Kooperative Steuern in der Türkei

Kooperative Steuern in der Türkei .. Ein vollständiger Leitfaden 2023

  • Beitrag zuletzt geändert am:Dezember 19, 2022
  • Lesedauer:7 min Lesezeit
  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Steuern in der Türkei ist ein sehr wichtiges Thema, wenn Sie ein Unternehmen in der Türkei gründen wollen.

Unternehmen, die in der Türkei rechtlich oder wirtschaftlich tätig sind, gelten als ansässig und werden mit ihren in der Türkei und in anderen Ländern erzielten Einkünften besteuert. Wenn sich sowohl das Rechts- als auch das Geschäftszentrum dieser Unternehmen außerhalb der Türkei befinden, werden sie als Gebietsfremde ausgewiesen und nur auf das in der Türkei erhaltene Einkommen besteuert.

Kooperative Steuern in der Türkei

Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen in der Türkei

Die Körperschaftssteuer gilt für die folgenden Einrichtungen:

  • Aktiengesellschaften (Companies Limited by Shares).
  • Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung.
  • Andere Arten von Kapitalgesellschaften und vergleichbare ausländische Kapitalgesellschaften.
  • Genossenschaften.
  • Zweigniederlassungen ausländischer Körperschaften
  • Öffentliche Unternehmen.
  • Unternehmen sind Gemeinschaftsunternehmen, die von Stiftungen und Vereinen kontrolliert werden.

Körperschaftssteuersatz in der Türkei

Im Jahr 2021 wird der grundlegende Körperschaftssteuersatz in der Türkei 25 % betragen. (Dies ist ein Anstieg gegenüber dem vorherigen Wert von 22 %). Der Satz wird bis 2022 auf 23 % gesenkt.

Unternehmen, die mindestens 20 % ihrer Anteile an ihrem ersten öffentlichen Angebot an der Istanbuler Börse verkaufen, erhalten eine Zwei-Punkte-Ertragsteuersenkung. (Das heißt, 23 Prozent statt 25 Prozent über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem Jahr des ersten öffentlichen Angebots im Jahr 2021).

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Das steuerpflichtige Einkommen wird auf der Grundlage des Nettogewinns eines Unternehmens nach Abzügen und Steuerbefreiungen sowie bis zu einem gewissen Grad nach Verlustvorträgen aus dem Vorjahr berechnet.

Die Einkommenssteuer in der Türkei ist nach den türkischen Steuervorschriften sehr unterschiedlich, je nachdem, wo der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Gebietsansässige werden mit ihrem Gesamteinkommen besteuert, während gebietsfremde Unternehmen nur mit ihren lokalen Einkünften besteuert werden.

Frist für die Abgabe von Körperschaftssteuererklärungen in der Türkei

Nach Angaben des türkischen Ministeriums für Handel Eine Erklärung zur Körperschaftsteuer in der Türkei muss zwischen dem ersten Tag des vierten Monats nach dem Monat, in dem der Abrechnungszeitraum endete, und dem Abend des 30. Tages (Ende) dieses Monats eingereicht und bis zum Ende dieses Monats bezahlt werden.

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Die Unternehmen in der Türkei reichen vierteljährlich eine vorläufige Steuererklärung ein, um die Körperschaftssteuer auszugleichen, die anhand der Körperschaftssteuererklärung zum Jahresende berechnet wird. Vorläufige Steuern werden auf dieselbe Weise erhoben wie die Körperschaftssteuer.

Geld in der Türkei

Von der Kooperationssteuer befreite Ausgaben in der Türkei

Die folgenden Kosten werden bei der Berechnung der Körperschaftssteuer nicht berücksichtigt:

  • Die Zinsen werden auf das Eigenkapital gezahlt oder berechnet.
  • Zinsen, Wechselkurse und andere Kosten werden auf das verborgene Kapital gezahlt oder berechnet.
  • Verrechnungspreise sind eine Technik, mit der die Verteilung der Einnahmen verschleiert wird.
  • Reserven, die in irgendeiner Weise und unter jedem Deckmantel gemacht werden (einschließlich aller Reserven, die die Unternehmen gemäß TCC, den Gründungsgesetzen, den Vorschriften und ihren wichtigsten Satzungen oder Satzungen von ihrem Nettovermögen beiseite gelegt haben, sowie der allgemeinen Bestimmungen, die die Banken in Übereinstimmung mit dem Bankengesetz erfüllen).
  • Körperschaftsteuer berechnet nach dem Körperschaftsteuergesetz und allen Ines, Steuerstrafen, Strafen, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Verfahren zur Einziehung öffentlicher Forderungen Nr. 6183 vom 21.07.1953 gezahlt werden, Verspätungsgebühren und Zinsen sowie Zinsen, die gemäß dem Steuerverfahrensgesetz gezahlt werden.
  • Ausgaben und Abschreibungen für Motorschiffe wie Yachten, Kreuzer, Boote und Schnellboote sowie für Luftfahrzeuge wie Flugzeuge und Hubschrauber, die über Leasing/Charter erworben oder im Namen des Unternehmens registriert wurden, aber nichts mit dem Hauptgeschäft des Unternehmens zu tun haben.
  • Ausgaben für die Entschädigung von finanziellen und nicht finanziellen Verlusten, die durch das Verschulden des Unternehmens oder das Verschulden seiner Aktionäre, Direktoren oder Mitarbeiter verursacht wurden, mit Ausnahme von Schäden, die als Strafbestimmung in Verträgen verhängt werden.
  • Kosten für die Entschädigung von Geld- und Sachschäden, die durch Aktivitäten in den Medien oder durch Rundfunk- und Fernsehsendungen entstanden sind.
  • Schäden im Zusammenhang mit Diebstahl, Verlust oder Raub.

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Von der Kooperationssteuer in der Türkei ausgeschlossene Einkünfte

Die folgenden Einkünfte sind in der Türkei steuerbefreit:

  • Die Gewinne sind von der Veräußerung von Beteiligungspapieren oder Immobilien befreit.
  • Gewinne aus der Beteiligung sind von der Steuer befreit.
  • Aufgelder auf ausgegebene Aktien sind von der Steuer befreit.
  • Steuerbefreiung für die Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften.
  • Befreiung für Mitarbeiter von Bildungs- und Rehabilitationseinrichtungen.
  • Steuerbefreiung für Gewinne aus ausländischen Bau-, Reparatur- und Installationsarbeiten sowie technischen Dienstleistungen.
  • Gewinne sind von der Veräußerung ausländischer Beteiligungspapiere befreit.
  • Gewinne von Investmentfonds und Investmentgesellschaften sind von der Steuer befreit.
  • Befreiung von Leistungen, die durch Beschäftigung und ständige Vertretungen in anderen Ländern erworben wurden.