- Betreiber
- TAYSEB (Adana Yumurtalık Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 1992
- Ort
- Ceyhan, Adana
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 2.389.438 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 2.286
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone ÄgäisÄgäisregion · Ege Serbest Bölgesi
- Betreiber
- ESBAŞ (Ege Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 1987
- Ort
- Gaziemir, İzmir
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 6.329.702 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 23.610
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone DenizliÄgäisregion · Denizli Serbest Bölgesi
- Betreiber
- DENSEB (Denizli Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 2000
- Ort
- Çardak, Denizli
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 92.641 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 197
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone İzmirÄgäisregion · İzmir Serbest Bölgesi
- Betreiber
- İZBAŞ (İzmir Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 1997
- Ort
- Menemen, İzmir
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 606.689 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 4.493
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone WestanatolienÄgäisregion · Batı Anadolu Serbest Bölgesi
- Betreiber
- BASBAŞ (Batı Anadolu Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 2021
- Ort
- Bergama, İzmir
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 12.844 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 439
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone TrabzonSchwarzmeerküste · Trabzon Serbest Bölgesi
- Betreiber
- TRANSBAŞ (Trabzon Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 1990
- Ort
- Ortahisar, Trabzon
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 39.972 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 21
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone RizeSchwarzmeerküste · Rize Serbest Bölgesi
- Betreiber
- Es ist keine eigene Betreibergesellschaft benannt; Ansprechpartner ist die Zonendirektion.
- Gegründet
- 1997
- Ort
- Viertel Engindere, Rize
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 0 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 0
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone SamsunSchwarzmeerküste · Samsun Serbest Bölgesi
- Betreiber
- SASBAŞ (Samsun Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 1995
- Ort
- İlkadım, Samsun
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 206.003 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 273
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone GaziantepSüdostanatolien · Gaziantep Serbest Bölgesi
- Betreiber
- GASBAŞ (Gaziantep Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 1998
- Ort
- Şehitkamil, Gaziantep
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 248.206 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 423
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone KayseriZentralanatolien · Kayseri Serbest Bölgesi
- Betreiber
- KAYSER (Kayseri Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 1997
- Ort
- Ankara Yolu, 15. km, Kayseri
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 1.387.508 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 6.186
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
Sieben Zonen in der Marmararegion
- Freizone İstanbul İhtisasMarmararegion · İstanbul İhtisas Serbest Bölgesi
- Betreiber
- İSBİ (İstanbul AHL Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 1990
- Ort
- Bakırköy (Viertel Yeşilköy), İstanbul
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 778.914 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 3.381
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone İstanbul Industrie und HandelMarmararegion · İstanbul Endüstri ve Ticaret Serbest Bölgesi
- Betreiber
- DESBAŞ (İstanbul Endüstri ve Ticaret Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 1992
- Ort
- Tuzla, İstanbul
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 2.332.088 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 5.560
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone İstanbul ThrakienMarmararegion · İstanbul Trakya Serbest Bölgesi
- Betreiber
- İSBAŞ (İstanbul Trakya Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 1990
- Ort
- Çatalca, İstanbul
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 1.065.993 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 3.771
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone AvrupaMarmararegion · Avrupa Serbest Bölgesi
- Betreiber
- Avrupa Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.
- Gegründet
- 1996
- Ort
- Çorlu, Tekirdağ
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 2.897.062 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 7.231
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone KocaeliMarmararegion · Kocaeli Serbest Bölgesi
- Betreiber
- KOSBAŞ (Kocaeli Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 2000
- Ort
- Başiskele, Kocaeli
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 2.077.895 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 4.072
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Technologie-Freizone TÜBİTAK-MAMMarmararegion · TÜBİTAK-MAM Teknoloji Serbest Bölgesi
- Betreiber
- MARTEK (Marmara Teknokent A.Ş.)
- Gegründet
- 1999
- Ort
- Gebze, Kocaeli
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 174.249 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 2.155
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- Freizone BursaMarmararegion · Bursa Serbest Bölgesi
- Betreiber
- BUSEB (Bursa Serbest Bölge Kurucu ve İşleticisi A.Ş.)
- Gegründet
- 2000
- Ort
- Gemlik, Bursa
- E-Mail der Direktion
- [email protected]
- Handelsvolumen 2025
- 3.199.524 Tausend US-Dollar
- Beschäftigte 2025
- 12.967
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
Die Gründungsjahre aus der Liste des Ministeriums vom November 2023:
- 1985Antalya, Mersin
- 1987Ege
- 1990Trabzon, İstanbul Trakya, İstanbul İhtisas
- 1992Adana-Yumurtalık, İstanbul Endüstri ve Ticaret
- 1995Samsun
- 1996Avrupa
- 1997Kayseri, Rize, İzmir
- 1998Gaziantep
- 1999TÜBİTAK-MAM Teknoloji
- 2000Bursa, Denizli, Kocaeli
- 2021Batı Anadolu
Wer dort arbeiten darf: die Betriebsgenehmigung
Ohne Betriebsgenehmigung (faaliyet ruhsatı) der Generaldirektion für Freizonen darf niemand in einer Zone Handel treiben. Türkische oder ausländische Personen und Unternehmen können einen Antrag stellen. Ein Genehmigungsinhaber mit einer Betriebsstätte in der Zone ist ein Nutzer (kullanıcı). Eine Genehmigung gilt für einen Gegenstand der Tätigkeit; ein zweiter erfordert eine zweite Genehmigung.
Produktion
Einkauf der Rohstoffe und Zwischenprodukte für die Herstellung sowie Verkauf, Markenkennzeichnung, Verpackung, Etikettierung und Ausstellung der hergestellten Waren. Überschüssige Rohstoffe dürfen nur mit Zustimmung der Zonendirektion verkauft werden. Genehmigung: 45 Jahre für einen Investor-Nutzer, 20 für einen Mieter-Nutzer.
Kauf und Verkauf
Kauf und Verkauf von Handelswaren sowie deren Lagerung, Etikettierung, Verpackung und Ausstellung.
Lagerbetrieb
Lagerung von Waren anderer Nutzer oder von Personen, die keine Nutzer sind.
Bürovermietung
Vermietung bezugsfertiger Betriebsstätten an Nutzer. Eine Genehmigung dafür gilt höchstens 5 Jahre.
Montage und Demontage
Zusammenbau oder Zerlegung der im Antrag genannten Waren.
Reparatur und Wartung
Wartung und Reparatur der im Antrag genannten Waren, ohne deren Eigentum zu übernehmen.
Bankgeschäfte
Banken und Finanzleasingunternehmen legen eine Erlaubnis der BDDK, der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde, bei.
Sonstiges
Jede Tätigkeit, die nicht unter die anderen sieben fällt.
Die acht Gegenstände der Tätigkeit im Antragsformular 2026 vom 29.09.2026. Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
Baut oder übernimmt
Yatırımcı kullanıcı: eine Person oder ein Unternehmen, die oder das ein eigenes Gebäude in der Zone errichtet oder ein bestehendes übernimmt. Genehmigung: 45 Jahre für Produktion, 30 für andere Gegenstände der Tätigkeit.
Mietet Räume
Kiracı kullanıcı: eine Person oder ein Unternehmen, die oder das abgeschlossene Büro- oder Produktionsräume von der Betreibergesellschaft oder einem Nutzer mit einer Genehmigung zur Bürovermietung mietet. Genehmigung: 20 Jahre für Produktion, 15 für andere Gegenstände der Tätigkeit.
- Das FormularBesorgen Sie das Antragsformular (Faaliyet Ruhsatı Müracaat Formu) von ticaret.gov.tr, einer Zonendirektion oder der Betreibergesellschaft und füllen Sie es aus.
- Die GebührZahlen Sie 5.000 US-Dollar oder den Gegenwert in Lira auf die Konten der Zentralbank ein. Bei Ablehnung der Genehmigung wird die Gebühr erstattet.
- Die UnterlagenReichen Sie das Formular, seine Anlagen, Kopien und den Bankbeleg zusammen mit einem Antragsschreiben bei der Zonendirektion ein.
- Die PrüfungDie Generaldirektion beurteilt die Produktions- und Exportausrichtung, das Technologieniveau, Investitions- und Exportzusagen, Arbeitsplätze, die Übereinstimmung mit den Zielen der Freizonen und die Clusterbildung.
- Der MietvertragNach der Genehmigung bleiben 30 Tage, um einen Mietvertrag mit der Betreibergesellschaft oder einem zugelassenen Nutzer abzuschließen (auf Privatland einen Kauf- oder Mietvertrag).
- Die GenehmigungDie Generaldirektion erteilt die Genehmigung. Ein Investor-Nutzer erhält dann eine Baugenehmigung (inşaat ruhsatı), baut, erhält eine Nutzungsgenehmigung (iskân ruhsatı) und nimmt seine Tätigkeit auf.

Die Unterlagen
- Unternehmensunterlagen: Vorstellung des Unternehmens und der geplanten Tätigkeit, Zeichnungsunterlagen, die Bekanntmachung im Handelsregisterblatt (Ticaret Sicil Gazetesi) mit dem letzten Stand von Kapital und Gesellschaftern sowie der Kammereintrag. Ein ausländisches Unternehmen reicht seine Bescheinigung aus dem Heimatland ein, beglaubigt von der dortigen Vertretung der Türkei.
- Rechnungslegung: Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Jahre.
- Devisen: gegebenenfalls ein Nachweis über den in den letzten drei Jahren in die Türkei eingebrachten Betrag.
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
Unternehmensregeln
- Zonengesellschaft oder Zweigniederlassung. Für die Tätigkeit wird ein Unternehmen mit Sitz in der Zone gegründet oder dort eine Zweigniederlassung eingerichtet. Ein in der Türkei ansässiges Unternehmen muss in der Zone über eine Zweigniederlassung tätig sein. Diese benötigt Kapital und einen geplanten Betriebshaushalt.
- Kein doppelter Name. Ein Unternehmen mit Sitz in einer Zone darf unter demselben Namen weder anderswo in der Türkei tätig sein noch dort eine Zweigniederlassung eröffnen.
- Genehmigung für Änderungen. Änderungen des Unternehmensnamens, des Zwecks und Gegenstands der Tätigkeit, des Hauptsitzes oder der Dauer bedürfen vorab der Zustimmung der Generaldirektion.
- Weitere Erlaubnisse. Sämtliche Erlaubnisse anderer öffentlicher Stellen bleiben erforderlich.
- Ausländische Beschäftigte. Ausländische Beschäftigte müssen Führungskräfte oder in der Türkei schwer zu findende Fachkräfte sein.
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
Das Gebäude fällt zurück
Auf Staatsland geht ein von einem Investor-Nutzer errichtetes Gebäude mit dem Ende des Nutzungsrechts an die Staatskasse über. Während der Laufzeit kann es einer von der Generaldirektion genehmigten Person übertragen werden.
Verkauf oder Vermietung
Auf Privatland kann das Eigentum eines Investor-Nutzers an Personen verkauft oder vermietet werden, denen die Generaldirektion zustimmt.
Wie Waren den Zaun passieren: Richtungen, Gebühren und Grenzen
Der Handel einer Zone verläuft in vier Richtungen: aus der Zone ins Ausland, aus dem Ausland in die Zone, aus der Zone in die Türkei und aus der Türkei in die Zone. Nutzer handeln auch mit Nutzern derselben Zone und anderer Zonen. Jede Warenbewegung wird im Zonen-Transaktionsformular (Serbest Bölge İşlem Formu) in SBBUP (Serbest Bölgeler Bilgisayar Uygulama Programı, dem Computerprogramm der Zonen) erfasst.
Sonderkontogebühr · Nutzer mit Produktionsgenehmigung
0,1 % hinein, 0,9 % hinaus.
0,1 % (binde 1) des CIF-Werts bei Waren aus dem Ausland; 0,9 % (binde 9) des FOB-Werts bei Waren aus der Zone in die Türkei. Die Gebühr heißt özel hesap ücreti.
CIF (Kosten, Versicherung, Fracht) ist der Preis der bis zum Ankunftshafen gelieferten Waren einschließlich Fracht und Versicherung. FOB (frei an Bord) ist der Preis der im Abgangshafen auf das Schiff verladenen Waren ohne Seefracht und Versicherung.

In einer Zone nicht erlaubt
Schusswaffen und ihre Munition (außer Munition für die eigene Produktion oder Forschung der Zone), radioaktive Stoffe, sämtliche Abfälle einschließlich gefährlicher und giftiger Abfälle sowie weitere vom Ministerium bestimmte Waren. Entzündliche, explosive und ähnliche Waren dürfen nur mit besonderen baulichen Anlagen eingeführt werden. Produkte, die unter internationale Überwachungsabkommen fallen, benötigen für Herstellung und Beförderung die Genehmigung der öffentlichen Stellen.
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
- A.TR
- Die Bescheinigung A.TR belgesi begleitet Waren, die im Rahmen der Zollunion Türkei–EU in die EU versandt werden. Eine Zone gilt hierfür als Teil dieser Zollunion.
- Türkische oder EU-Waren
- Waren mit türkischem oder EU-Ursprung sowie Waren im freien Verkehr gelangen mit einer A.TR in die EU.
- Drittlandswaren
- Anderswo hergestellte Waren werden zunächst zum Satz des Gemeinsamen Zolltarifs (Ortak Gümrük Tarifesi) in den freien Verkehr überführt. Der Zoll wird beim Zollamt der Zone (Serbest Bölge Gümrük Müdürlüğü) bezahlt. Anschließend werden die Waren von einer A.TR begleitet.
- Verkäufe in die Türkei
- Keine Beschränkung für Verkäufe aus einer Zone in die Türkei, außer bei Konsumgütern und risikobehafteten Waren.
- Dauer
- Waren dürfen ohne zeitliche Begrenzung in einer Zone bleiben.
- Zahlungen
- Alle Zahlungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Zone können in Fremdwährung oder türkischer Lira erfolgen (Beschluss 2017/10718 vom 15.08.2017).
- Gewinn
- Einkünfte aus der Tätigkeit in der Zone können ohne Erlaubnis ins Ausland oder in die Türkei überwiesen werden.
Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
Steuern: gesetzliche Befreiungen und ihre Bedingungen
Jede Befreiung hat eine Bedingung. Zunächst die Begriffe: Körperschaftsteuer (kurumlar vergisi) ist die Steuer auf den Gewinn eines Unternehmens; Einkommensteuer (gelir vergisi) ist die Steuer auf das Einkommen einer Person; Steuerabzug (stopaj) ist die Einkommensteuer, die ein Arbeitgeber vom Lohn einbehält und an den Staat abführt; Mehrwertsteuer (KDV) ist die Umsatzsteuer; Stempelsteuer (damga vergisi) ist eine Steuer auf unterzeichnete Dokumente; Grundsteuer (emlak vergisi) ist eine Steuer auf Gebäude.
| Befreit von | Für wen | Bedingung | Bis wann |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer | Nutzer mit Produktionsgenehmigung | Einkünfte aus Waren, die in der Zone hergestellt und ins Ausland, in dieselbe Zone oder in andere Zonen verkauft werden | Ende des Steuerjahres, in dem die Türkei EU-Mitglied wird |
| Steuerabzug auf Löhne (stopaj) | Nutzer mit Produktionsgenehmigung | Mindestens 85 % des FOB-Werts der in der Zone hergestellten Waren werden exportiert | Kein Enddatum genannt |
| Einkommensteuer und Körperschaftsteuer | Dienstleistungsunternehmen: Wartung, Reparatur, Montage, Demontage, Umschlag, Trennung, Verpackung, Etikettierung, Prüfung, Lagerung | Die gesamte Dienstleistung geht ins Ausland | Kein Enddatum genannt |
| Stempelsteuer und Gebühren | Alle Nutzer oder nur Produktionsnutzer | Dokumente und Vorgänge im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Zone | Kein Enddatum genannt |
| Mehrwertsteuer | Dienstleistungen für Zonen; Frachtbeförderung für den Export | Keine genannt | Kein Enddatum genannt |
| Grundsteuer | Nutzer, denen das Gebäude ihrer Betriebsstätte gehört | Das Gebäude wird nicht vermietet | Kein Enddatum genannt |
| Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer | Die Betreibergesellschaft einer neu eingerichteten Zone | Einkünfte aus dem Betrieb der Zone | 30 Jahre |
| Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer | Inhaber von Genehmigungen für andere Gegenstände der Tätigkeit als Produktion | Genehmigung vor dem 06.02.2004 erteilt: Die Befreiung besteht fort. Ab dem 06.02.2004: keine | Ende der Genehmigung |
Geprüft am 25.10.2026 · Allgemeine Informationsnotiz, Mai 2026 und Vorteilstext. Die beiden Texte unterscheiden sich bei den Löhnen (Steuerabzug in der Notiz, Einkommensteuer im Vorteilstext), bei der Stempelsteuer (alle Nutzer in der Notiz, Produktionsnutzer im Vorteilstext) und bei Dienstleistungsunternehmen (befreit in der Notiz; der Vorteilstext beendet die Befreiung für Genehmigungen außerhalb der Produktion ab dem 06.02.2004).
Die Bedingung von 85 %
Mindestens 85 % des FOB-Werts exportiert.
Ein Nutzer mit Produktionsgenehmigung, dessen Ausfuhren 85 % des FOB-Werts seiner in der Zone hergestellten Waren erreichen, ist vom Steuerabzug auf die Löhne seiner Beschäftigten befreit.
Unterhalb dieses Anteils gilt die Befreiung nicht.
Als Spezialfreizonen (ihtisas serbest bölgesi) eingerichtete Zonen erhalten zusätzlich die Unterstützung nach Beschluss 2635 (08.06.2020, veröffentlicht am 09.06.2020). Der Beschluss sieht folgende Leistungen vor; die Kriterien für Nutzer stammen aus einem Rundschreiben. Für Tätigkeiten, die bereits durch ein anderes Programm gefördert werden, wird keine Unterstützung gezahlt.
Personalkosten
50 % des monatlichen Bruttolohns von bis zu 10 qualifizierten Beschäftigten je Nutzer: bis zu 1.250 US-Dollar im Monat und 15.000 US-Dollar im Jahr pro Person.
Miete
50 % der Miete für Grundstücke und Gebäude, bis zu 75.000 US-Dollar im Jahr. Die Unterstützung eines Nutzers läuft höchstens 5 Jahre.
Betreiberkredite
50 % der Zinsen für einen Investitionskredit von bis zu 10 Millionen US-Dollar mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Der Kredit darf höchstens 50 % der vom Betreiber zugesagten Anlageinvestition betragen.
Eine Zone trägt das Wort im Namen: İstanbul İhtisas (ihtisas bedeutet spezialisiert). Geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
Handel und Arbeitsplätze: die Tabellen des Ministeriums
Das Handelsvolumen umfasst die ein- und ausgehenden Waren der Zonen in Tausend US-Dollar. Sämtliche Zahlen stammen aus den Tabellen des Ministeriums vom Januar 2026; die neueste Spalte der Beschäftigtentabelle betrifft 2025.
Handelsvolumen aller 19 Zonen nach Jahr
Tausend US-Dollar · geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
Die vier Richtungen 2025
Tausend US-Dollar und Anteil am Gesamtvolumen · geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
2.832 Betriebsgenehmigungen
Produktion 1.251 (44,2 %), Handel 939 (33,2 %), Sonstiges 642 (22,7 %). Nach Herkunft des Inhabers: 2.114 inländisch und 718 ausländisch. Frühere Jahre: 2.980 (2023) und 2.970 (2024).
Industrie 93,07 %
Industrie 26.573.491 (93,07 %), davon Industrieerzeugnisse 23.520.583, verarbeitete Agrarerzeugnisse 2.459.212 und verarbeitete Erdölerzeugnisse 593.696. Landwirtschaft 1.879.431 (6,58 %). Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 100.322 (0,35 %).
92.386 Personen
Arbeiter 70.918, Büroangestellte 12.977 und Sonstige 8.491. Insgesamt waren es 99.023 im Jahr 2023 und 96.436 im Jahr 2024.
Beschäftigte aller Zonen nach Jahr
Personen · geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium
Handelsvolumen der Zonen 2025 nach Ländergruppe
Tausend US-Dollar und Anteil am Gesamtvolumen; Ländergruppen des Ministeriums · geprüft am 25.10.2026 · Handelsministerium


Wörter auf Dokumenten und Schildern: ihre Bedeutung
Serbest bölge (Freizone)
Ein eingezäuntes Gebiet, das zollrechtlich als außerhalb des Zollgebiets gelegen gilt. Es unterliegt Gesetz 3218.
Serbest Bölge Müdürlüğü (Zonendirektion)
Die Direktion des Handelsministeriums in jeder Zone. Sie nimmt Genehmigungsanträge entgegen.
Bölge Kurucu ve İşleticisi (BKİ)
Die Gründungs- und Betreibergesellschaft, die zum Bau oder zur Erneuerung und zum Betrieb einer Zone ermächtigt ist.
Kullanıcı (Nutzer)
Eine Person oder ein Unternehmen mit Betriebsgenehmigung und einer Betriebsstätte in einer Zone.
Faaliyet ruhsatı (Betriebsgenehmigung)
Die Genehmigung der Generaldirektion für Freizonen, die einem Nutzer die Tätigkeit in einer Zone erlaubt. Sie gilt für einen Gegenstand der Tätigkeit.
Serbest Bölge İşlem Formu (Zonen-Transaktionsformular)
Das Formular, auf dem jede Warenbewegung in einer Zone über SBBUP erfasst wird.
Özel hesap ücreti (Sonderkontogebühr)
0,1 % des CIF-Werts beim Eingang, 0,9 % des FOB-Werts beim Ausgang in die Türkei, für Nutzer mit Produktionsgenehmigung.
A.TR (Warenverkehrsbescheinigung)
Die Bescheinigung, die Waren bei der Versendung in die EU im Rahmen der Zollunion Türkei–EU begleitet.
Serbest dolaşım (freier Verkehr)
Der Zollstatus von Waren, die innerhalb der Türkei und der EU ohne weitere Zölle weiterbefördert werden dürfen.
Menşe (Ursprung)
Das Land, in dem Waren hergestellt wurden.
İhracat und ithalat (Ausfuhr und Einfuhr)
Waren aus der Türkei gelangen im Ausfuhrverfahren in eine Zone; Waren aus einer Zone werden in der Türkei in den freien Verkehr überführt, also im Einfuhrverfahren.
Serbest ticaret anlaşması (Freihandelsabkommen)
Nicht dasselbe: ein Abkommen zwischen Staaten, das die Zölle zwischen ihnen senkt.
Quellen und Grenzen
Geprüfte Seiten anzeigen
- Serbest Bölgeler: Genel Tanıtım (29.09.2026) — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Serbest Bölgeler Genel Bilgi Notu (Mai 2026) — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Serbest Bölge Müdürlüklerinin ve Bölge İşletici/Kurucu-İşletici Şirketlerin İletişim Bilgileri (23.10.2026) — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Serbest Bölgeler Kuruluş Tarihleri (November 2023) — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Faaliyet Ruhsatı Başvuru İşlemleri (November 2023) — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Faaliyet Ruhsatı Müracaat Formu (2026) — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Serbest Bölgelerimizin Sunduğu Avantajlar — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Serbest Bölgelerde Türk Lirası ile Yapılacak Ödemelere İlişkin Karar (2017/10718) — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- İhtisas Serbest Bölgelerinde Sağlanacak Destekler Hakkında Karar (2635) — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- İhtisas Serbest Bölgelerinde Sağlanacak Destekler (vom 24.01.2022) — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Serbest Bölgeler Mevzuatı — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Serbest Bölgeler İstatistikleri (30.01.2026) — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Tablo 1: Faaliyet ruhsatlarının konularına göre dağılımı — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Tablo 2: Ticaret hacimlerinin yıllara göre değişimi — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Tablo 3: Yönü itibarıyla ticari akışlar — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Tablo 4: Ticaret hacminin ülke gruplarına göre dağılımı — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Tablo 5: Ticaret hacminin sektörlere göre dağılımı — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Tablo 6: Serbest bölgelerde istihdam — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
- Serbest Ticaret Anlaşmalarına İlişkin Genel Bilgi (12.11.2025) — Handelsministerium, geprüft am 25.10.2026
Die Fotos stammen von Wikimedia Commons, jeweils mit Urheber, Datum und Dateiseite in der Bildunterschrift. Drei zeigen die Freizone Ägäis; die übrigen zeigen den Hafen Mersin, der keine Freizone ist.
Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Er empfiehlt keine Zone. Regeln ändern sich: Fragen Sie, bevor Sie handeln, die Generaldirektion für Freizonen (+90 312 204 93 00, [email protected]) oder die Zonendirektion.


