Gründung eines Unternehmens in der Türkei

Die Türkei ist ein großartiger Ort, um ein Unternehmen zu gründen. Eine Firma in der Türkei zu gründen, kann eine der vorteilhaftesten Entscheidungen sein, die Sie für Ihre Zukunft treffen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles über die Gründung einer Firma, die Buchhaltung, die Einstellung von Personal und die Kosten, die mit der Gründung eines neuen Unternehmens in der Türkei verbunden sind!

The feeling of starting your own business is truly inspiring. Wenn Sie Ihr eigenes Projekt in Angriff nehmen, werden Sie nicht nur eine Welle der Begeisterung erleben, sondern auch die Aussicht auf einen finanziellen Gewinn. Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen führen wollen, müssen Sie sich jedoch einer Reihe von Herausforderungen stellen. Wie in jedem anderen Land müssen Sie einige langwierige bürokratische Schritte durchlaufen, aber die Chancen für türkische Unternehmen sind zu gut, um sie zu verpassen.

Gründung einer Firma in der Türkei

Anreize für ausländische Investoren in der Türkei

Die Türkei bietet ausländischen Investoren eine Reihe von Anreizen wie z.B.:

  1. Die 20 Freizonen (in denen exportierende Firmen, die Waren im Wert von mindestens 85 Prozent des Exportwertes herstellen, zu 100 Prozent von Zöllen, der Körperschaftssteuer für produzierende Unternehmen, der Mehrwertsteuer und der Einkommenssteuer auf Personalgehälter befreit sind)
  2. Industriezonen (276 Zonen mit niedrigen Kosten für Erdgas, Wasser und Telekommunikation, keine Gemeindesteuer für Bau oder Abfall – letzteres, wenn die Zone nicht von der Gemeinde bedient wird -, keine Mehrwertsteuer auf Grunderwerb und fünf Jahre Befreiung von der Grundsteuer).
  3. 50 Zonen mit weitgehenden Befreiungen bis 2024 von der Körperschafts- und Einkommenssteuer auf die Einnahmen aus der Softwareentwicklung, der Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Softwareanwendungen und den Gehältern des F&E-Personals – jedoch nicht mehr als 10 % der Beschäftigtenzahl).
  4. 34 operative Technologieentwicklungszonen, viele weitere sind im Bau.

Ausländische Investoren profitieren von Doppelbesteuerungsabkommen (die es ihnen ermöglichen, die Zahlung derselben Steuern in ihrem Heimatland und in der Türkei zu vermeiden) und Freihandelsabkommen (unterzeichnet mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Kroatien, Ägypten, Georgien, Island, Jordanien, Libanon, Liechtenstein, Mauritius, Mazedonien, Montenegro, Marokko, Norwegen und Palästina).

Arten von Unternehmen in der Türkei

In der Türkei gibt es zwei Arten von Unternehmen:

  • Unternehmen
  1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (A.Ş.)
  2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.)
  3. Genossenschaftliches Unternehmen
  • Nicht unternehmensintern
  1. Kollektives Unternehmen
  2. Unternehmen Commandite
  3. Einzelkaufmann

Die Firma mit beschränkter Haftung, die mindestens einen Gesellschafter und ein Kapital von 5.000 Türkischen Lira benötigt, ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen für kleine und mittlere Unternehmen.

Größere Projekte profitieren von der Gründung einer Aktiengesellschaft, die ein Mindestkapital von 50.000 Türkischen Lira und einen Aktionär im Vorstand erfordert. Sie muss bei der Kapitalmarktbehörde registriert sein und ein Aktienzertifikat ausstellen, bevor sie auf dem freien Markt gehandelt werden kann.

Unabhängig von der von Ihnen gewählten Rechtsform müssen Sie sich beim Handelsregistersystem (MERSIS) registrieren lassen

Nachdem Sie sich für die Art der Firma, die Sie in der Türkei gründen wollen, entschieden haben, müssen Sie einige grundsätzliche Fragen klären:

  • Der Handelsname des Unternehmens
  • Der Umfang ihres Tätigkeitsfeldes
  • Der Hauptsitz
  • Direktoren und Manager
  • Kapital und Aktionäre.

Erforderliche Dokumente für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei

Für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei benötigen Sie die folgenden Dokumente:

Ein entscheidender Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkei ist die Vorbereitung der für die Eintragung des Unternehmens beim Handelsregister erforderlichen Unterlagen.

Die Satzung ist das wichtigste Dokument, das aufgesetzt und notariell beglaubigt werden muss. Sie müssen alle Angaben zu den Gesellschaftern enthalten, einschließlich ihrer Namen, Anschriften, Beiträge zum Stammkapital der Firma und der Anzahl der Anteile, die sie am Unternehmen besitzen.

Darüber hinaus muss die Satzung Angaben zu den Geschäftsführern der Firma enthalten, einschließlich ihrer Namen, der Art und Weise, wie sie ernannt werden und wie sie abberufen werden können, sowie ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

Der Handelsname der Türkischen Firma, ihre Anschrift in dem Land und eine Beschreibung ihrer Tätigkeit müssen in demselben Dokument eindeutig angegeben werden. Andere Satzungsklauseln können sich auf Änderungen der Firma und auf Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Aktionären beziehen.

Ein wichtiger Punkt ist, dass bei der Gründung eines Einzelunternehmens ein einfaches Antragsformular beim Handelsregister eingereicht werden muss. Bei den Personengesellschaften, die in der Türkei als Kommanditgesellschaften bezeichnet werden, dient der Gesellschaftsvertrag als Grundlage für ihre Gründung.

gründung einer firma in der Türkei

Schritt für Schritt: Gründung eines Unternehmens in der Türkei

Alle Verfahren zur Gründung eines türkischen Unternehmens werden von den Handelsregisterämtern abgewickelt, die sich in den Niederlassungen der Handelskammern im ganzen Land befinden.

In den folgenden Schritten werden wir Ihnen erklären, wie Sie eine Firma in der Türkei gründen können.

  • Veranlassen Sie die Satzung und den Vertrag (Memorandum) der Gesellschaft sowie die Überprüfung der Unterschriften der Gründer (kann über einen Notar oder die Handelsregisterdirektion erfolgen).
  • Erstellen Sie mit Ihren Reisedokumenten eine kostenlose MERSIS-Mitgliedschaft.
  • Reichen Sie den Gesellschaftsvertrag bei MERSIS ein(für die Registrierung ist eine gültige Steueridentifikationsnummer erforderlich).
  • Veranlassen Sie die Übersetzung und notarielle Beglaubigung der Dokumente. (In einigen Fällen kann eine Apostille erforderlich sein, insbesondere wenn Sie sich außerhalb der Türkei befinden).
  • Besorgen Sie sich die Steueridentifikationsnummer des Unternehmens.
  • Einzahlung eines bestimmten Teils des Kapitals (0,04 %) auf das Bankkonto der Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu).
  • Hinterlegen Sie einen Teil des Kapitals (25 Prozent) und dokumentieren Sie ihn auf dem Bankkonto der Firma.
  • (Bewahren Sie die Original-Bankquittung auf oder verlangen Sie eine unterschriebene und abgestempelte EFT-Quittung).
  • Wenden Sie sich an das Handelsregisteramt, um Informationen zur Registrierung zu erhalten.
  • Genehmigung der juristischen Bücher des Unternehmens.
  • Eine Betriebsstättenbescheinigung ist beim Finanzamt erhältlich.
  • Vorbereiten des Unterschriftenrundschreibens
  • Übermittlung von Dokumenten der Firma an das elektronische System zur Umsetzung von Anreizen und zur Information über ausländisches Kapital („Elektronik Teşvik Uygulama ve Yabanc Sermaye Bilgi Sistemi“, oder E-TUYS auf Türkisch).

Beauftragung eines Buchhalters

Nachdem Sie eine Firma in der Türkei gegründet haben, müssen Sie, um die türkischen Steuervorschriften zu erfüllen, einen Buchhalter oder eine Buchhaltungsfirma beauftragen.

Da Sie Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer (KDV auf Türkisch), Sonderverbrauchssteuer (TV) und Grundsteuer zahlen müssen, sind Sie verpflichtet, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer (KDV auf Türkisch) und Sonderverbrauchssteuer (TV) zu zahlen.

Diese Steuern werden auf der Grundlage der Art der Tätigkeit eines Unternehmens erhoben. Die Einhaltung lokaler Steuergesetze, Buchhaltung, Steuererklärungen oder die Erstellung von Gehaltsabrechnungen können von einem Buchhalter erledigt werden.

Eine Buchhalterin oder ein Buchhalter ist ausreichend, wenn es sich um ein kleines Unternehmen handelt. Wenn Sie eine große Firma gründen, ist es besser, ein Team von Buchhaltern oder eine Buchhaltungsfirma zu beauftragen.

Nach Angaben der Union der Kammern der Wirtschaftsprüfer müssen alle Wirtschaftsprüfer in der Türkei zertifiziert und registriert sein.

Einstellung von Ausländern in Ihrem Unternehmen in der Türkei

Eine Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer ist erforderlich, wenn Sie ein Unternehmen gründen und ausländische Arbeitnehmer beschäftigen möchten.

Legen Sie innerhalb von zehn Tagen nach Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen vor: einen Reisepass, ein Foto und eine Kopie des Arbeitsvertrags. Erwarten Sie innerhalb eines Monats eine Antwort.

Die Beschäftigung von Ausländern ist zulässig, wenn eine Firma gemäß Gesetz 4875 mindestens TRY 1.062.691 des Unternehmenskapitals besitzt, und ausländische Direktinvestitionen erlauben die Beschäftigung von Ausländern.

Die Kosten für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis belaufen sich auf etwa 1.000 Dollar, einschließlich Gebühren und Steuern.

Die Anforderung, dass auf jeden ausländischen Vollzeitbeschäftigten fünf türkische Arbeitnehmer kommen müssen.

Unternehmenstaxis in der Türkei

Nach der Gründung eines Unternehmens in der Türkei müssen Sie Steuern zahlen.

Kapitalgesellschaften werden in der Türkei mit einem Steuersatz von 22 % besteuert (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft). Privatpersonen und Unternehmen müssen auf ihre gesamten Jahreseinnahmen und -erträge Einkommensteuer zahlen, die zwischen 15 % und 40 % liegt.

Wenn Sie in der Türkei ansässig sind oder ein Geschäftszentrum in der Türkei besitzen, kann Ihr Einkommen sowohl in als auch außerhalb der Türkei besteuert werden.

Zusätzliche Steuern wie die (KDV) und die Stempelsteuer (öztsürüm) werden erhoben (damga vergisi).

Bestimmte Unternehmen können in den Genuss von Steuererleichterungen, -befreiungen oder -ausnahmen kommen, insbesondere wenn Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen wurden.

Gründung eines Unternehmens in der Türkei als Ausländer

Kosten für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei

Die mit der Gründung eines Unternehmens in der Türkei und der Registrierung verbundenen Kosten umfassen Folgendes:

  1. Abfassung und notarielle Beglaubigung von Firmendokumenten wie Gesellschaftsverträgen, Unterschriftserklärungen, Gründererklärungen, Vollmachten und deren Übersetzungen
  2. Stempelsteuer, Steuerbescheinigung und notarielle Beglaubigung der Bücher
  3. Kapital, das bei der Wettbewerbsbehörde und auf dem Bankkonto des Unternehmens zu hinterlegen ist
  4. Rechtsanwalt

Hinzu kommen eine Registrierungsgebühr (je nach Art des Unternehmens), Kosten für die Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt und die Eintragung in das türkische Handelsregister, verschiedene Gebühren für die Eröffnung und den Betrieb von Arbeitsplätzen sowie der jährliche Mitgliedsbeitrag für die Handelskammer, der zwischen 500 und 650 TL liegt.

Auch für die Eröffnung eines Firmenkontos fallen Gebühren an, die je nach Bank variieren.

Wie lange dauert es, eine Firma in der Türkei zu gründen

Die Gründung Ihrer Firma in der Türkei wird etwa drei Wochen dauern. Im Falle einer Zweigstelle dauert das Verfahren länger.

Investitionsbüro in der Türkei

Eine der wichtigsten staatlichen Organisationen, die Investoren bei der Nutzung von Investitionsmöglichkeiten in der Türkei unterstützt, ist das Investitionsbüro des Präsidiums der Türkischen Republik.

Wenn Sie Hilfe bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkei benötigen, können Sie unseren Artikel über das Investitionsbüro lesen.

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